Laß die Sumpf-Irren mal erfahren, daß sie gar nicht als Ge-Sumpfte gelten, wenn sie nicht asymptomatisch sind, also sobald sie Symptome aufweisen oder sonstige Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen, als Un-Gesumpfte gelten, und somit zur Pandemie der Unge-Sumpften beitragen.
steht jedenfalls so im Gesetz
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Ausfertigungsdatum: 08.05.2021
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist
- eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
- eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
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