Ja, ich kenne Anwälte und ein Freund von mir ist Rechtsanwalt für Steuerrecht. Ich kenne auch Anwälte, die in der Kommunalpolitik bis zum Bundestag tätig sind. Viel können die jedenfalls nicht zu tun haben in ihrer Kanzlei, sonst hätten die gar nicht so viel Zeit massenweise Vorlagen zu lesen. Okay, Hinterbänkler lesen jetzt vielleicht nicht alles, aber als Fraktionsvorsitzender oder Ausschussvorsitzender muss man schon wissen, worum es geht.
Und 400€ für irgendwelche 3 Seiten Schreiben sind übrigens schon normal. Jedenfalls hab ich solche Rechnung schon bekommen. Wenn es mir zu bunt wurde, hab ich aber schonmal nicht bezahlt und wie Wunder: Es kam von ihm nichts mehr. Offenbar gibt es Leute, die auch gerne mal zuviel abrechnen (reine Vermutung ), weil viele Mandanten da eh nicht im RVG nachlesen. Gibt ja allerlei "Faktoren" darin, um Preise hochzuschrauben.
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
"Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
(Sir Arthur Conan Doyle)
"Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
(aus dem Film 'Heimkehr', 1941)
Na vor allen Dingen gibt es Gebührenvereinbarungen, bei denen dann das RVG keine Rolle mehr spielt. Betrifft aber mehr den Profi-Bereich, auf den man den (beruflichen) Kontakt zu RAen ohnehin beschränken sollte.
Und da sind für mich sind gute Anwälte jene, die ein Stundenhonorar vereinbaren und nach Stunden abrechnen. Kommt auch aus Angloamerika. Und wenn Du Spezialist bist für z.B. Strukturierte Finanzprodukte und Derivate, und z.B. auf Debt Capital Markets (also dort, wo Unternehmen direkt Geld auf dem Kapitalmarkt beschaffen) tätig bist und sonstige investment- und bankaufsichtsrechtliche Themen beherrschst, so dass Du z.B. Neuemissionen im Anlagebereich natürlich mit Kollegen zusammen erfolgreich betreust, dann ist das RVG ohnehin Legende. Mit solchen hatte ich als Inhouse Lawyer und Legal Manager von Firmenseite zu tun, wobei die Honorarverhandlungen mit diesen Herrschaften auch herausfordernd sein können. Bei meinem letzten Arbeitgeber gab es z.B. eine Rahmenvereinbarung mit einer Großkanzlei, die von unserer englischen Rechtsabteilung mit deren Londoner Headoffice vereinbart worden war und die wir zwangsweise für bestimmte Themen nehmen musste. Unserem deutschen Vorstand flog das Blech weg, als er die kennenlernte. Der Frankfurter Partneranwalt von denen meinte gleich: Okay, das sind die Raten aus dem UK. Hier rechnen wir da mal 30 % runter.
Privat habe ich nur einmal eine Anwältin benötigt, bei meiner Scheidung. Und das hatte eine befreundete Kommilitonin für mich erledigt. Okay - und da ich selbst eine Zulassung hatte und habe - habe ich für meinen alten Herren mal erfolgreich ein Bussgeld abgewehrt, wo es immerhin um einen Rotlichtverstoß ging. Ansonsten leben meine Frau und ich so, dass ich keinen Anwalt brauche, wobei das Wichtigste ist, so zu fahren, dass man keine Punkte kriegt. 30 € wegen paar km zuviel, so what.
Was ich aber brauche und habe ist ein Steuerberater und der hat - wenn ich das Büroschild richtig im Kopf habe - auch einen Steuer-RA am Start.
"Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
(Sir Arthur Conan Doyle)
Noch nie eins kennengelernt. Was ich auch in England erlebt habe und nicht zu knapp, ist die Cease and desist declaration in sog. intellectual property-Fällen. Allerdings könnte ich jetzt nicht sagen, ob diese Fälle über eine Abmahnung losgingen oder erst freundliche Briefe mit Aufforderungscharakter von Legal Department zu Legal Department geschrieben wurden, weil man sich halt kannte. Und Privatleute waren da nicht involviert, die hätten die Schutzrechte gar nicht verletzen können.
"Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
(Sir Arthur Conan Doyle)
Was ich mit Abmahnungen meine, ist dieses in der BRD übliche Durchforsten von Anzeigenblättern und anderem öffentlich zugänglichem Schrifttum und das darauf folgende Abmahnen, weil jemand PS statt kW geschrieben hat. Allein schon diesen Hinweis lassen sich dann diese Abmahnanwälte vergüten.
Und so etwas gibt es in GB nicht.
"Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
(aus dem Film 'Heimkehr', 1941)
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