Eine 6köpfige syrische Flüchtlingsfamilie, die nicht als Flüchtling rechtlich in der Schweiz anerkannt wurde, klagt im Kanton Aargau gegen schweizer Behörden, weil sie zu wenig Geld bekommen.

Anders würde es dagegen aussehen, wenn die Familie als Flüchtlinge anerkannt wären. Dann wären sie bei der Sozialhilfe Schweizern gleichgestellt. Das bedeutet: Im Kanton Aargau ständen ihnen dann 2586 Franken zur Verfügung.

Im Aargau leben derzeit knapp 2800 vorläufig Aufgenommene, etwas mehr als 1000 davon sind erwerbstätig.
(Erwerbstätig heißt nicht, dass sie von ihrer Arbeit Geld auch leben können und auch auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen sind

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P.S. Da hilft schnellstens nur das Rückflugticket nach Syrien, wo sie nicht auf Staatskosten kostenlos leben können, sondern arbeiten müssen !!
Das scheint wohl nur in Mitteleuropa so üblich zu sein !