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Thema: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

  1. #1
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Nach § 56 Infektionsschutzgesetz besitzt jeder Arbeitnehmer bei Quarantäne einen Rechtsanspruch auf Entschädigung (Entgeltfortzahlung).
    Da dieses Gesetz nicht geändert wurde, können die Bundesländer so viel machen wie sie wollen. Sie müssen zahlen.
    Also lasst Euch nicht beirren.

    Das Regime lässt sich immer neuen Schwachsinn einfallen, um den Leuten eine nicht sichere und nicht effektive Impfung (Quelle FDA 17.9.2021)
    zu verabreichen. Mich bestärkt es sogar darin, daß das Zeug hochgefährlich ist.

    Im übrigen muss sich dann der Arbeitgeber die Entschädigung besorgen. Ihr bekommt weiterhin normalen Lohn.
    Aber all das ist eigentlich nochmal eine schöne Wahlwerbung für die AfD.

  2. #2
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Die Frage ist, ob dieses Gesetz in diesem Punkt nicht per Verordnung geändert werden kann.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  3. #3
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, ob dieses Gesetz in diesem Punkt nicht per Verordnung geändert werden kann.
    Nein, sowas geht nicht. Es geht nur darum die Leute zu verarschen.

  4. #4
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Nach § 56 Infektionsschutzgesetz besitzt jeder Arbeitnehmer bei Quarantäne einen Rechtsanspruch auf Entschädigung (Entgeltfortzahlung).
    Da dieses Gesetz nicht geändert wurde, können die Bundesländer so viel machen wie sie wollen. Sie müssen zahlen.
    Also lasst Euch nicht beirren.

    Das Regime lässt sich immer neuen Schwachsinn einfallen, um den Leuten eine nicht sichere und nicht effektive Impfung (Quelle FDA 17.9.2021)
    zu verabreichen. Mich bestärkt es sogar darin, daß das Zeug hochgefährlich ist.

    Im übrigen muss sich dann der Arbeitgeber die Entschädigung besorgen. Ihr bekommt weiterhin normalen Lohn.
    Aber all das ist eigentlich nochmal eine schöne Wahlwerbung für die AfD.
    Das Infektionsschutzgesetz ist laengst geaendert und angepasst.
    Das was Du schreibst ist daher ueberholt. Ausserdem sollte ein
    Impfverweiger nicht alles an Geld festmachen.

    Im Falle der Erkrankung an SARS-CoV2 sind Du andere beharrliche
    Impfverweigerer dann eben Impfvergweiger ohne Geld.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  5. #5
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das Infektionsschutzgesetzt ist laengst geaendert und angepasst.
    Das was Du schreibst ist daher ueberholt.
    Nein, falsch.
    Zitat Zitat von https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
    § 56 Entschädigung



    (1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für eine Person, die nach § 30, auch in Verbindung mit § 32, abgesondert wird oder sich auf Grund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung absondert. Eine Entschädigung in Geld kann auch einer Person gewährt werden, wenn diese sich bereits vor der Anordnung einer Absonderung nach § 30 oder eines beruflichen Tätigkeitsverbots nach § 31 vorsorglich abgesondert oder vorsorglich bestimmte berufliche Tätigkeiten ganz oder teilweise nicht ausgeübt hat und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, wenn eine Anordnung einer Absonderung nach § 30 oder eines beruflichen Tätigkeitsverbots nach § 31 bereits zum Zeitpunkt der vorsorglichen Absonderung oder der vorsorglichen Nichtausübung beruflicher Tätigkeiten hätte erlassen werden können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können. Eine Reise ist im Sinne des Satzes 4 vermeidbar, wenn zum Zeitpunkt der Abreise keine zwingenden und unaufschiebbaren Gründe für die Reise vorlagen.

  6. #6
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Nein, falsch.
    Doch, doch, er hat Recht. Lies noch mal genau:

    Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde,
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  7. #7
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Nein, falsch.
    Wenn es um Lohn oder Gehalt geht, sitzt Impferverweigerern
    sofort die Angst im Nacken! Das finde ich gut!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  8. #8
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Doch, doch, er hat Recht. Lies noch mal genau:
    Du musst den Satz weiterlesen. Das ist die alte Regelung mit der Auslandreise in ein Risikogebiet.
    Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

  9. #9
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Wenn es um Lohn oder Gehalt geht, sitzt Impferverweigerern
    sofort die Angst im Nacken! Das finde ich gut!
    Nö, überhaupt nicht. Ich werde mich nicht impfen. Jetzt erst recht nicht.

  10. #10
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Du musst den Satz weiterlesen. Das ist die alte Regelung mit der Auslandreise in ein Risikogebiet.
    Lies noch mal genau. Die Sache mit dem Risikogebiet steht nicht im Zusammenhang mit der Impfung. Es geht darum, dass du keine Entschädigung erhältst, wenn du in ein Risikogebiet reist und nach der Rückkehr in Quarantäne musst.
    Zur Impfung steht dort:

    Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



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