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Thema: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

  1. #31
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Anwälte, die Dienste in Rechnung zu stellen gedenken, die nie beauftragt wurden!(...).
    Ah, dazu neigen so ziemlich alle, die Rechnungen stellen dürfen, von Handwerkern bis Ärzten.
    kol-ut-shan

  2. #32
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Ah, dazu neigen so ziemlich alle, die Rechnungen stellen dürfen, von Handwerkern bis Ärzten.
    Nur sind die Anderen in der Regel nicht noch von staatlicher Seite dazu ermächtigt.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  3. #33
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Nein das ist auch falsch. Entscheidend ist das die Forderung schlüssig und rechtssicher vorgetragen wird.
    Und was auch nicht zu unterschätzen ist. Wenn das Auftreten der Partei beim persönlichen Erscheinen seriös und sachlich ist und zu ihrem Vortrag passt.

    Auch wenn in der Öffentlichkeit gelegentlich so getan wird: Richter / innen sind keine Idioten und haben vielfach schon eine Menge erlebt, so dass sie einigermaßen treffsicher einschätzen können, ob sie verschei...t werden oder nicht. Der Tipp daher: Auch als Partei sollte man sich in etwa so benehmen, wie man es als Zeuge müsste und nicht daher schwafeln.

    Nur damit Ihr mal ein bisschen das Mindset von Richtern versteht:

    Richtern geht es wie allen Beamten: Sie sind nach drei Jahren im Regelfall Richter auf Lebenszeit (dann kommt das "am Amts-, Land oder Sonstwasgericht" hinter die die Bezeichnung "Richter/in") und können sich anhand der Besoldungsordnungen R in etwa ausrechnen, was bis zum Ende rauskommt. Beförderungserwartungen sind allenfalls bis zum Sprung nach R2 gerechtfertigt, darüber allenfalls Hoffnungen. Obwohl die Justiz von ihnen möglichst zwei Prädikatsexamen erwartet hat, um sie einzustellen. Zu meiner Zeit bei Männern noch mehr als bei Frauen. Und ab da da - also der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit - spielt häufig eine Lebensqualitätsabwägung eine Rolle, mal erläutert an einem einfachen Beispiel: Stellt Euch vor, ihr seid Amtsrichter/in in Plön (Kleinstadt in der Holsteinischen Schweiz), also R1, habt ein Haus, vielleicht ein kleines Segelboot auf dem Plöner See und seid dort integriert mit Eurer Familie. Der/die aufsichtsführende Richter/in ist wenige - sagen wir mal vier - Jahre älter als ihr und in R2 damit womöglich erst recht ohne weitergehende (Zerstörungs)ambitionen hinsichtlich seines/ihres gefestigten Lebens. Also Beförderungsaussichten auf die längerfristig voraussichtlich blockierte Beförderungsstelle: nahe Null. Und wer will nun nach Kiel, Lübeck, Schleswig oder Flensburg oder gar an die Westküste??? Für etwa 400 bis 500 € brutto? Was zum Teufel sollte solche Menschen veranlassen, für irgendwen oder irgendwas Handstand zu machen????? In R1 oder R2 sind Euch die meisten Politiker und deren rote, grüne oder schwarze Aspirationen schlicht wumpe. Dumm höchstens, wenn der örtliche CDU-Vorsitzende gerade mit seiner Werkstatt an Eurem eigenen alten A4 Mist gebaut und Euch das für Eure Verhältnisse viel Geld gekostet hat und nun ein ähnlicher Fall mit oder gegen ihn in Eurer Abteilung landet.
    Und kommt mir jetzt nicht mit Strafrichtern oder Verfassungsrichtern, von denen ihr meint, dass sie einen "politischen" Auftrag zu erfüllen haben (wobei ich das BVerfG hier mal außen vor lasse).
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  4. #34
    mit Glied Benutzerbild von Nantwin
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    Das ist Unsinn!
    a) Wir haben in der BRD keinen Kapitalismus, sondern einen 80%-Sozialismus.
    b) Das Renommee einer Person/Firma ist am Markt bares Geld wert, andersrum: Wer am Markt betrügt, verschwindet ruckzuck vom Markt.
    Dagegen ist es im Sozialismus völlig piependeckel wie Du deine Kunden behandelst, die müssen ja wiederkommen...
    Der letzte Satz erinnert mich an: "Im Sozialismus warten die Menschen auf Brot, im Kapitalismus das Brot auf die Menschen".

    Wobei der Markt nicht alles regelt und Betrüger auch nicht ruckzuck vom freien Markt verschwinden. Da bilden sich dann Oligopole, dessen Teilnehmer den Markt zu ihrem Vorteil beeinflussen können.

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Ich habe mit den Anwälten bis jetzt ausschließlich die besten Erfahrungen machen dürfen. Noch nie einen Verfahren verloren, 2x einen Vergleich gehabt, mit dem ich aber auch sehr zufrieden war. Vielleicht sollst Du sie mal bezahlen?
    Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Du hast mal wieder das Thema nicht richtig gepeilt, Schätzchen.

  6. #36
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Wobei mir ein Anwalt mal erklärte, daß es eigentlich egal ist. Mit Vorschuß entfällt die Motivation, weil das Geld schon da ist. Ohne Vorschuß entfällt die Motivation, weil kein Geld da ist
    Hehe.
    Die Motivation kann ja auch darin bestehen, seine Arbeit einfach gut zu machen.

  7. #37
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Es gibt einen langwierigen mit viel Unsicherheit behafteten Weg

    und einen kurzen

    „Moskau Connection“.

    Beide sind teuer, aber einer davon ist effektiver und schneller.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  8. #38
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Du hast mal wieder das Thema nicht richtig gepeilt, Schätzchen.
    Ich ja auch. "Gepeilt" hast Du kaum was - meine Anwälte bekommen 1000€ Erfolgshonorar. Wenn sie erfolgreich sind. Das motiviert. Habe gerade zwei Klagen am Laufen.
    kol-ut-shan

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    Hehe.
    Die Motivation kann ja auch darin bestehen, seine Arbeit einfach gut zu machen.
    Ja klar. Dieser Anwalt war (ist in Rente) verdammt gut. Aber eben auch locker drauf.

  10. #40
    Москаль Benutzerbild von Dima
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    Standard AW: Anwalt, Gericht, wie wehrt man sich?

    Zu meiner Studentenzeit in Deutschland hatte ich ein Kleingewerbe. Nichts wildes. Ankauf, Verkauf. Einfach um als Student sich was dazuzuverdienen.

    Ende 2011, kurz vor Heiligabend, bekam ich eine Mail von einer Anwaltskanzlei aus Baden-Württemberg. In der Mail waren drei Schreiben im Word-Format. In dem ersten Schreiben wurde mir vorgeworfen, dass ich eine unrichtige bzw. veraltete Widerrufsbelehrung in meinen gewerblichen eBay-Angeboten verwendet habe. Dadurch sei einem Mitbewerber von mir (dem Mandanten der Abmahnanwälte) ein Nachteil entstanden. Er würde mich jetzt deshalb zur Unterlassung auffordern.

    Ich sollte also die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 467 € bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Da wird vereinbart, dass wenn ich nochmal gegen die Auflagen (falsche Widerrufsbelehrung) verstoße, jedes Mal 5.000 € zahlen muss.

    Gut, ich habe einen Fehler gemacht, ich habe eine veraltete Widerrufsbelehrung reingestellt, die ich seit Oktober nicht mehr verwenden durfte. Das war mein Verschulden, habe ich auch eingesehen. Aber diese Unterlassungsaufforderung war ein Knebelvertrag. Nicht nur wegen der überzogenen Summe, auch wegen der sehr allgemeinen Formulierung. Da wurde mir quasi die gesamte Geschäftstätigkeit untersagt. Vermutlich wollte mein "Mitbewerber" auf diese Weise sich der Konkurrenz entledigen.

    Ich habe schnell meinen Anwalt angerufen. Er hat nach einer ersten Grobeinschätzung des Sachverhalts gesagt, dass ich auf keinen Fall etwas unterschreiben oder bezahlen soll. Er wird den Fall in die Hand nehmen und gegen die Abmahnanwälte vorgehen, wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnpraktiken.

    Denn dieses ganze Abmahnzeug lief bei denen organisiert und massenhaft ab (bekam ich in diversen Internetforen zu lesen). Es wird gezielt nach falschen Widerrufsbelehrungen gesucht. Und nicht ausgeschlossen, dass die Anwälte den "Gewinn" aus den Abmahnungen sich dann mit ihrem Mandaten teilen.

    Mein Anwalt hat also einen Brief an seine "werten Kollegen" geschrieben und ihnen alles gesagt, was der von deren Abmahnungen hält.

    Danach war 8 Monate (!!) Stille. Ich habe von den Abmahnanwälten nichts gehört. Im August 2012 bekam ich eine E-Mail von den Abmahnanwälten. Ich solle 467 € Rechtsanwaltskosten + 93 € Zinsen + 15 € Mahngebühren zahlen. Ich hab nicht drauf reagiert und die Mail gelöscht.

    Eine Woche später kam wieder eine Rechnung per Mail. Da waren es schon 467 € Rechtsanwaltskosten + 185 € Zinsen + 35 € Mahngebühren.

    Dann habe ich denen eine Mail geschrieben, ich war sehr wütend und da stand wörtlich drin: "Kollege, zwei Optionen: Geh vor Gericht oder halt den Mund. Und hör auf mich mit deinen Rechnungen zuzuspammen, mein Anwalt hat dir doch alles erklärt".

    Gut, ich war damals 24. Ich würde das heute professioneller und delikater formulieren.


    Aber jedenfalls habe ich danach nie wieder was von diesen Abmahnanwälten gehört.
    In Erinnerung an meinen lieben Bruder Stanislaw (1983-2023), gefallen in der Lugansker Volksrepublik.

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