Das ist zu pauschal gedacht, denn die Anliegen können in jedem Einzelfall anders gelagert sein, aber bei einer Sammelklage wird nur ein betroffener Rechtsakt im Allgemeinen beurteilt.
Eine Sammelklage macht also Sinn bezüglich der Schulpflicht welche in Teilen außer Vollzug gesetzt wurde. Da sind alle an einer Sammelklage teilnehmenden Kinder (in Vertretung durch ihre Eltern) in gleichem Maße beteiligt.
Bei Klagen gegen die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit oder gegen die Verordnung zur Schließung von Geschäften betrifft es mehr Einzelfälle, denn eine Spielhalle hat andere Voraussetzungen als ein Frisör oder ein Drogeriemarkt.
Aber mit Pauschalisierungen scheinst du es ja zu haben, denn du schreibst im Zusammenhang mit den Klagen ja pauschal von "Coronaleugnerszene" und das ist doch wirklich blöde, denn oft sind es verzweifelte Menschen, die um ihre Existenz bangen undkaum jemand leugnet Corona, sondern betrachtet die Maßnahmen und Verordnungen kritisch und das soll man ja als mündiger Bürger auch, zumal es viele an Schwachsinn erinnernde Maßnahmen gab, wie dass man im Park laufen mußte und nicht innehalte durfte oder auf Parkbänken wurde das Hinsetzen verunmöglicht.