Ja
Nein
Weiß nicht
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Die Chinesen haben schon längst erkannt, was es mit dem Islam auf sich hat.
Wo immer der Islam auftaucht, früher oder später will er dominieren, aber das haben die westl. Toleranzschafe noch immer nicht erkannt...
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
Das wäre dann doch ein toller Ort für euch, die mit Muslims, Diversity hier nichts zu tun haben wollen. Ab nach China.Zitat von Bruddler;[URL="tel:10876717"
"So wie des Deutschen Vogel, der Aar, hoch über allem Getier dieser Erde schwebt, so soll der Deutsche sich erhaben fühlen über alles Gevölk, das ihn umgibt, und das er unter sich in grenzenloser Tiefe erblickt."
Die chinesische Verfassung und das geltende Recht macht das moeglich. Grund ist das die
Chinesen im Zuge der Reformen nicht alle Rechtsnormen des BGB und HGB uebernommen
haben. Das internationale Wirtschaftsrecht der WTO gilt zwar auch in China aber nicht in
Bezug auf den Eigentumserwerb von Grundstuecken. In der VR China steht Grund und
Boden unantastbar im Eigentum des Staates, respektive des Volkes. Die Regierung koennte
daher den muslimischen Gemeinden die Verlaengerung des Grundstueckspachtvertrages
verweigern und Moscheen rueckbauen lassen.
Lediglich die auf Grundstuecken errichteten Gebaeude stehen im Eigentum des Errichters
bzw. Kaeufers. Fuer die Grundstuecke werden langfristige Erbpachtvertraege kontraktiert,
die verlaengbar sind, aber nicht verlaengert werden muessen, wenn es dadurch zu einem
Verstoss gegen die Gemeininteressen des Volkes kaeme.
Durch diese klare Rechtslage koennen Eigentuemer von Gebaeuden (Moscheen, Kirchen,
Synagogen, Privatgebaeuden und Unternehmesgebaeuden) dazu veranlasst werden bei
Nichtverlaengerung abgelaufener Pachtvertraege die Grundstuecke zu raeumen und dem
Staat unbelastet zu uebergeben, damit der Staat z.B. auf den Grundstuecken gerade in
den Ballungsgebieten dringend benoetigten Wohnraum zu errichten.
Leider ist das derzeitig in westlichen Laendern ohne Enteignung (noch) nicht moeglich,
wofuer die Lobbyisten des schaebigen Kapitalistenabschaums insbesondere der juedischen
Immobilienmafia sorgen.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
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