Wenn alles offen zutage liegt, mag das so sein. Man entlastet den Anwalt auch von der Beschäftigung mit viel Blödsinn. Anwaltszwang ist beim Amtsgericht ja nur in Ehe- und bestimmten Familiensachen und halt beim Landgericht.
Lustig war ein Ausbilder am Amtsgericht. Der nahm besonders schlaue "Naturparteien" gerne auf die Schippe: "Ich weiß nicht, ob Ihnen das ganz klar ist, aber ich muss Sie darauf hinweisen, hier kommt es auf das und das an. Wo haben Sie dazu vorgetragen?" "Das habe ich da und da geschrieben." "Aha, so, naja. Dann muss ich mir das nochmal anschauen. Gut, soll es dann so sein?" "Ja bitte" "Okay, dann nehmen wir nochmal kurz die Anträge auf. Sie beantragen, den Beklagten zu verurteilen .... und Sie (jetzt an die Gegenseite) beantragen Klagabweisung? Richtig? Nun denn, Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf: Am Schluss der Sitzung. Sie können so gegen 14:00 Uhr auf der Geschäftsstelle anrufen und die Entscheidung abfragen." Und wieder nahm ein sog. Stuhlurteil seinen Lauf.