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Thema: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Nein, lies es doch noch einmal richtig. Wenn an deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort eine Schutzimpfung empfohlen wird, du die nicht wahrnimmst und eine Quarantäne verhängt bekommst, bist du aus der Entschädigung heraus. Das steht zwar typisch juristisch verschwurbelt jedoch eindeutig da.
    Tja, lesen muss man können....

    Ärgerlich!

  2. #42
    HPF Moderator
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Heute wieder in Bestform, oder ?
    seine Chinesin hat sich heute nicht f***** lassen
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  3. #43
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Nein, falsch.
    Lesen, richtig lesen. Nicht nur die ersten zwei Zeilen!

  4. #44
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das stimmt einfach nicht. Ich zitiere den Wortlaut:

    ...Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können...


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    Angenommen, Deine These stimmt. Dann gilt auch:
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz §12
    Zitat Zitat von https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html#BJNR189710006BJNG000100000
    Werden Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte nach § 7 Abs. 1 benachteiligt, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.
    Er wird also zahlen müssen, wenn das Bundesland aufgrund eines Gesundheitsmerkmals (hier Behinderung) diskriminiert.
    Das wird nach der Wahl ganz schnell kassiert werden. Schöner Wahlkampfgag !

  5. #45
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Angenommen, Deine These stimmt. Dann gilt auch:
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz §12

    Er wird also zahlen müssen, wenn das Bundesland aufgrund eines Gesundheitsmerkmals (hier Behinderung) diskriminiert.
    Das wird nach der Wahl ganz schnell kassiert werden. Schöner Wahlkampfgag !
    Wo bitteschön wirst du denn bei der Ausübung deiner Tätigkeit benachteiligt, Holde?

    Hier geht es um Entschädigungsleistungen des Bundes, nicht um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Und schon gar nicht um eine Benachteiligung bei Ausübung einer Tätigkeit....

  6. #46
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Wo bitteschön wirst du denn bei der Ausübung deiner Tätigkeit benachteiligt, Holde?

    Hier geht es um Entschädigungsleistungen des Bundes, nicht um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Und schon gar nicht um eine Benachteiligung bei Ausübung einer Tätigkeit....
    Steht im AGG §12. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor dem diskriminierenden Bundesland schützen, daß die Entschädigung aufgrund eines Merkmals des AGG einstellen will.

  7. #47
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Wo bitteschön wirst du denn bei der Ausübung deiner Tätigkeit benachteiligt, Holde?
    ...
    Überall dort, wo eine Impfpflicht verordnet wird?
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  8. #48
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Das Bundesland darf nicht aufgrund einer Behinderung diskriminieren und die Entgeltfortzahlung einstellen. Steht im AGG §12. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer somit vor dem diskriminierenden Bundesland schützen.
    Das Bundesland leistet auch keine Entgeltfortzahlungen. Hat es noch nie getan. Und du hast auch keine Behinderung....

  9. #49
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Überall dort, wo eine Impfpflicht verordnet wird?
    Der Nächste! Bei deiner Tätigkeit ja wohl eher gar nicht....
    und auch nicht benachteiligt. Herrgott, bitte lesen!

  10. #50
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das Bundesland leistet auch keine Entgeltfortzahlungen. Hat es noch nie getan. Und du hast auch keine Behinderung....
    Ich habe mich korrigiert.Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor dem diskriminierenden Bundesland schützen, daß die Entschädigung aufgrund eines Merkmals des AGG einstellen will.
    Und doch: Eine nicht vorhandene Impfung ist eine Behinderung.

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