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Thema: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

  1. #241
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. sag mal , welchen Blödsinn schreibst du hier so ?? kennst du den Unterscheid zwischen einem "Einzelunternehmen" , einer GbR (zweier Rechtssubjekte ) und einer GmbH (juristische Firma ) ?? ..
    Ich frage mich was Du mir sagen willst?

    Es gibt in Fragen der Haftungsregelung im Fall eines Falles nur zwei Gesellschaftsformen, welche sich fundemantel unterscheiden.
    Eine Personengesellschaft (worunter auch in der Regel eine GbR fällt) - dort haften die Anteilseigner (ausgenommen bei einer KG die Kommandisten, diese haften nur mit ihrer Einlage) im Fall eines Falles mit Haus, Hof, Hund, Katze
    Eine Kapitalgesellschaft (worunter einer GmbH) fällt - und da haftet (erst einmal) einzig und alleine die Kapitalgesellschaft und nur die Kapitalgesellschaft (indirekt natürlich der Gesellschafter mit seiner Einlage zum Stammkapital der GmbH bzw. den Aktien bei einer AG).

    Da Du aber nicht einmal weißt, dass eine GmbH sehr wohl von einer Person gegründet und betrieben werden kann ist jegliches geschriebene Wort sinnlos...wie soll man zu einem Ergebnis kommen, wenn Grundlagenwissen nicht vorhanden
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  2. #242
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Gesellschafter ist rechtlich gesehen nicht gleich Eigentümer. Hier mal eben Geld aus der Firma ziehen is nich. Da muss man schon "ausschütten" etc. mit entsprechenden Konsequenzen. Spätestens das Finanzamt erklärt dir dann was du als Gesellschafter kannst was du als Einzelunternehmer nicht kannst. Die Haftungsfrage ist nur ein "Nebeneffekt".
    Was sollte ein Gesellschafter - unbenommen der Rechtsform - denn sonst sein als (Mit-)Eigentümer

    Nur so Beispielhaft - bei der Bank meines Vertrauens kann man Geschäftsanteile erwerben und erwirbt man sich ein oder mehrere Geschäftsanteile wird man zum Gesellschafter und selbstverständlich damit Miteigentümer dieser Bank und haftet auch mit seinen Geschäftsanteilen.

    Im Falle einer GmbH ist die Ausschüttung (bzw. sollte) bei mehreren Gesellschaftern wohl im Gesellschaftsvertrag geregelt und am Ende wird - so meint Kenntnisstand - dann bei der Gesellschafterversammlung entschieden wie hoch die Ausschüttung nun sein möge (wenn sich die Gesellschafter also einig sind kann man eine GmbH auch auf diesem Wege ausplündern).
    Bist Du aber Einzeleigentümer und gleichzeitig GF bist Du ja keinem Anderen Rechenschaft schuldig und dann kannst Du sehr wohl erst einmal nach Gutdünken Geld aus dem Unternehmen ziehen - wie ein Finanzamt dies bewertet steht auf einem anderen Blatt, das Finanzamt will ja nur die Steuern stehen, denen ist es egal wie Du diese Steuern bezahlst
    Im Falle einer Insolvenz wird ein entsprechender Insolvenzverwalter sich dies aber sehr genau ansehen...sprich, hast Du das Firmenvermögen Deiner GmbH geplündert wirst Du an dieser Plünderung nicht viel Freude haben, der Involenzverwalter da eher schon.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  3. #243
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Da ist nix zusammengegoogelt - das sind bestehende Gesetze und Rechtsnormen, also nicht irgend eine Meinung.

    Zu den Rücklagen:
    Dies ist Deine Definition - da es jedoch keinen Zwang zur Bildung von Rücklagen gibt (zumindest ist mir keine Rechtsnorm bekannt) ist man wohl auch kein "unordentlicher" Geschäftsmann, wenn man - im Einklang mit geltendem Recht - den keine Rücklagen bildet.....
    Nein, das ist nicht meine Definition.
    Letztendlich sagt das genau der §69 AO aus.

    Ich weiß auch gar nicht warum wir hier diskutieren. Das ganze www ist voll mit Urteilen zur Geschäftsführerhaftung.
    Hier auch noch ein guter Link zum Thema: [Links nur für registrierte Nutzer]

  4. #244
    Mitglied Benutzerbild von Tronjer
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. doch ich habe , nur du nicht , du hast keine Ahnung !! ..
    .. mal zur Klärung , ich will dich ja nicht dumm lassen , dir kann keine GmbH gehören !! keinem kann eine GmbH gehören oder Besitzer sein !! eine GmbH ist eine in sich abgeschlossene Gesellschaft , die durch Gründungsmitglieder ins Leben gerufen wird , der Geschäftsführer , egal wer , ist nur angestellt in dieser GmbH , mehr nicht und darf Geschäfte im Auftrag der GmbH durchführen ... noch Fragen ? Danke ..
    Einfacher.
    Die GmbH gilt rechtlich als eigenständige juristische Person.

  5. #245
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Tronjer Beitrag anzeigen
    Einfacher. Die GmbH gilt rechtlich als eigenständige juristische Person.
    .. so sieht es aus , kapieren aber einige nicht ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  6. #246
    Mitglied
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
    Nein, das ist nicht meine Definition.
    Letztendlich sagt das genau der §69 AO aus.

    Ich weiß auch gar nicht warum wir hier diskutieren. Das ganze www ist voll mit Urteilen zur Geschäftsführerhaftung.
    Hier auch noch ein guter Link zum Thema: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das Nichtabführen von Steuern bzw. auch Sozialabgaben ist ja ein Straftatbestand und selbstverständlich haftet da dann ein Geschäftsführer.

    Ebenso wäre eine Insolvenzverschleppung ein Straftatbestand.

    Dies wissen die Damen und Herren, welche das Geschäftsmodell GmbH-versenken betreiben sehr genau und die werden sich hüten sich in den strafrechtlich relevanten Bereich Bereich zu begeben.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

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