User in diesem Thread gebannt : Zardoz |
Es kann ja sein, dass er wusste, dass die Versammlung verboten wurde. Aber es handelte sich eben um eine "Ersatzversammlung" laut Polizeisprech.
D.h. er könnte einfach mit der Masse mitgegangen sein, in der Überzeugung, dass die Hauptversammlung schon verboten wurde.
Ich war letztes Jahr auch in Berlin, offiziell war es damals auch verboten, allerdings waren mehr als 30.000 Leute dort, so dass sie nicht einkesseln konnten,
ich nahm übrigens nur mein Recht wahr, dort durch die Straßen zu gehen.
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"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
Ich habe Stoff-Masken :
1.) NATO-Olivgrün
2.) Grau-Grüner Tarn
Ich trage diese Masken sehr gerne.
Fehlte nur noch das G-36.
Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
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Darf man das nicht? Sind Grundrechte jetzt Zuteilungsware?
Durch die Straßen zu laufen, ist keine Versammlung!Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
[Links nur für registrierte Nutzer]Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Bei solchen sogenannten Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht. Denn Art. 8 Abs. 1 GG schützt auch das Recht, sich spontan zu versammeln.
Für Versammlungen in geschlossenen Räumen besteht generell keine Anmeldepflicht. Dies liegt daran, dass Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge wegen der unbegrenzten Teilnehmerzahl eine größere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen als auf geschlossene Räume beschränkte Versammlungen.
Weitere Regelungen
Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nach § 15 VersammlG eine Versammlung vor ihrem Beginn verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Ein Verbot oder eine Auflösung sind jedoch das letzte Mittel. Sofern Beschränkungen zur Abwehr der Gefahr ausreichen, müssen diese vorrangig angeordnet werden. Verstöße gegen versammlungsrechtliche Verbote bzw. Pflichten können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§§ 21 bis 29a VersammlG).
Nur dass einen das Lachen im Halse stecken bleibt! Ich bin bestimmt nicht Fan so mancher merkwürdigen Querdenker und Querdenkerinnen. Zu verschroben manche Ansichten und doch ist es ihr gutes (Grund)Recht sie zu vertreten. Was sich hier wieder anbahnt hat mit Demokratie und Meinungspluralismus nur noch sehr wenig zu tun!
[Links nur für registrierte Nutzer]SPD-Fraktionsvize denkt über Verbot der „Querdenker“-Szene nach
Stand: 13:33 Uhr
SPD-Innenexperte Wiese sieht bei den „Querdenkern“ eine zunehmende Nähe zu Reichsbürgern und rechten Kreisen. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz müsse intensiviert, die Bewegung gegebenenfalls verboten werden.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese beobachtet unter den Anhängern der sogenannten Querdenken-Bewegung eine weitere Radikalisierung. Zwar schrumpfe die Bewegung insgesamt, sagte der Innenexperte der „Rheinischen Post “. „Aber der Rest radikalisiert sich offenbar immer mehr. Die Nähe zu Reichsbürgern und rechten Kreisen ist auch diesmal wieder unverkennbar gewesen“, sagte er mit Blick auf Aktionen der Bewegung am Wochenende in Berlin.
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Die Beobachtung der sogenannten Querdenken-Bewegung durch den Verfassungsschutz müsse „womöglich intensiviert werden“, sagte der SPD-Politiker weiter. „Wenn konkrete Ergebnisse der Beobachtung vorliegen, muss dann auch ein Verbot geprüft werden.“
ein 49-jähriger Teilnehmer ist bei der "Identitätsfeststellung kollabiert und im Krankenhaus gestorben"
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Ruhe er in Frieden,49-Jähriger Querdenken-Teilnehmer kollabiert und stirbt
Bei den Querdenker-Demonstrationen in Berlin ist ein Mann kollabiert und anschließend in einem Krankenhaus gestorben. Ein Sprecher der Polizei bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am frühen Montagmorgen, der 49-Jährige sei Teilnehmer der Proteste gewesen und kam nicht aus Berlin. Der Mann habe im Zuge einer Identitätsfeststellung bei der Demonstration am Sonntagnachmittag über ein Kribbeln in Arm und Brust geklagt. Durch polizeiliche Einsatzkräfte seien sofort Erstmaßnahmen getroffen worden, bis sich ein alarmierter Rettungswagen unmittelbar der Versorgung angenommen habe. Der Mann sei in einem Krankenhaus gestorben.
Der vorschriftsgemäßen Praxis folgend sei ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nach Polizeiangaben ist am Montag eine Obduktion geplant. Die Ermittlungen übernahm die Staatsanwaltschaft. (dpa)
kann mir durchaus vorstellen wie die Indentitätsfestellung abgelaufen ist ... ScheiSSbullen
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