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Thema: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

  1. #21
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Nur bei großen Konzernen oder staatlichen Stellen gehts halt nicht. Aber da kann man auch gleich passen oder man muss das Risiko abwägen.
    Ein Freund von mir hat das schmerzlich lernen dürfen. Gerüstbaufirma, 15 Angestellte. Der Berliner Senat zahlte einfach nicht. Pleite.
    __________________

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  2. #22
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ein Freund von mir hat das schmerzlich lernen dürfen. Gerüstbaufirma, 15 Angestellte. Der Berliner Senat zahlte einfach nicht. Pleite.
    Die öffentliche Verwaltung von Shithole City wäre für mich ein 100%-Ausschlusskriterium. Da würde ich erst gar kein Angebot abgeben. Bundeswehr geht aber z.B., sobald man das bescheuerte automatisierte System umgeht. Das lehnt nämlich Rechnungen gern einmal grundlos ab. Sobald du dann aber einen Sachbearbeiter dran hast, sind sie ganz fair.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  3. #23
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Nur bei großen Konzernen oder staatlichen Stellen gehts halt nicht. Aber da kann man auch gleich passen oder man muss das Risiko abwägen.
    Staatliche Aufträge kann man nur abraten. Den Job sollen die unzähligen Newcomer ohne Meisterbrief und den Spottpreisen erledigen. Un bei Konzernen bei den Vertragsverhandlungen höllisch aufpassen. Die halten sich normalerweise an die Abmachung.

  4. #24
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Ich war nie Handwerker und weiß daher nicht, ob mein Vorschlag durchzusetzen wäre oder der Kunde dann sofort zum Mitbewerber läuft.

    Ich würde als Handwerker immer eine ordentliche Vorauszahlung + während der Arbeiten weitere Teilzahlungen fordern. Wenn der Kunde dann meint Zahlungen verweigern zu müssen, dann würde ich sofort die Arbeit an dem Objekt einstellen. Begründen könnte man es damit, daß immer mehr Kunden die Zahlungen verweigern würden und ich deswegen auf eine Vorauszahlung + Teilzahlungen bestehen müßte.

    Während der Arbeiten würde ich auch immer wieder den Kontakt zum Kunden suchen, nett und freundlich sein, Fragen und Probleme beantworten, damit der Kunde gar nicht erst auf den Gedanken kommt, die Zahlungen einzustellen.
    Du spinnst 'rum.
    Dafür hat man, trotz Angebotssoftware, keine nennenswerte Zeit zu vertplämpern.
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
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    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

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  5. #25
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    ...

    Wer also kann Handwerker nicht leiden - die FDP hält eh nur zu den Großkonzernen - die Handwerker bleiben vergessen.
    Das Regime ist doch der größte Nichtzahler. Ich erinnere nur an den Flughafen in Berlin.

  6. #26
    Katastrophentouristin Benutzerbild von purple
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Die Probleme der Handwerker werden sich bald erledigen.
    Man bekommt weder Fachfirmen oder Material, ohne vorher gut zu zahlen.
    Ich habe hier in der OG- Wohnung einen niedrigen Heizkörper einbauen lassen. Hab ich gleich bei Bestellung bezahlt, weil der Handwerker mir treu bleiben soll.
    Ich bin auch großzügig mit Trinkgeldern, Rechningen werden sofort bezahlt.
    Ich brauch einfach gute Leute, die für ihre Arbeit auch gut und zuverlässig bezahlt werden sollen.

  7. #27
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Du spinnst 'rum.
    Dafür hat man, trotz Angebotssoftware, keine nennenswerte Zeit zu vertplämpern.


    Wenn man keine Zeit hat, dann muß man sich halt die Zeit nehmen. Oder ist Dir lieber, wenn der Kunde nicht zahlt ? Kunden wollen gebauchpinselt werden.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  8. #28
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Wenn man keine Zeit hat, dann muß man sich halt die Zeit nehmen. Oder ist Dir lieber, wenn der Kunde nicht zahlt ? Kunden wollen gebauchpinselt werden.
    Man ist doch nicht schwuul.
    Leute wie purple sind eher selten.
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  9. #29
    Mitglied
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Das Regime ist doch der größte Nichtzahler. Ich erinnere nur an den Flughafen in Berlin.
    Stimmt ! Und manchmal, so las ich im Laufe der Zeit, bleiben Gerüste stehen, der Staat bezahlt nicht und so wachsen sie Schulden. Wenn es auf bestimmten hohen Posten Nichtkönner gibt, die man eingesetzt hat, dann geht vieles schief. Und letztlich will keiner dafür die Verantwortung übernehmen.

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Tronjer
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    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Ein befreundeter Handwerker hat bei einem Gastronomen eine Eingangstür eingebaut und diese auch geliefert.
    Der Kunde bekam die Rechnung und bezahlte nur die Arbeitsleistung, nicht aber die Tür, weil er behauptete, diese Tür wäre sein Eigentum gewesen.
    Trotz der vorgelegten Rechnung über die Tür von Seiten des Handwerkers wurde dem Zechpreller recht gegeben. Die Rechnung über die Tür wurde vom Richter einfach ignoriert.
    Konsequenz: Der Handwerker hat seine Selbstständigkeit an den Nagel gehängt.

    Und so geartete Geschichten gibt es zu Hauf.

    Irgendwie hat man das Gefühl, als Handwerker ist man nur noch der Trottel der Nation.

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