💥Was bedeutet Widerstandsrecht juristisch?💥
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Auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags wird die Frage beantwortet:
"Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: „..., wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Es geht also um den absoluten Ausnahmefall: Es müssten „alle Mittel der Normallage“ versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den „heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen“, betont Isensee. Doch solange „Konflikte noch in zivilen Formen“ ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange „friedlicher Protest noch Gehör“ finden kann, dürften sie es nicht."
Unabhängig davon, dass friedlicher Protest kein Gehör findet, findet auch rechtlicher Protest offensichtlich kein Gehör mehr. Entschließt sich das höchste deutsche Gericht, Teilnehmer aufgrund eines "Impfstatus" vom rechtlichen Gehör auszuschließen, ist auch formal die letzte rote Linie überschritten.
Die Bundeszentrale für politische Bildung umschreibt das Widerseandsrecht wie folgt:
1) Es muss sich um einen Akt sozialer Notwehr gegenüber einer verbrecherischen Obrigkeit, der das Unrecht »auf der Stirn geschrieben« steht, handeln.
Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Staatsmacht fundamentale Grund- und Menschenrechte ungeschützt lässt oder selbst verletzt. Demnach gilt auch, dass ein Gesetz, das in grober Weise gegen die Gerechtigkeit verstößt, (ungültiges) gesetzliches Unrecht« ist; ein Gesetz, das Gerechtigkeit gar nicht bezweckt, ist »Nichtrecht« (so der Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Gustav Radbruch). Demgemäß hält auch das Bundesverfassungsgericht ein Widerstandsrecht gegen ein evidentes Unrechtsregime für gegeben, wenn normale Rechtsbehelfe nicht wirksam sind.
2) Widerstand kommt nur subsidiär in Betracht, d. h., wenn alle legalen und friedlichen Mittel erschöpft sind.
3) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. Die angewandten Mittel müssen in angemessener Relation zu dem angestrebten Zweck stehen.
4) Es muss begründete Aussicht auf ein Gelingen des Widerstands bestehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch faktisch gescheiterter Widerstand einen sehr hohen moralischen Wert und insofern »Erfolg« haben kann.
5) Der Widerstand Leistende muss die nötige Einsicht besitzen, um die Lage richtig beurteilen zu können.
6) Widerstand darf nur um des Rechts willen geleistet werden, nicht zur Befriedigung persönlicher Interessen.
7) Eine Pflicht zum Widerstand kann es von Rechts wegen nicht geben; dadurch würde der Einzelne überfordert."
Ein Widerstandsrecht besteht also "nur" darin, die freiheitlich-demokratische Ordnung wiederherzustellen. Es geht nicht (!) um einen eigenen Umsturz.
Das Widerstandsrecht steht also denjenigen zu, die die verfassungsgemäße Ordnung des Grundgesetzes wieder erlangen wollen. D.h. prozessuale und materielle Rechtsstaatlichkeit und volle Geltung der Grund- und Menschenrechte.
Widerstand bedeutet weder eine eigene Straf- oder Lynchjustiz, noch das schaffen einer eigenen neuen Staatsordnung.
Zum Widerstand sind also alle Demokratinnen und Demokraten aufgerufen.
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t.me/RA_Ludwig
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