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Thema: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

  1. #521
    Lord Laiken
    Gast

    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Was willst Du toilettereinigender Zugereister ?
    Daß die Brotzeit jetzt zu ende ist

  2. #522
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Du bist ja genauso ein schleimiger Arschkriecher und Speichellecker wie der schleimige Arschkriecher vom Adolf den man hinter vorgehaltener Hand selbst in hohen Kreisen allgemein LaKeitel nannte oder ein Dorfgruppenführer der HJ ............
    Ich erinnere mich....mit Ärschen, Arschkriechern, Speicheleckern und Wendehälsen kennst du dich bestens aus. Bist du ja selber Einer.
    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Daß die Brotzeit jetzt zu ende ist
    Der ist schon lange am Ende....der Greis.

  3. #523
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    25.03.2006
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    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Daß die Brotzeit jetzt zu ende ist
    Bei deiner Artikulation und meinem Nachnamen wäre deine Zeit schon längst zu Ende............
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  4. #524
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ich erinnere mich....mit Ärschen, Arschkriechern, Speicheleckern und Wendehälsen kennst du dich bestens aus. Bist du ja selber Einer.

    Der ist schon lange am Ende....der Greis.
    Die Braunen ..
    Da kommt immer nur Scheisse ...
    War ja zu erwarten , daß da von Cornjung und seinem beschissenen "Vorbild" "Lord" Laiken keine Argumente aus dem Kopf kommen werden, sondern nur die wiedergekäute braune Scheisse aus dem Mund , die der Adolf und seine "Follower" im Nachttopf hinterlassen haben!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  5. #525
    Lord Laiken
    Gast

    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Bei deiner Artikulation und meinem Nachnamen wäre deine Zeit schon längst zu Ende............
    Uhrmacher?

  6. #526
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Die Braunen .. Da kommt immer nur Scheisse ... War ja zu erwarten , daß da von Cornjung und seinem beschissenen "Vorbild" "Lord" Laiken keine Argumente aus dem Kopf kommen werden, sondern nur die wiedergekäute braune Scheisse aus dem Mund , die der Adolf und seine "Follower" im Nachttopf hinterlassen haben!
    Cornjung und Lord Laiken können argumentieren, du kannst nur beleidigen, pobeln und provozieren. Aber nur anonym, dem im real live hättest du Angst, dass du im Hospital auf wachst.
    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Uhrmacher?
    Kondome- oder Nachttopf-reiniger bei der Kirche. Er hats mal erwähnt, aber ich habs vergessen.

  7. #527
    Lord Laiken
    Gast

    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Cornung und Lord Laiken können argumentieren, du kannst nur beleidigen, pobeln und provozieren. Aber nur anonym, dem im real live hättest du Angst, dass du im Hospital auf wachst.

    Kondomereiniger oder Mäusemelker bei der Kirche. Er hats mal erwähnt, aber ich habs vergessen.
    Und dann immer diese "Fakten". Vor wem hätte Hitler denn den ganzen Polenfeldzug rechtfertigen können mit einem einfachen Überfall? Es gab genug Anlaß, daß der 16 Punkte Plan von Polen abgelehnt wurde, ist Kriegsgrund genug. Zumal fühlten sich die Polen sehr stark und wurden auch von deutscher Seite als "beachtlicher Gegner" bezeichnet und wähnten sich zusätzlich durch die Verträge mit England und Frankreich geschützt. Die haben geglaubt, sie nähmen Deutschland jetzt in die Zange.

  8. #528
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Da muß ich ein wenig ausholen. Fangen wir an mit dem Wortlaut des Gesetzes:

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
    Das Leugnen ist also nicht allgemein Verboten, sondern nur in den bezeichneten Fällen. Wie man aber den Frieden damit stören könnte, bleibt unklar. Es geht auch nicht um die Würde der Opfer, denn sonst wäre das Leugnen ohne Vorbehalt verboten.
    Den öffentlichen Frieden Mittels solcher Behauptungen zu stören ist als Tatbestand in der Rechtsprechung gut abgedeckt. Äquivalent lässt sich das beispielsweise aus §126 StGB, dann wieder gerechtfertigt durch §6 VStGB ableiten. Klar sind die Einzelfallentscheidungen manchmal schwer, im Grundprinzip ist das aber kein Problem. Das Leugnen ist nicht allgemein verboten, weil das nicht funktioniert, das geht gegen das grundlegende Prinzip eines Rechtsstaates, in dem Falle eine nachweisbare Handlung, also eine Rede, Schrift o.ä..

    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Diese Absätze sind auch gar nicht zulässig, denn sie heben die Opfer des NS auf eine höhere Stufe als die Opfeer anderer Systeme, Personen, Organisationen, ect. Vor dem Gesetz sind aber alle Gleich.
    Am Wichtigsten aber ist die sich daraus ergebene Schlußfolgerung, daß dieses Gesetz politisch motiviert ist. Die Gewaltentrennung verbietet aber Politik in der Rechtsprechung. Das Gesetz is illegal. Wenn Politiker der Meinung sind, daß man dies nicht tun dürfe, darf dies keinen Einfluß auf die Rechtsprechung haben, erst recht nicht dazu führen, daß Gesetze entstehen.


    Das Gesetz würde ich als Kanzler auf den Prüfstand stellen lassen, da es offensichtlich gegen unsere rechtstaatlichen Prinzipien verstößt. Beleidigung ist in Antragsdelikt. Das Gesetz ist also ohnehin hinfällig. Es muß also weg. Es wird durch nichts ersetzt. Alles was Worte verbietet (mit Ausnahme der sexuellen Belästigung), kommt unter meiner Herrschaft möglichst sofort in die Tonne. Bei Aufrufen zur Gewalt würde man unterscheiden müssen, ob hier wirklich die Absicht vorliegt, eine oder mehrere Personen zu verletzen oder zu töten, oder ob es sich nur um dumme Facebook-Kommentare handelt, die niemand ernst zunehmen braucht, denn die Meinungsfreiheit hat hohes Gewicht. Dies würde also durch ein Gesetz mit explizitem Bezug zur Aufforderung zur Begehung von strafbaren Handlungen geregelt werden. Das gibt es aber schon, 130 kann daher ersatzlos gestrichen werden, ist Schwachsinn, ungesetzlich und geradezu albern. Alle Menschen im Land, ohne Ausnahmen, stehen somit weiterhin unter dem vollständigen Schutz der Regierung und wer es unternimmt, Juden zu attackieren, was hauptsächlich Mitbürgas beträfe, verschwindet umgehend in die nächste Zelle.
    Das ist inhaltlich und in Auslegung falsch. Gleichheit wird hierdurch nicht negiert, da der Aufruf zu weiteren Taten aus rassistischen Gründen gegen alle Gruppen, die man als solche identifizieren kann, strafbar ist (§130 StGB).
    Die Leugnung des Holocausts als Hervorhebung aus historischen Gründen ist keine Benachteiligung anderer Gruppen. Die Politik greift hier auch nicht direkt in die Rechtsprechung ein, das wäre der Fall, wenn sie einen Richterspruch ignorierte oder einfach per Beschluss… aufhöbe. Dies geschieht hier aber nicht. Die Legislative hat (hier größtenteils in der Reform 1994) einen Straftatbestand beschlossen, das ist im wahrsten Sinne des Wortes ihre Aufgabe. Legislative macht die Gesetze (legitimiert durch Wahlen), Judikative fällt auf dieser Grundlage Urteile. Hier hast du wirklich grundlegend nicht verstanden, wie Gewaltenteilung funktioniert.
    Dass dieses Gesetz illegal sein soll, lässt sich schon überhaupt nicht mit Gleichheit begründen, da könnte man höchstens über Art. 5 argumentieren und selbst das funktioniert nicht wirklich gut.
    Darüber hinaus ist dieser Paragraph natürlich auch moralisch richtig, denn Leugner sind nicht an historischer Aufarbeitung interessiert, sondern ausschließlich an Geschichtsverzerrung.

    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Polen hat doch auch Teile Tschechiens annektiert, abgesegnet durch das Münchner Abkommen. Warum sollte für Deutschland was anderes gelten, als für die anderen?
    Irrelevant, denn der Überfall Polens war nicht im Münchner Abkommen abgesegnet.

  9. #529
    Lord Laiken
    Gast

    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Den öffentlichen Frieden Mittels solcher Behauptungen zu stören ist als Tatbestand in der Rechtsprechung gut abgedeckt. Äquivalent lässt sich das beispielsweise aus §126 StGB, dann wieder gerechtfertigt durch §6 VStGB ableiten. Klar sind die Einzelfallentscheidungen manchmal schwer, im Grundprinzip ist das aber kein Problem. Das Leugnen ist nicht allgemein verboten, weil das nicht funktioniert, das geht gegen das grundlegende Prinzip eines Rechtsstaates, in dem Falle eine nachweisbare Handlung, also eine Rede, Schrift o.ä..


    Das ist inhaltlich und in Auslegung falsch. Gleichheit wird hierdurch nicht negiert, da der Aufruf zu weiteren Taten aus rassistischen Gründen gegen alle Gruppen, die man als solche identifizieren kann, strafbar ist (§130 StGB).
    Die Leugnung des Holocausts als Hervorhebung aus historischen Gründen ist keine Benachteiligung anderer Gruppen. Die Politik greift hier auch nicht direkt in die Rechtsprechung ein, das wäre der Fall, wenn sie einen Richterspruch ignorierte oder einfach per Beschluss… aufhöbe. Dies geschieht hier aber nicht. Die Legislative hat (hier größtenteils in der Reform 1994) einen Straftatbestand beschlossen, das ist im wahrsten Sinne des Wortes ihre Aufgabe. Legislative macht die Gesetze (legitimiert durch Wahlen), Judikative fällt auf dieser Grundlage Urteile. Hier hast du wirklich grundlegend nicht verstanden, wie Gewaltenteilung funktioniert.
    Dass dieses Gesetz illegal sein soll, lässt sich schon überhaupt nicht mit Gleichheit begründen, da könnte man höchstens über Art. 5 argumentieren und selbst das funktioniert nicht wirklich gut.
    Darüber hinaus ist dieser Paragraph natürlich auch moralisch richtig, denn Leugner sind nicht an historischer Aufarbeitung interessiert, sondern ausschließlich an Geschichtsverzerrung.



    Irrelevant, denn der Überfall Polens war nicht im Münchner Abkommen abgesegnet.
    Du kannst den Paragraphen 130 nicht mit dem Paragraphen 130 rechtfertigen. Darüber hinaus geht es um die politische Natur dieses Gesetzes, da es die Opfer des Nationalsozialismus hervorhebt. Es basiert auf einer politischen Meinung und verstößt somit gegen die Gewaltenteilung, weil es die Ungleichbehandlung von Personen (nicht etwa durch unfaire Urteile, sondern sogar durch Verankerung der Ungleichbehandlung im Gesetz) aufgrund politischer Verhältnisse vorschreibt.
    Beispiel: Werde ich gleich umgebracht und wird dies durch eine Verurteilung des Täters bestätigt, darf dies dennoch jeder leugnen. Mord ist aber Mord. Wo bleibt da meine Würde, die jener, welche ich hinterlasse?

    Deutsche berechtigte Interessen wurden nicht beachtet, die Deutschen in Polen benachteiligt oder gar verfolgt.

  10. #530
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    47.527

    Standard AW: Nov 43: Führerweisung 51 (betr. Landung der Alliierten im Westen)

    Guido Knopp und der Stein des Weisen.

    "Die (deutschen) Vertriebenen, Hitlers letzte Opfer"!

    Hat etwa Hitler die vertrieben und auch gemordet?
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

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