Zitat von
Väterchen Frost
Klar haben sie "jede Menge" Möglichkeiten, aber sie brauchen, um hiervon Gebrauch zu machen, einen einigermaßen versierten Anwalt, der z.B. BGB- und VOB-Werkverträge kennt, womöglich für seinen Kunden vorformulierte Verträge aufgesetzt hat und dem klargemacht, wie er sie verwendet. Der im Einzelfall sieht, ob sein Mandant einen VOB- oder BGB-Werkvertrag verwendet hat, ob irgendwo was im Argen liegt und und und. Die Nachbarstochter, die seit kurzem auch Anwältin ist und eigentlich nur Familienrecht - was hiermit um Himmels Willen nicht abgewertet werden soll - macht, ist da nicht die richtige Adressatin, auch nicht, weil die sich nicht traut, nach Vorschuss zu fragen. Dann wäre noch das Werkunternehmerpfandrecht so eine Sache, die man kennen sollte und - wenn das der Natur der Sache nach möglich ist - generell die Ansage: Ohne Moos nichts los. d.h. kein Geld, keine Ware. Nicht nur in der Auto-Werkstatt.