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Thema: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Bedauerlicherweise sind Viren zu selbständigen Denken nicht fähig. Nur zum Massenangriff und auf einen solchen gilt es sich einzustellen.
    Dann hätte das Gericht sich schon immer abschotten müssen, denn Viren gab, gibt es und wird es immer geben.
    Allerdings auch gegen gen-therapeutisch gesumpfte Menschen.

    Nun macht dieses Gericht seinen gesundheitlichen Schutz von einer unwirksamen experimentellen und gesundhheitsschädlichen, gar tötlichen gentherapeutischen Maßnahme und einem Test abhängig, welcher für solche Maßnahmen überhaupt nicht geeignet ist, und grenzt gesunde Menschen aus!

    Dieses Verhalten ist an rechtlicher Unzulänglichkeit kaum zu überbieten.
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  2. #52
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Dann hätte das Gericht sich schon immer abschotten müssen, denn Viren gab, gibt es und wird es immer geben.
    (...)
    Richtig, aber Pandemie auslösende Viren treten recht selten auf. Auch während einer Pandemie muss ein Verfassungsgericht handlungsfähig bleiben.
    Whatever you do, do no harm!

  3. #53
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Richtig, aber Pandemie auslösende Viren treten recht selten auf. Auch während einer Pandemie muss ein Verfassungsgericht handlungsfähig bleiben.
    Es gibt keinerlei Evidenz für eine Pandemie, du Troll!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  4. #54
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Es gibt keinerlei Evidenz für eine Pandemie, du Troll!
    Deine Sichtweise bleibt dir unbenommen, aber gegen alle Wände der Welt anzurennen erscheint doch ein extrem schwieriges Vorhaben.
    Whatever you do, do no harm!

  5. #55
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Deine Sichtweise bleibt dir unbenommen, aber gegen alle Wände der Welt anzurennen erscheint doch ein extrem schwieriges Vorhaben.
    Die Wahrheit wirst du mit deinen zynischen Sprüchen nicht unterdrücken!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  6. #56
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Bedauerlicherweise sind Viren zu selbständigen Denken nicht fähig. Nur zum Massenangriff und auf einen solchen gilt es sich einzustellen.


    Also wenn man so manche Wirrologen, den Tierarzt, Propeller-Karl die Panikler und Hystiker so anhört, kann das so nicht stimmen, dass der/die/das Virus nicht denken kann oder können soll:

    Es

    kann das Datum sogar die Tageszeit lesen, feststellen,
    kann Feier-, Festtage erkennen,
    weiß ob jemand zur Arbeit fährt oder Freizeitgestaltung unterwegs ist,
    kann zählen und weiß wie viele sich irgendwo aufhalten und ob es Familienangehörige/-mitglieder sind,
    kann die Quadratmeterzahl ausrechnen wie viele Menschen sich auf einem bzw. 5 oder 10 qm aufhalten,
    kann die Anzahl der Personen die sich einem Geschäft aufhalten feststellen,
    kann „gute von schlechten“ Demonstranten unterscheiden,
    kann den Impfstatus riechen,
    kann die Kapazität der freien Intensivbetten ermitteln,
    kann das Ergebnis eines PCR-Test interpretieren.


    Es ist ein Tausendsassa.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  7. #57
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Deine Sichtweise bleibt dir unbenommen, aber gegen alle Wände der Welt anzurennen erscheint doch ein extrem schwieriges Vorhaben.
    Die jetzige 2G++ - Entscheidung halte ich für eine machtdemonstrative Gewaltenteilung-aufhebende Trotzreaktion

    Bundesverfassungsgericht und Unabhängigkeit
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    Kommentar
    12. Dezember 2021
    Ulrich Vosgerau

    Die beiden am 30. November veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (Bundesnotbremse I und II), mit denen exemplarisch über neun Verfassungsbeschwerden endgültig entschieden wurde – sieben davon schwerpunktmäßig gegen nächtliche Ausgangssperren, zwei gegen Schulschließungen –, haben unter sachkundigen Kommentatoren Entsetzen ausgelöst. Denn der Erste Senat – traditionell der Grundrechte-Senat, in jüngerer Zeit jetzt auch immer öfter „Harbarth-Senat“ genannt – bricht in seinen Beschlüssen mit tragenden Prinzipien des liberalen Verfassungsstaates.

    Trotz der Gewaltenteilung habe „ein gemeinsames obrigkeitsstaatliches Wir“ am Ende der Prozesse gestanden, resümierte Stefan Aust in der Welt. Und selbst in der sonst so regierungsfrommen Zeit beschlich Heinrich Wefing merkliches Unwohlsein: die Richter hätten eine neue grundrechtliche Freiheit in den Mittelpunkt ihrer Entscheidung gestellt, die „Freiheit der Politik.

    ...


    Entscheidung hängt mit Klima-Beschluß zusammen

    Diese Regelungstechnik steht in völligem Gegensatz zu allen herkömmlichen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts. Denn normalerweise ist eine Entscheidung der vor Ort zuständigen Behörden nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund eines Gesetzes erforderlich, so daß die Maßnahmen der jeweils wirklich bestehenden Gefährdungslage angepaßt werden können. Gegen die Entscheidung der Behörden ist der Rechtsweg gegeben. Demgegenüber war im Rahmen der „Bundesnotbremse“ keinerlei Prüfung der regional wirklich existierenden Gefahr vorgesehen, etwa im Hinblick darauf, wie viele Krankenhausbetten es noch gibt.

    Auch wird nicht nur mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz gebrochen, sondern auch mit der Rechtsweggarantie. Denn die Verwaltungsgerichte werden ausgeschaltet, wenn sich die Rechtsfolge unmittelbar aus dem Gesetz ergibt; dann bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde, die aber, wie sich nun gezeigt hat, aussichtslos ist. „Auf das höchste deutsche Gericht kann sich nur einer noch verlassen: die Bundesregierung“ faßt dies Fatina Keilani auf NZZ Online zusammen.

    Das Entsetzen über die Entscheidung wird vor allem dadurch gerechtfertigt, daß es sich nicht um eine situative Fehlleistung des Senats unter dem Druck einer spezifischen Situation handelt. Denn die jetzigen Beschlüsse stehen in engem inhaltlichen Zusammenhang mit dem bahnbrechenden Klimaschutz-Beschluß des Senats vom 24. März.

    In der neuen Rechtsprechung des Senats sind Grundrechte nicht mehr gemäß des grundlegenden rechtsstaatlichen Verteilungsprinzips Ausdruck einer menschenwürdegeleiteten, dem Staat als vorausliegend gedachten natürlichen Freiheit des einzelnen, sondern Freiheit erscheint als knappes Gut, das staatlich bewirtschaftet und Bürgern nach dem Grad ihrer Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft zugeteilt oder entzogen wird.

    ...

    Es liegt auf der Hand, daß diese Maßnahme nur wenig mit Seuchenprävention zu tun hat (nachdem sich längst gezeigt hat, daß die Impfung offenbar viel weniger nützt, als man sich von ihr versprochen hatte), sondern die Unbotmäßigen öffentlich bestraft werden sollen. Vom „Grundrechtssenat“ des Bundesverfassungsgerichts ist hier wohl keine Hilfe mehr zu erwarten; die Bundesrepublik hat sich auf einen chinesischen Weg gemacht.

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    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #58
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Die jetzige 2G++ - Entscheidung halte ich für eine machtdemonstrative Gewaltenteilung-aufhebende Trotzreaktion
    Das Bundesverfassungsgericht schafft sich eben selbst ab.

  9. #59
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Das Bundesverfassungsgericht schafft sich eben selbst ab.
    Muß man so sehen.
    Zumindest haben sie so den Weg für das Widerstandsrecht GG. Art. 20/4 freigegeben

    💥Das Bundesverfassungsgericht verkündet quasi den Eintritt von Art. 20 Abs. 4 GG ([Links nur für registrierte Nutzer]) (Widerstandsrecht)💥

    Das Widerstandsrecht besagt das Folgende:

    "Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

    Zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört und.a.

    Art. 19 Abs. 4 GG ([Links nur für registrierte Nutzer]

    "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen."

    Wesentliches Merkmal des Rechtswegs ist Art. 103 Abs. 1 GG ([Links nur für registrierte Nutzer]

    "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."

    Das Bundesverfassungsgericht hat diesen zivilisatorischen Rechtsanspruch für Personen, die nicht mit einem mRNA-Stoff behandelt sind, in seinem Kern abgeschafft.

    Nochmal, zum lesen: Das Bundesverfassungsgericht hat meinem Kollegen Rechtsanwalt Friedemann Däblitz bestätigt: Nur Geimpfte und Genesene dürfen noch in das Gericht. Auch Anwälte, Verfahrensbeteiligte und Richter müssen Geimpft und negativ PCR getestet sein.

    Der Rechtsstaat ist also nicht mehr nur sachlich-rechtlich tot, sondern auch das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG und die Justiziellen Rechte aus Art. 47 ff. der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION und Art. 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention gelten vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr für „Ungeimpfte“. Dies alles, obwohl hier in diesem Land niemand verpflichtet sein soll, sich impfen zu lassen.

    Da keine Instanz über dem Bundesverfassungsgericht über diese Anordnung entscheiden kann, ist gem. Art. 20 Abs. 4 GG andere Abhilfe nicht mehr möglich.

    Wir erleben Geschichte.

    Mein Kanal:

    t.me/RA_LUDWIG

    Kanal des Kollegen Friedemann Däblitz:

    @RA_Friede

    ...

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  10. #60
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    vom Bundestag und der Bundeszentrale für politische Bildung erklärt:

    💥Was bedeutet Widerstandsrecht juristisch?💥

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags wird die Frage beantwortet:

    "Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: „..., wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Es geht also um den absoluten Ausnahmefall: Es müssten „alle Mittel der Normallage“ versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den „heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen“, betont Isensee. Doch solange „Konflikte noch in zivilen Formen“ ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange „friedlicher Protest noch Gehör“ finden kann, dürften sie es nicht."

    Unabhängig davon, dass friedlicher Protest kein Gehör findet, findet auch rechtlicher Protest offensichtlich kein Gehör mehr. Entschließt sich das höchste deutsche Gericht, Teilnehmer aufgrund eines "Impfstatus" vom rechtlichen Gehör auszuschließen, ist auch formal die letzte rote Linie überschritten.

    Die Bundeszentrale für politische Bildung umschreibt das Widerseandsrecht wie folgt:

    1) Es muss sich um einen Akt sozialer Notwehr gegenüber einer verbrecherischen Obrigkeit, der das Unrecht »auf der Stirn geschrieben« steht, handeln. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Staatsmacht fundamentale Grund- und Menschenrechte ungeschützt lässt oder selbst verletzt. Demnach gilt auch, dass ein Gesetz, das in grober Weise gegen die Gerechtigkeit verstößt, (ungültiges) gesetzliches Unrecht« ist; ein Gesetz, das Gerechtigkeit gar nicht bezweckt, ist »Nichtrecht« (so der Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Gustav Radbruch). Demgemäß hält auch das Bundesverfassungsgericht ein Widerstandsrecht gegen ein evidentes Unrechtsregime für gegeben, wenn normale Rechtsbehelfe nicht wirksam sind.

    2) Widerstand kommt nur subsidiär in Betracht, d. h., wenn alle legalen und friedlichen Mittel erschöpft sind.

    3) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. Die angewandten Mittel müssen in angemessener Relation zu dem angestrebten Zweck stehen.

    4) Es muss begründete Aussicht auf ein Gelingen des Widerstands bestehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch faktisch gescheiterter Widerstand einen sehr hohen moralischen Wert und insofern »Erfolg« haben kann.

    5) Der Widerstand Leistende muss die nötige Einsicht besitzen, um die Lage richtig beurteilen zu können.

    6) Widerstand darf nur um des Rechts willen geleistet werden, nicht zur Befriedigung persönlicher Interessen.

    7) Eine Pflicht zum Widerstand kann es von Rechts wegen nicht geben; dadurch würde der Einzelne überfordert."

    Ein Widerstandsrecht besteht also "nur" darin, die freiheitlich-demokratische Ordnung wiederherzustellen. Es geht nicht (!) um einen eigenen Umsturz.
    Das Widerstandsrecht steht also denjenigen zu, die die verfassungsgemäße Ordnung des Grundgesetzes wieder erlangen wollen. D.h. prozessuale und materielle Rechtsstaatlichkeit und volle Geltung der Grund- und Menschenrechte.
    Widerstand bedeutet weder eine eigene Straf- oder Lynchjustiz, noch das schaffen einer eigenen neuen Staatsordnung.
    Zum Widerstand sind also alle Demokratinnen und Demokraten aufgerufen.

    Mein Kanal:

    t.me/RA_Ludwig

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