Zitat von Hitman Sozial ja, aber nicht zu den eigenen Landsleuten. Es gibt in der Tat in keinem Sozialgesetzbuch den Passus "eigene Landsleute". Dort werden Ansprüche geprüft.
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
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