Solche Unterbringungen polarisieren natürlich und spalten die Gesellschaft.
Der Unterschied ist in diesem Falle tatsächlich, daß eine Familie (können auch Ausländer sein) die strampelt, auf Grund ihres Einkommens und evtl vorhandenen Vermögens schlicht nicht Anspruchberechtigt ist solch ein Haus auf Staatskosten zu bewohnen.
Eine kinderreiche (können auch Deutsche sein), auf Grundlage der vorangegangenen Prüfung schon.