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Thema: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

  1. #1231
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
    Interessant ist nur, dass nicht nur in Europa, sondern auch in anderen Erdteilen Menschen gegen diese Ghettopolitik auf die Straßen gehen.

    Reiner Zufall,
    dass das Menschen sind, die ihren Kopf zum Denken benutzen oder alles Asoziale sind?
    Eine extrem kleine Minderheit von unverstaendigen, unvernuenftigen, sozial inkompenten
    dummdreisten Schreihaelsen gibt es in allen Voelkern dieser Erde. Der Anteil liegt dabei
    weit unter 0,5 % der gesamten Volkspopulation. In Deutschland sind das somit nur ca.
    40.000 asoziale Abweichler und zwangsneurotische Querulanten. Dabei gibt es zwischen
    Dummlingen der " Querdenker " und Alternative fuer Dumme sogar noch Ueberschneidungen.

    Ach Ja! Wer es noch nicht weiss. Ein gedeihliches gesellschaftliches Gemeinwesen funktioniert
    nur wenn sich Buerger mit Minderheitsinteressen den Gesamtinteressen des Volkes unterordnen.
    Gemeinwohl steht ueber Eigenwohl! Nicht umgekehrt! Ein Staat der nicht mit aller Haerte seiner
    Exkutive dafuer sorgt, handelt verantwortungslos. Abweichler gehoeren auf Kurs gebracht und
    resozialisiert. Paedagogisch optimal funktioniert die Umerziehung in Internierungslagern.
    Geändert von ABAS (30.08.2021 um 06:35 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  2. #1232
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Eine extrem kleine Minderheit von unverstaendigen, unvernuenftigen, sozial inkompenten
    dummdreisten Schreihaelsen gibt es in allen Voelkern dieser Erde. Der Anteil liegt dabei
    weit unter 0,5 % der gesamten Volkspopulation. In Deutschland sind das somit nur ca.
    40.000 asoziale Abweichler und zwangsneurotische Querulanten. Dabei gibt es zwischen
    Dummlingen der " Querdenker " und Alternative fuer Dumme sogar noch Ueberschneidungen.

    Ach Ja! Wer es noch nicht weiss. Ein gedeihliches gesellschaftliches Gemeinwesen funktioniert
    nur wenn sich Buerger mit Minderheitsinteressen den Gesamtinteressen des Volkes unterordnen.
    Gemeinwohl steht ueber Eigenwohl! Nicht umgekehrt! Ein Staat der nicht mit aller Haerte seiner
    Exkutive dafuer sorgt, handelt verantwortungslos. Abweichler gehoeren auf Kurs gebracht und
    resozialisiert. Paedagogisch optimal funktioniert die Umerziehung in Internierungslagern.
    Du wirkst mal wieder ein wenig verwirrt.
    Es sind nicht 40.000 sondern fast 30 Millionen, die sich nicht willenlos, und in deinem Fall sogar hündisch ergeben, dem Impfdiktat unterworfen haben.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  3. #1233
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Du wirkst mal wieder ein wenig verwirrt.
    Es sind nicht 40.000 sondern fast 30 Millionen, die sich nicht willenlos, und in deinem Fall sogar hündisch ergeben, dem Impfdiktat unterworfen haben.
    Die Tatsache das bisher knapp ueber 60 % der Bevoelkerung in Deutschland vollstaendig
    durchgeimpft ist bedeutet nicht es sich bei 40 % der Bevoelkerung um Impfverweigerer
    bzw. Impfgegner handelt. Das ist lediglich Wunschdenken vor Dir und Deinesgleichen.
    Ihr seit eine erbaermlich kleine Minderheiten von nicht mehr als 40.000 Querdenkern
    einschliesslich der AfD Vollpfosten.

    Ob einige Karnickel auf der Wiese leise und feucht furzen oder eine Horde " Querdenker "
    bei verbotenen Demonstrationen oeffentlich laut und feucht furzen, macht daher keinen
    Unterschied.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  4. #1234
    Mitglied Benutzerbild von Lykurg
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Manche Deutsche haben doch noch etwas Mumm wie Berlin gezeigt hat. Muss alles noch mehr und noch viel radikaler werden, aber immerhin.

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die Tatsache das bisher knapp ueber 60 % der Bevoelkerung in Deutschland vollstaendig
    durchgeimpft ist bedeutet nicht es sich bei 40 % der Bevoelkerung um Impfverweigerer
    bzw. Impfgegner handelt. Das ist lediglich Wunschdenken vor Dir und Deinesgleichen.
    Ihr seit eine erbaermlich kleine Minderheiten von nicht mehr als 40.000 Querdenkern
    einschliesslich der AfD Vollpfosten.
    Die meisten sind geimpft, weil das Regime sie massiv erpresst. Das müsste sogar in deinen verwirrten Pseudokommunistenschädel gehen. "Überzeugt" von dem Impfdreck ist kaum jemand. Vielleicht ein paar verblödete ZDF-Glotzer-Opas, die bald glücklicherweise eh tot sind, aber die breite Masse der Geimpften definitiv nicht

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Du wirkst mal wieder ein wenig verwirrt.
    Es sind nicht 40.000 sondern fast 30 Millionen, die sich nicht willenlos, und in deinem Fall sogar hündisch ergeben, dem Impfdiktat unterworfen haben.
    In ABAS krankem Hirn sind die Sklavenhalter-Bolschewisten in China, die der int. Hochfinanz ihre Kuli-Arbeitsmassen zur Verfügung stellen, ja auch "Antikapitalisten"
    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

  5. #1235
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die Tatsache das bisher knapp ueber 60 % der Bevoelkerung in Deutschland vollstaendig
    durchgeimpft ist bedeutet nicht es sich bei 40 % der Bevoelkerung um Impfverweigerer
    bzw. Impfgegner handelt.
    (...)
    Doch, genau das bedeutet das. Es sind nicht unbedingt Impfgegner, aber es sind zumindest Impfskeptiker.
    Und es sind in der Regel vernünftige Menschen und keine kleine verschrobene Minderheit, wie obrigkeitshörige Coronahysteriker deiner Sorte immer suggerieren wollen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  6. #1236
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Doch, genau das bedeutet das. Es sind nicht unbedingt Impfgegner, aber es sind zumindest Impfskeptiker.
    Und es sind in der Regel vernünftige Menschen und keine kleine verschrobene Minderheit, wie obrigkeitshörige Coronahysteriker deiner Sorte immer suggerieren wollen.
    Es kommt auf die Sichtweise an. Ausserdem ist Dir bestimmt nicht entgangen das die Bundes-
    und Laenderregierungen einen juristischen Kunstgriff praktizieren. Das Bundesland Hamburg
    ist dabei der Vorreiter mit Einfuehrung der 2 G Regel nach der nur noch die Geimpften und
    Genesene Zugang zu Gaststaetten, Restaurants, kulturelle, kommerziellen, religioesen und
    politischen Verstaltungen haben.

    Juristisch betrachtet ist die Vorgehensweise genial. Erstens muss der Staat keine kosten- und
    kontrollaufwendige Impflicht einfuehren. Zweitens wird im Zuge der Verkehrssicherungspflicht das
    Haftungsrisiko fuer Zulassung von Ungeimpften und negativ Getesteten auf die Veranstalter
    verlagert. Die Veranstalter sogar daher dafuer das sie nur Teilnehmer zulassen, die nach der
    2 G Regel entweder einen Impfnachweis oder eine Genesungsnachweis erbringen muessen.

    Veranstalter die sich nicht an die 2G Regel halten und Ungeimpfte mit Testnachweise zulassen
    haften im Zuge der Verkehrssicherungspflicht straf- und zivilrechtlich falls es im Verlauf der
    Veranstaltungen zu Infektionen mit SARS-CoV2 und Krankheitsausbruechen kommt. Seitens
    der Versicherungen wird in derartigen Faellen nicht eingetreten, weil die Veranstalter gegen
    ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlaessig verstossen haben.

    Wer nicht den Nachweis der vollstaendigen Impfung oder eine Genesungsnachweise vorlegen
    kann, wird von den Veranstaltern an der Teilhabe des gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.
    Dadurch steigt die Impfwilligkeit an und binnen weniger Monate ist das gesamte Volk durch die
    Impfungen zumindest gegen Erkrankungen bzw. letale Abgaenge infolge SARS-CoV2 Infektionen
    geschuetzt. Sind Alle im Volk durchgeimpft ist wird das Infektionsgeschehen unbedeutend und
    muss ueberhaupt nicht mehr gemessen werden. Inzidenzwerte sind dann bald Geschichte!

    NDR / 27.08.2021

    Corona: Diese Regeln gelten mit der 2G-Option in Hamburg

    In Hamburg gilt seit dem 28. August eine 2G-Option für alle Publikumseinrichtungen. Sie können spezielle Angebote für Geimpfte und Genesene machen, bei denen dann viele bislang geltenden Corona-Regeln wegfallen.

    Grundlagen des 2G-Modells

    Alle Restaurants, Clubs, Theater, Museen, Kirchen, Hotels, Tanz- und Musik-Clubs, Kultureinrichtungen, Sportstätten und sonstige Freizeiteinrichtungen können beim Senat anmelden, dass sie Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene machen wollen. Der Zugang ist dann nur für Personen möglich, die einen Impf- oder Genesenen-Nachweis mitbringen und sich ausweisen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen im 2G-Modell müssen geimpft oder genesen sein. Die entsprechenden 2G-Angebote müssen auch von außen durch entsprechende Schilder als solche erkennbar sein.

    Ausnahmen nur für Kinder und Jugendliche

    Bis 2. Oktober sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Nachweispflicht befreit. Anschließend wird die Ausnahme nur noch für alle Kinder unter zwölf Jahre gelten. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen (zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft, oder weil sie immungeschwächt sind) nicht impfen lassen können, soll es keine Ausnahme geben - sie können die 2G-Angebote nicht nutzen. Die Kontaktnachverfolgung läuft auch in der 2G-Option weiter.

    Private Feiern und Veranstaltungen

    Private Veranstaltungen und Feiern wie zum Beispiel Hochzeiten können auch mit der 2G-Option stattfinden. Anders als sonstige Veranstaltungen müssen solche privaten Events nicht angemeldet werden. Für sie gilt dann:


    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    Wenn getanzt wird, gelten zusätzliche Vorgaben: 150 Personen innen (mit Maskenpflicht) oder 750 Personen draußen.


    Keine Maskenpflicht auf dauerhaft eingenommenen Steh- oder Sitzplätzen. Beim Tanzen ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht.

    2G-Option für Restaurants und Gaststätten

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Verzicht auf Kapazitätsbegrenzungen
    Es darf im Stehen verzehrt werden.
    Tische und Stühle können beliebig platziert werden.
    Shishas dürfen auch in geschlossenen Räumen genutzt werden
    Die Sperrstunde entfällt
    Aufhebung der Testpflicht
    Tanzen ist auch in geschlossenen Räumen möglich
    Maskenpflicht in Innenräumen, aber nicht am Sitz- oder Stehplatz


    Kulturelle Einrichtungen

    Für Theater, Opern, Konzerthäuser, Konzertsäle, Musiktheater, Kinos, Planetarien und Literaturhäuser, Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten und Tierparks gelten im 2G-Modell folgende Regeln:


    Verzicht auf das Abstandsgebot
    freie Anordnung der Sitzplätze ohne Kapazitätsbegrenzung
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
    Außerdem die gleichen Regeln wie für Restaurants, wenn es auch gastronomische Angebote gibt


    Veranstaltungen

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Freie Tisch- und Sitzplatzanordnung
    Verdreifachung der Personenzahlgrenzen
    Aufhebung der Testpflicht
    Tanzen ist in Innenräumen mit medizinischer Maske möglich


    Livemusikspielstätten und Musikclubs

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Freie Anordnung der Steh- und Sitzplätze
    Stehplätze zulässig
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
    Personenzahlgrenzen: in geschlossenen Räumlichkeiten höchstens 1.300, im Übrigen höchstens 2.000
    Sofern getanzt wird, gilt die Personenzahlbegrenzung außen: 750 Personen, innen: 150 Personen

    Sportveranstaltungen vor Publikum

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Freie Anordnung der Sitz- und Stehplätze
    Verdopplung der Personenzahlgrenze in Innenräumen auf 1.300 und 2.000 im Freien
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen


    Bei nicht-stationären sportlichen Wettkämpfen wie Laufveranstaltungen und Radrennen kann im 2G-Zugangsmodell auf das Abstandsgebot verzichtet werden. Die Teilnehmerzahl wird auf 750 Sportausübende erhöht und die Testpflicht wird aufgehoben.

    Tanzclubs und Discos

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Es darf im Stehen verzehrt werden
    Tische und Stühle können beliebig platziert werden.
    Shishas dürfen genutzt werden.
    Aufhebung der Testpflicht
    Verdreifachung der zulässigen Teilnehmerzahl (150 Personen innen mit Maskenpflicht, 750 außen ohne Maskenpflicht)
    Maskenpflicht im Übrigen wie in Gaststätten im 2G-Modell: Keine Maskenpflicht auf dauerhaft eingenommenen Steh- oder Sitzplätzen. Weiterhin gilt aber die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske beim Tanzen

    Volksfeste

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
    Wenn getanzt wird, gelten zusätzliche Vorgaben: 150 Personen innen (mit Maskenpflicht) oder 750 Personen draußen.
    Keine Maskenpflicht auf dauerhaft eingenommenen Steh- oder Sitzplätzen. Beim Tanzen ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht


    Messen

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    Aufhebung der Testpflicht

    Hotels, Jugendherbergen und Hostels

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Schlafsäle dürfen ohne Begrenzung belegt werden
    Aufhebung der Testpflicht


    Sportbetrieb und Spielplätze

    Für Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Thermen, Saunen und beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport gelten folgende Möglichkeiten im 2G-Modell:


    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    das Abstandsgebot zwischen Sportgeräten entfällt
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
    Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen


    Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Fahrunterricht

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Lerngruppen dürfen durchmischt werden
    freie Pausengestaltung
    Entfallen der Begrenzung der Gruppengröße der Lerngruppen
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen


    Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen.

 Pflichtveranstaltungen im Bildungsbereich, wie Sprachkurse für Eingewanderte, müssen zumindest auch im 3G-Modell angeboten werden.

    Religiöse Veranstaltungen und Trauerfeiern

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Verzicht auf kapazitäre Vorgaben und Anmeldepflicht
    Gemeindegesang auch ohne Maske

    Touristische Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten

    Verzicht auf die Maskenpflicht im Freien

    Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Entfallen der Gruppengrößenbegrenzung
    Entfallen der kapazitären Begrenzung
    Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen

    Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen

    Verzicht auf das Abstandsgebot
    Keine Begrenzung der teilnehmenden Personen
    freie Anordnung der Sitz-und Stehplätze


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    NDR / 28.08.2021

    Für Ungeimpfte wird's schwerer: Hamburg startet 2G-Regelung

    Ab sofort können in Hamburg Restaurants, Kneipen, Theater, Kinos und weitere Publikumseinrichtungen Geimpften und Genesenen vorbehalten bleiben - aber nur, wenn die Betreiber und Betreiberinnen sich für die 2G-Option angemeldet haben.

    Im Gegenzug entfallen dann dort Beschränkungen wie Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnung. So hatte der Senat es am Dienstag in seiner bundesweit bislang einmaligen 2G-Regelung entschieden. Veranstaltende und Gastronomiebetreibende müssen sich online anmelden, wenn sie das 2G-Optionsmodell nutzen wollen. Und sie müssen dann kontrollieren, ob Gäste einen Impf- oder Genesenen-Nachweis plus Ausweis mit sich führen. Verstoßen sie gegen die Bestimmungen, drohen Bußgelder von 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro.

    ...

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    Geändert von ABAS (30.08.2021 um 08:13 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  7. #1237
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    ...Inzidenzwerte sind dann bald Geschichte!
    Ich find das auch toll. Ich bin noch nicht einmal krank, daher kann ich auch nicht genesen....

  8. #1238
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Ich find das auch toll. Ich bin noch nicht einmal krank, daher kann ich auch nicht genesen....
    Ja! Ueber die 2G Regel sollten sich insbesondere " Querdenker ", Impfweigerer, Impfskeptiker
    und Pandemieleugner freuen. In Hamburg werden politische Demonstrationen nicht mehr von
    den Behoerden und Gerichten verboten. Der Lizenznehmende Organisator der Demonstrationen
    muss nur die Impf- und Genesungsnachweise der Teilnehmer vorher kontrollieren. Wenn er
    das nicht macht gibt es Bussgelder bis 20.000 EUR und ausserdem traegt der Veranstalter im
    Zuge der Verkehrssicherungspflicht das Haftungsrisiko fuer den Fall das sich Teilnehmer bei
    der Demonstration mit SARS-CoV2 Viren infizieren, erkranken oder auf einer Intensivstation
    letal abgehen.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  9. #1239
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die Tatsache das bisher knapp ueber 60 % der Bevoelkerung in Deutschland vollstaendig
    durchgeimpft ist...
    Wie kommt man eigentlich auf das schmale Brett, diese angeblichen 60% zu übernehmen?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    ... bedeutet nicht es sich bei 40 % der Bevoelkerung um Impfverweigerer
    bzw. Impfgegner handelt. Das ist lediglich Wunschdenken vor Dir und Deinesgleichen.
    Ihr seit eine erbaermlich kleine Minderheiten von nicht mehr als 40.000 Querdenkern
    einschliesslich der AfD Vollpfosten.

    Ob einige Karnickel auf der Wiese leise und feucht furzen oder eine Horde " Querdenker "
    bei verbotenen Demonstrationen oeffentlich laut und feucht furzen, macht daher keinen
    Unterschied.
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  10. #1240
    GESPERRT
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Wer sind hier eigentlich die Extremen?


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