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Thema: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

  1. #201
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Dann ist er einer der Cleveren mit dem richtigen Gesellschaftervertrag. Ansonsten hat dich der Insolvenzverwalter richtig an den Eiern.
    Es ist doch mit (nicht nur, aber mit) Sinn und Zweck einer Kapitalgesellschaft (und eine GmbH Ist eine Kapitalgesellschaft) das monetäre Risiko im Falle einer Insolvenz zu minimieren bzw. zu deckeln (eine GmbH kann ja sehr wohl nur aus einer Person bestehen - für was also bräuchtest Du einen Gesellschaftervertrag).
    Dies kannst Du - in Teilen -. auch bei Personengesellschaften (z.B. Kommanditgesellschaft, wo der - nenne ich ihn jetzt einmal Chef - voll haftet, während seine Kommanditen nur mit ihrer Einlage haften) - bei einer Personengesellschaft hast Du aber IMMER Einen, welche voll mit Hund, Haus, Hof, Katze, Ehefrau haften muss - bei einer Kapitalgesellschaft ist es, wie gesagt, mit Sinn und Zwecke diese Hund, Haus, Hof, Katze, Ehefrau-Haftung auszuschließen.

    Anders ist es allerdings, wenn Du eine Mischform wählst und ich denke daher könnte Deine irrige Annahme kommen - sprich eine Personengesellschsft mit einer Kapitelgesellschaft vermischst - z.B. eine GmbH & Co. KG - da wird es am Ende dann wohl auf den Gesellschaftervertrag ankommen wie die Haftung geregellt ist und da kann es wohl ganz schön tricky werden.

    Es mag sein, dass ich mich irre...ich denke aber eher nicht
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  2. #202
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    . du verdrehst hier ständig die Tatsachen und du solltest mal erst die Fakten hier schreiben , die du angegeben hast , nicht immer alles verdrehen du dumme Nuß ..
    Ich verdrehe hier absolut nichts, du dummer Kalfaktor.

    Von welchen "Fakten" und "unumstrittene Behauptung" faselst du?

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Wo hatte ich denn nun eine "unumstrittene Behauptung" aufgestellt?

  3. #203
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Back to the Roots.

    Ich schrieb ja zum "Einstand" diese Sache "Nutzen zu Aufwand" und verwies auf max. Forderungen bis zu einer Höhe von 500 Euro

    Es soll ja Menschen geben, die ihr Leben dafür geben, um wirklich jeden Pfennig einzutreiben, man hat ja nichts Besseres zu tun.

    Ich persönlich würde genau abwägen, ob sich der Aufwand lohnt. Denn solch ein Vorgang bedeutet auch Schriftverkehr, Zeit und Aufwand, auch wenn man einen Anwalt einschaltet.
    Klar macht es keinen Sinn bei einer Forderung X die Summe Y, welche ggf. höher ist als die Forderung X zu investieren OHNE sich sicher zu sein, dass man die Forderung X wie die dann investiere Summe Y jemals sehen wird. Daher ja die Option mit dem Inkassounternehmen - bei 500 € dann 150, 200 vielleicht sogar 250 € in der Hand sind bei einem Invest von Null (gut, ein wenig Zeit) besser also nix.

    Was ich aber auch schon gehört habe - scheinbar wollen immer mehr Handwerker eine Schufa-Auskunft, bevor man sich an die Arbeit macht. Wenn man weiß wie "solvent" der Auftraggeber ist minimiert sich das Risiko des Nichtzahlens natürlich auch ein wenig.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  4. #204
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Klar macht es keinen Sinn bei einer Forderung X die Summe Y, welche ggf. höher ist als die Forderung X zu investieren OHNE sich sicher zu sein, dass man die Forderung X wie die dann investiere Summe Y jemals sehen wird. Daher ja die Option mit dem Inkassounternehmen - bei 500 € dann 150, 200 vielleicht sogar 250 € in der Hand sind bei einem Invest von Null (gut, ein wenig Zeit) besser also nix.

    Was ich aber auch schon gehört habe - scheinbar wollen immer mehr Handwerker eine Schufa-Auskunft, bevor man sich an die Arbeit macht. Wenn man weiß wie "solvent" der Auftraggeber ist minimiert sich das Risiko des Nichtzahlens natürlich auch ein wenig.
    Ich befinde mich ja schon im wohlverdienten Ruhestand, im privaten Bereich waren wir nie tätig.
    Selbstverständlich hatten wir einen sehr guten Rechtsanwalt, der hatte es sogar einmal erreicht, dass ein Schiff an die Kette gelegt wurde.
    In der Schifffahrt herrscht ein anderes "Klima".

  5. #205
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. was bitte interessieren denn die Meinungen der User hier im Forum ? ... schwarze Schafe unter Handwerkern gibt es und auch schwarze Schafe unter den Kunden die nicht zahlen wollen , aber da ist oftmals der Handwerker selber schuldig ..
    Du Weißt wovon du sprichst???
    Augenscheinlich nicht.
    Es gibt Betriebe die können sich mit Titeln, die sie vor Gericht erwirkt haben, die Wände tapezieren.
    Und solche Aktionen, wie die mit dem Bagger, sind oft von gebrannten Kindern, sprich, Leuten die bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben.
    Irgendwann platzt einen dann mal der Kragen.
    Aktion und Reaktion.
    Interessiert aber niemanden.

  6. #206
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Ich verdrehe hier absolut nichts, du dummer Kalfaktor. Von welchen "Fakten" und "unumstrittene Behauptung" faselst du?
    .. diese hier du Dummkopf , du behauptest etwas , ohne es zu beweisen und bringst keine Fakten :
    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Denn dieser Handwerker hat bestimmt alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft.
    .. wenn du die Fakten so genau kennst , dann bitte stelle sie hier mal online .. kannst du nicht , weil du keine Ahnung hast und dumm bist .. und Dummheit ist unheilbar....also lebe damit...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  7. #207
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Deswegen achte ich darauf, dass ich Handwerkerleistungen, sofern ich welche brauche, NICHT an eine GmbH vergebe
    .. welch ein dummes Zeug von dir ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  8. #208
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. diese hier du Dummkopf , du behauptest etwas , ohne es zu beweisen und bringst keine Fakten :

    .. wenn du die Fakten so genau kennst , dann bitte stelle sie hier mal online .. kannst du nicht , weil du keine Ahnung hast und dumm bist .. und Dummheit ist unheilbar....also lebe damit...
    Mein kleiner dummer Kalfaktor, du hattest in den Raum gestellt, dass ich eine "unumstrittene Behauptung" aufgestellt habe.
    Jeder, der den Thread beobachtet oder sich zu Wort gemeldet hatte, wird sicherlich den Eingangsthread und die dort eingestellten Links
    gelesen haben.
    An diesen Eingangsthread hatte ich mich orientiert und daraus meine eigenen Schlüsse gezogen. Denn einem Unternehmer, der bei seinen Kunden
    und Lieferanten einen guten Leumund hat, dieses kannst du aus den Printmedien entnehmen, der wird wohl alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft haben.

    Ob auch du in den Foren einen guten Leumund hast, wage ich zu bezweifeln.

  9. #209
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. welch ein dummes Zeug von dir ..
    Welchen wesentlichen Vorteile bietet denn eine GmbH und warum gründet man eine GmbH?

    Man hat (bzw. kann haben), so lange das Geld in Unternehmen verbleibt, steuerliche Vorteile. Sobald es aber an die Gewinnausschüttung geht sind diese steuerlichen Vorteile im Grunde weg,
    Man hat als Gesellschafter eine beschränkte Haftung - nämlich maximal das Stammkapital von mindestens 25 000 € ist weg.

    Jetzt sage ich NICHT dass eine GmbH darauf ausgelegt ist betrügerisch zu handeln oder zum Nachteil des Kunden zu arbeiten etc...damit würde man zigtausenden von GmbH´s in diesem Lande Unrecht tun und es ist auch verständlich, dass man als "Unternehmer" sein Risiko minimieren will - und genau wie ein Unternehmer sein Risiko minimiert kann ich doch auch als Kunde mein Risiko minimieren...denn, geht eine GmbH insolvent ist die Chance, dass Du oder ich von unserer Forderung noch etwas sehen gleich null - geht eine Personengesellschaft pleite hast Du Zugriff auf Haus, Hof, Hund, Katze, Konten, Betriebsmittel und so weiter und damit eine höhere Chance zumindest einen Teil Deiner Forderung beizutreiben.

    Du magst mein Verhalten jetzt als dummes Zeug abtun - ich habe leider zu oft erlebt wie man eine GmbH versenkt hat und man als Betroffener dumm da gestanden ist, während der ehemalige GmbH-Besitzer sich auf die Schenkel geklopft und die nächste GmbH gegründet hat.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  10. #210
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Welchen wesentlichen Vorteile bietet denn eine GmbH und warum gründet man eine GmbH?

    Man hat (bzw. kann haben), so lange das Geld in Unternehmen verbleibt, steuerliche Vorteile. Sobald es aber an die Gewinnausschüttung geht sind diese steuerlichen Vorteile im Grunde weg,
    Man hat als Gesellschafter eine beschränkte Haftung - nämlich maximal das Stammkapital von mindestens 25 000 € ist weg.

    Jetzt sage ich NICHT dass eine GmbH darauf ausgelegt ist betrügerisch zu handeln oder zum Nachteil des Kunden zu arbeiten etc...damit würde man zigtausenden von GmbH´s in diesem Lande Unrecht tun und es ist auch verständlich, dass man als "Unternehmer" sein Risiko minimieren will - und genau wie ein Unternehmer sein Risiko minimiert kann ich doch auch als Kunde mein Risiko minimieren...denn, geht eine GmbH insolvent ist die Chance, dass Du oder ich von unserer Forderung noch etwas sehen gleich null - geht eine Personengesellschaft pleite hast Du Zugriff auf Haus, Hof, Hund, Katze, Konten, Betriebsmittel und so weiter und damit eine höhere Chance zumindest einen Teil Deiner Forderung beizutreiben.

    Du magst mein Verhalten jetzt als dummes Zeug abtun - ich habe leider zu oft erlebt wie man eine GmbH versenkt hat und man als Betroffener dumm da gestanden ist, während der ehemalige GmbH-Besitzer sich auf die Schenkel geklopft und die nächste GmbH gegründet hat.
    Falsch. Der Geschäftsführer haftet für die Gesellschaft und ist u.U. Schadensersatzpflichtig derer gegenüber. Im Falle einer Insolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäfte. Und wehe der ist ausgeschlafen genug .....

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