Recht und Gesetz sind heutzutage nur Eins:
abhängig von Rechtsphilosophie.

Grundlegend in der jüdischen Rechtsphilosophie ist die Unterscheidung von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen (Halachot und Taqqanot) in solche, deren Ursprung auf die Tora zurückgeführt wird, und solche, die der späteren Diskussion der Gegenstände durch Rabbiner und Rechtsgelehrte entspringen.[3] So bedeutet de-oraita, (aramäisch דְאוֹרָיְתָא, hebräisch שֶׁל הַתּוֹרָה) aus der Tora und de-rabbanan (aramäisch דְרַבָּנָן, hebräisch שֶׁל רַבּוֹתֵינוּ) von den Rabbinern. Die Unterscheidung ist dabei häufig nicht einfach, da zu de-oraita nicht nur die in der Tora schriftlich fixierten Vorschriften gezählt werden, sondern auch diejenigen, die mit Hilfe der Auslegung (Midrasch, hebräisch מִדְרָשׁ) aus dem Text gewonnen werden können, sowie die der mündlichen Überlieferung zugerechneten Gesetze[3] (hebräisch תּוֹרָה שֶׁבְּעַל־פֶּה – thora sche-ba'al peh).
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