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Nicht die „Vereinigten Staaten von Europa“ nach Vorbild der militärisch aggressiven USA ist das politische Ziel, sondern eine transnationale EU ohne Nationalstaaten. Wir Europäer überwinden die Idee der Nation und bauen den ersten nachnationalen Kontinent in der Geschichte auf! Ulrike Guérot
Nicht die „Vereinigten Staaten von Europa“ nach Vorbild der militärisch aggressiven USA ist das politische Ziel, sondern eine transnationale EU ohne Nationalstaaten. Wir Europäer überwinden die Idee der Nation und bauen den ersten nachnationalen Kontinent in der Geschichte auf! Ulrike Guérot
Er hat lediglich deine überbordende Dummheit beschrieben. Aber schon wieder haben du und deinesgleichen eine Ohrfeige von der Justiz bekommen.
Du und deine anderen gestalten, wie Autoxxx und der Stubentiger, die immer Correktiv als Beleg anführen...sind demaskiert
Das OLG traf einige bemerkenswerte Feststellungen:
Die Meldung von TE über eine überproportional hohe Zahl von an Corona-erkrankten Migranten auf Intensivstationen war sachlich korrekt und nicht zu beanstanden. Die Kritik daran sei im Kern eine Meinungsäußerung, hatte auch "Correctiv" eingestanden, und nicht wie immer behauptet „Fact-Checking“.
Damit, so das OLG Karlsruhe, versuche sich "Correctiv" zu einer Bedeutung aufzuschwingen, die dieser Veranstaltung in keinster Weise zustehe. "Correctiv" maße sich lediglich erhöhte Kompetenz an und verbreite doch nur Meinungen, mit einem klaren Ziel: Die eigene Reichweite zu erhöhen und neben der Finanzierung durch Facebook weitere Spenden zu akquirieren. Es würden nicht Tatsachen geprüft, sondern eigene Werturteile aus wirtschaftlichen Überlegungen und Absichten heraus getätigt.
Das angebliche Fakten-Checking ist nichts anderes als der Versuch, politisch Einfluß zu nehmen und kritische Positionen zu unterdrücken. Das Gericht spart nicht mit scharfen Worten und nennt den Vorgang eine ungebührliche Herabwürdigung und Herabsetzung.
Aber das Urteil greift weiter.
Facebook versucht zu erzwingen, gegen das Unternehmen ausschließlich in Irland nach irischem Recht zu klagen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat seine Zuständigkeit jetzt jedoch wiederholt bejaht. Das Gericht hat sich gegen die Vorstellung gewandt, wegen eines rechtswidrigen Faktenchecks in Dublin in gälischer Sprache nach dortigem Recht prozessieren zu müssen. Der Gerichtsstand ist in Deutschland frei wählbar, und das macht die Sache für Kläger gegen Facebook deutlich einfacher.
Auch die Vorstellung, Facebook verfüge über eine Art „Hausrecht“ auf seiner Plattform und könne danach zulassen oder streichen, wie es dem Unternehmen gefällt, wurde zurecht gerückt. Weil Facebook derart übermächtig sei, ist es nicht einfach zu ersetzen. Damit rückt das „Neutralitätsgebot“ des Staates, der nicht von sich aus einfach Meinungen unterdrücken darf, in den Fokus der Entscheidung:
Die Beklagte und „Correctiv“ seien zwar keine Hoheitsträger und damit auch nicht unmittelbar an das Neutralitätsgebot oder die Grundrechte gebunden. Aber wegen der Dominanz von Facebook entfalten die Grundrechte damit eine mittelbare Drittwirkung.
Aber das Urteil, das Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel für TE erstritten hat, ist nicht das einzige, das Facebook in diesen Tagen hart trifft. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung unwirksam sind. Facebook muss vielmehr jede einzelne Löschung und Sperrung individuell begründen.
Nicht die „Vereinigten Staaten von Europa“ nach Vorbild der militärisch aggressiven USA ist das politische Ziel, sondern eine transnationale EU ohne Nationalstaaten. Wir Europäer überwinden die Idee der Nation und bauen den ersten nachnationalen Kontinent in der Geschichte auf! Ulrike Guérot
Nicht die „Vereinigten Staaten von Europa“ nach Vorbild der militärisch aggressiven USA ist das politische Ziel, sondern eine transnationale EU ohne Nationalstaaten. Wir Europäer überwinden die Idee der Nation und bauen den ersten nachnationalen Kontinent in der Geschichte auf! Ulrike Guérot
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