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Thema: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Das [Links nur für registrierte Nutzer] hat entschieden, dass die Beleidungen gegen Renate Künast starfbare Beleidgungen waren, wodurch die Auskunftspflicht des Telemediengesetzes gilt.

    Die Beschwerdeführerin möchte vor den Fachgerichten erreichen, dass eine Social Media Plattform die bei ihr vorhandenen personenbezogenen Daten über mehrere Nutzer herausgibt, die auf der Plattform Kommentare über die Beschwerdeführerin getätigt haben. Die Fachgerichte stuften im Ergebnis lediglich 12 der 22 im Ausgangsverfahren gegenständlichen Kommentare als strafbare Beleidigungen ein und gestatteten die Beauskunftung über die bei der Social Media Plattform vorhandenen Bestandsdaten. Im Übrigen wurde eine Beauskunftung abgelehnt. Die Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, soweit sie die Anordnung hinsichtlich der zehn verbliebenen Kommentare versagt haben. Die Fachgerichte haben unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen.
    Ich kenne mich mit dem deutschen Recht etwas weniger aus, aber meines Wissens greift das TMG auch unterhalb der Mindestnutzerzahl des NetzDG. Ist dem so, so muss ich euch nicht erklären, was das bedeutet.

  2. #2
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Das [Links nur für registrierte Nutzer] hat entschieden, dass die Beleidungen gegen Renate Künast starfbare Beleidgungen waren, wodurch die Auskunftspflicht des Telemediengesetzes gilt.
    Ich kenne mich mit dem deutschen Recht etwas weniger aus, aber meines Wissens greift das TMG auch unterhalb der Mindestnutzerzahl des NetzDG. Ist dem so, so muss ich euch nicht erklären, was das bedeutet.
    .
    ... das heißt , der IQ der User hier im Forum wird noch mehr beansprucht , um die Wortwahl so zu gestalten , daß da nix passieren kann , man muß es eben geschickt umschreiben ...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  3. #3
    Klimaschurke Benutzerbild von mabac
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    Standard AW: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen


    Ich kenne mich mit dem deutschen Recht etwas weniger aus, aber meines Wissens greift das TMG auch unterhalb der Mindestnutzerzahl des NetzDG. Ist dem so, so muss ich euch nicht erklären, was das bedeutet.
    Andere Länder, andere Sitten.

    Between 1992 and August 2004, 41 criminal defamation cases were brought to court in the United States, among which six defendants were convicted. From 1965 to 2004, 16 cases ended in final conviction, among which nine resulted in jail sentences (average sentence, 173 days). Other criminal cases resulted in fines (average fine, $1,700), probation (average of 547 days), community service (on average 120 hours), or writing a letter of apology.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
    Till Backhaus

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Zitat Zitat von mabac Beitrag anzeigen
    Andere Länder, andere Sitten.


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ist in den USA sehr schwer, da es nur auf der Ebene der Bundesstaaten existiert, und die Meinungsfreitheit im Vergleich zu Deutschland weiter gefasst ist. (Deshalb auch die sehr geringe Anzahl von Fällen.) In den USA wird man aller Wahrscheinlichkeit eher zivilrechtliche Probleme bekommen. Aber auch das ist eigentlich nicht Thema des Stranges, denn ich mach mir persönlich keine Sorgen.

  5. #5
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Das [Links nur für registrierte Nutzer] hat entschieden, dass die Beleidungen gegen Renate Künast starfbare Beleidgungen waren, wodurch die Auskunftspflicht des Telemediengesetzes gilt.



    Ich kenne mich mit dem deutschen Recht etwas weniger aus, aber meines Wissens greift das TMG auch unterhalb der Mindestnutzerzahl des NetzDG. Ist dem so, so muss ich euch nicht erklären, was das bedeutet.
    Herausgeben kann man aber nur was man erhebt und auch speichert.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  6. #6
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Das [Links nur für registrierte Nutzer] hat entschieden, dass die Beleidungen gegen Renate Künast starfbare Beleidgungen waren, wodurch die Auskunftspflicht des Telemediengesetzes gilt.



    Ich kenne mich mit dem deutschen Recht etwas weniger aus, aber meines Wissens greift das TMG auch unterhalb der Mindestnutzerzahl des NetzDG. Ist dem so, so muss ich euch nicht erklären, was das bedeutet.
    So ist das halt, wenn man rotgrüne Richter installiert. Dann gibt es auch keine Meinungsfreiheit mehr.

  7. #7
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Wer ist denn höchstinstanzlich
    verantwortlich für diese Webseite / Server,
    und sämtliche Daten, die auf den Festplatten
    verwahrt werden ?

    Wer also hätte die Undankbare Aufgabe,
    einem Befehl eines Gerichtes oder
    Staatsanwaltschaft Folge zu leisten ?
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
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    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

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  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    So ist das halt, wenn man rotgrüne Richter installiert. Dann gibt es auch keine Meinungsfreiheit mehr.
    Hetze und Verleumdungen sind eben nach neuesten Erkenntissen keine Meinung.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  9. #9
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Hetze und Verleumdungen sind eben nach neuesten Erkenntissen keine Meinung.
    Nach neuesten Meinungen, nicht Erkenntnissen.

    Es sei denn, diese Erkenntnisse werden im Gesetz erwähnt.
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

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  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Nach neuesten Meinungen, nicht Erkenntnissen.

    Es sei denn, diese Erkenntnisse werden im Gesetz erwähnt.
    Ja.
    Diese Straftatbestaende werden im Gesetz erwähnt.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

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