Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch
Gegen die Einnahmeausfälle bist Du klar nicht versichert - aber Du kannst Dich wohl gegenüber den Kosten eines eventuell zu beschreitenden Rechtsweges absichern.
Wenn die Forderung zurecht besteh ist das für einen Rechtsschutzversicherung ja auch ziemlich risikolos - es sei denn bei dem Zahlungsrückständigen wäre nix zu holen.
Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch
Jep, nützt aber nur etwas, wenn die Firma eine GmbH war - weil sonst haftest Du ja auch mit Deinem Privatvermögen. Gut, auch da kannst Du "Insolvenz" anmelden - nur, ob dies erstrebenswert wäre? Bis zu 7 Jahre unter der Kuratel eines Dritten bei dem Du jede Ausgabe genehmigen lassen musst UND Du darfst Dir absolut nix zuschulden kommen lassen...kein schönes Leben würde ich meinen.
Deswegen achte ich darauf, dass ich Handwerkerleistungen, sofern ich welche brauche, NICHT an eine GmbH vergebe und mir den Handwerker, sofern mir unbekannt, sehr genau anschaue. Dies schützt mich zwar nicht - verringert das Risiko aber doch erheblich
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Leider sind die heutigen Gerichte so eingestellt, dass diese im Zweifelsfall fast immer im Sinne des "Schwächeren" urteilen. Mein "Einwand", den ich heute schrieb, bezog ich auf Rechnungen bis max. 500 Euro. Bei fast allen Versicherungsverträgen, die ein selbstständiger Handwerker abschließt, sichert sich die Versicherung mit einer entsprechenden Selbstbeteiligung ab. Ob sich da der Aufwand wirklich lohnt, Rechtswege usw. einzuschlagen, wage ich zu bezweifeln. Des Weiteren ist anzunehmen, wer solche "kleinen Rechnungen" nicht bezahlt, bei dem ist eh nichts zu holen. Für max. 500 Euro wird auch kein Gutachter/Sachverständiger tätig.
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