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Thema: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

  1. #171
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. richtig , so ist es ... also ist es doch im Prinzip dummes Zeug , wenn hier einige behaupten , die Handwerker werden nicht bezahlt .. liefert der Handwerker schlechte Arbeit ab , hat er eine Frist für eine Nachbesserung , danach vollzieht sich dann dein vorgenanntes Prozedere ... im Umkehrschluß hat der Auftraggeber natürlich die Arschkarte gezogen , wenn sich die Arbeit am Ende als Mängelfrei rausstellt .. das kann super viel kosten ..
    Das ist ein zweischneidiges Schwert, insbesondere bei einigen S(chw)achverständigen und Richtern.

    Grundsätzlich ist es in Ordnung, mangelhafte Leistung nicht zu bezahlen und Nachbesserung (nur noch einmal!) zu verlangen. Aaaaaaaaber: das kann eben auch ausgenutzt werden. Ich kann mich noch an einen Fall erinnern, da hat der Kunde unterschiedliche Farbnuancen von Dachziegeln beanstandet. Bei Naturtonziegeln, unglasiert!

    Der damalige Sachverständige hat dann festgestellt, daß tatsächlich die Chargen in einem Bereich nicht gemischt wurden. Das fiel schon auf. Allerdings Nachbesserung durch etwas Austausch mit drei Leuten in einer Stunde.


    - Zwischenbemerkung: das sah man nur bei bestimmtem Licht aus einem bestimmten Winkel und Entfernung. Der Dachdecker selbst konnte das auf dem Dach gar nicht sehen.

    Letztendlich wurde er zwar bezahlt, aber nach meiner Erinnerung etwa 10 % abgezogen. Die Begründung des Richters habe ich vergessen. Im Gutachten stand nur was von Nachbesserung, aber nichts von Minderung.

  2. #172
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Bekommt er die volle Rechnung nicht bezahlt, dann reißt er halt die Balkone ab.
    Da solltest du dich bei diesem Handwerker ganz schnell als Rechtsberater bewerben.




    "Politqualle" der neue "Rechtswissenschaftler im Forum.

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. deine saudumme Polemik ist einfach nicht zu überbieten ..
    Dann schreibe mir und dem Publikum einmal, warum der Handwerker kein Geld bekommen hat und zu solch drastischen Maßnahmen gegriffen hatte.
    Denn dieser Handwerker hat bestimmt alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft.

    Schreib doch diesen Handwerker einmal an und erleuchte ihn mit deinem Wissen.

  3. #173
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das ist ein zweischneidiges Schwert, insbesondere bei einigen S(chw)achverständigen und Richtern.
    Grundsätzlich ist es in Ordnung, mangelhafte Leistung nicht zu bezahlen und Nachbesserung (nur noch einmal!) zu verlangen. Aaaaaaaaber: .
    .
    .. den größten Banditen den es mal gegeben hat war damals Dr. Dipl.-Ing. Architekt Jürgen Schneider , der war Meister im "Nichtzahlung" von Handwerkerrechnungen .. der wußte und kannte alles , wie man nicht zahlen brauchte ..
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  4. #174
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Denn dieser Handwerker hat bestimmt alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft.
    .. dann schreib doch mal die Fakten dazu , zu deiner unumstrittenen Behauptung , wenn du dich so gut auskennst , aber da wird von dir Dummkopf nix kommen , da alles nur dumme Polemik ist von dir .. du bist eben saublöd .
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  5. #175
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. dann schreib doch mal die Fakten dazu , zu deiner unumstrittenen Behauptung , wenn du dich so gut auskennst , aber da wird von dir Dummkopf nix kommen , da alles nur dumme Polemik ist von dir .. du bist eben saublöd .

    Wo hatte ich denn nun eine "unumstrittene Behauptung" aufgestellt?

    In Sachen saublöd" hatte ich dir doch schon geschrieben:

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Nun, es gibt blöde und saublöde, zu den Blöden zählst du sicher nicht.

  6. #176
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Wo hatte ich denn nun eine "unumstrittene Behauptung" aufgestellt?
    .. du , wer denn sonst und deine Fakten kommen nicht , weil du nur Blödsinn schreibst und keine Ahnung hast und saublöd bist .. also halt die Klappe mit deinem Blödsinn ..
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  7. #177
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. Blödsinn ... der Handwerker hat alle rechtlichen Möglichkeiten an sei Geld zu kommen ... da gibt es jede Menge Vorschriften und auch die VOB ... wenn Handwerker ihr Geld nicht bekommen , wird es wohl am Handwerker selber liegen , also ist dein Thread absoluter Mist und auch falsch .. oder willst du nun von mir lesen , welche Maßnahmen ein Handwerker ergreifen muß , damit er bezahlt wird ? ..
    Klar haben sie "jede Menge" Möglichkeiten, aber sie brauchen, um hiervon Gebrauch zu machen, einen einigermaßen versierten Anwalt, der z.B. BGB- und VOB-Werkverträge kennt, womöglich für seinen Kunden vorformulierte Verträge bzw. Klauseln aufgesetzt hat und denen klargemacht hat, wie sie diese verwenden. Der im Einzelfall sieht, ob sein Mandant einen VOB- oder BGB-Werkvertrag verwendet hat, ob irgendwo was im Argen liegt und und und. Die Nachbarstochter, die seit kurzem auch Anwältin ist und eigentlich nur Familienrecht - was hiermit um Himmels Willen nicht abgewertet werden soll - macht, ist da nicht die richtige Adressatin, auch nicht, weil die sich nicht traut, nach Vorschuss zu fragen. Dann wäre noch das Werkunternehmerpfandrecht so eine Sache, die man kennen sollte und - wenn das der Natur der Sache nach möglich ist - generell die Ansage: Ohne Moos nichts los. d.h. kein Geld, keine Ware. Nicht nur in der Auto-Werkstatt. Ach ja, und jede Menge Cash oder wenigstens eine einigermaßen aufgestellte Kreditlinie dürfen auch nicht fehlen. Ich stelle immer wieder fest, dass auch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen noch nicht in allen Köppen angekommen ist, obwohl es vor einiger Zeit den 21. Geburtstag gefeiert hat.

  8. #178
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
    Klar haben sie "jede Menge" Möglichkeiten, aber sie brauchen, um hiervon Gebrauch zu machen, einen einigermaßen versierten Anwalt, der z.B. BGB- und VOB-Werkverträge kennt, womöglich für seinen Kunden vorformulierte Verträge aufgesetzt hat und dem klargemacht, wie er sie verwendet. Der im Einzelfall sieht, ob sein Mandant einen VOB- oder BGB-Werkvertrag verwendet hat, ob irgendwo was im Argen liegt und und und. Die Nachbarstochter, die seit kurzem auch Anwältin ist und eigentlich nur Familienrecht - was hiermit um Himmels Willen nicht abgewertet werden soll - macht, ist da nicht die richtige Adressatin, auch nicht, weil die sich nicht traut, nach Vorschuss zu fragen. Dann wäre noch das Werkunternehmerpfandrecht so eine Sache, die man kennen sollte und - wenn das der Natur der Sache nach möglich ist - generell die Ansage: Ohne Moos nichts los. d.h. kein Geld, keine Ware. Nicht nur in der Auto-Werkstatt.
    .
    .. richtig .. und jeder Handwerksmeister lernt dieses in seiner Ausbildung als Meister , klar und logisch ist auch , daß die deutsche Rechtsprechung da in solchen Sachen ziemlich lange dauern kann , aber der Handwerker hat nun mal eben , von Anfang an darauf zu achten , daß er auch seine Papiere und dann die Arbeit richtig leistet ...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  9. #179
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .
    .. richtig .. und jeder Handwerksmeister lernt dieses in seiner Ausbildung als Meister , klar und logisch ist auch , daß die deutsche Rechtsprechung da in solchen Sachen ziemlich lange dauern kann , aber der Handwerker hat nun mal eben , von Anfang an darauf zu achten , daß er auch seine Papiere und dann die Arbeit richtig leistet ...


    Ist richtig. Allerdings haben mir Mandanten immer wieder gesagt, dass das doch schon lange her ist. Dann fallen sie immer mal aus Gründen vermeintlich guter Geschäftsbeziehungen rein und schließlich lernen sie in der Ausbildung halt den seinerzeit geltenden Stand und spätere Rechtsänderungen nur dann, wenn sie z.B. die Rundschreiben ihrer steuerlichen oder rechtlichen Berater lesen und diese nicht im Eingangspostfach z.B. bei Outlook einen soliden schwarzen Block ungeöffneter Elemente bilden lassen.

  10. #180
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Wo hatte ich denn nun eine "unumstrittene Behauptung" aufgestellt?

    In Sachen saublöd" hatte ich dir doch schon geschrieben:
    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. du , wer denn sonst und deine Fakten kommen nicht , weil du nur Blödsinn schreibst und keine Ahnung hast und saublöd bist .. also halt die Klappe mit deinem Blödsinn ..

    Du scheinst wirklich mit der deutschen Sprache und Schrift auf dem Kriegsfuß zu stehen.

    Die Frage lautete nicht wer, sondern wo. Vermutlich warst du auf Baustellen usw. nur als Kalfaktor tätig und kannst dich nur pöbelnd artikulieren
    und hast so deine Schwierigkeiten mit der deutschen Rechtschreibung.

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