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Thema: Leben mit alten Verwandten

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard Leben mit alten Verwandten

    Vielleicht findet sich hier ja jemand, dem es ähnlich geht und man kann sich austauschen. Meine Omma zieht im Juni bei mir ein. Sie bekommt ein eigenes Zimmer und hat auch ihr eigenes Bad dabei. Es geht nicht anders, weil sie sich ihre Wohnung und ihr Leben nicht mehr leisten kann und auch gesundheitlich geht nicht mehr viel, Kopf topp, Körper leider nicht mehr.

    Ich verstehe mich gut mit ihr und bewundere sie. Sie hatte mal einen sehr verantwortungsvollen Beruf mit hohem Ansehen, aber auch als Mensch war und ist sie große Klasse.
    Trotzdem haben wir beide etwas Bammel wie das wohl wird. Sie mehr als ich vielleicht sogar. Problematisch auch, dass sie um´s Verrecken keinen Pflegegrad anstrebt. Sie hätte Anspruch, aber da ist sie starrsinnig und ich überlasse es ihr.

    Es wäre sehr schön, wenn jemand mir seine Erfahrungen schildern möchte.
    Sekt und Champagner nie vor 8 Uhr morgens, Bier immer, Rotwein ab 17 Uhr

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Standard AW: Leben mit alten Verwandten

    Bei Pflegegraden geht es auch ums Geld. Wenn Du Dich schon um sie kümmerst, dann soll sie Dir auch entgegenkommen.

  3. #3
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    Standard AW: Leben mit alten Verwandten

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    ...
    Da lässt du dir - GANZ WICHTIG!!! die Kontovollmacht UND die Vorsorgevollmacht geben, und den Pflegegrad beantragst du - anschliessend. Hast ja auch die Arbeit, ich kenne das. Musst dich ja kümmern, da kommt die Krankenkasse, Pflegekasse, das Finanzamt will was, dann will die GEZ Geld, da beweist du denen, dass kein separater Haushalt existiert, ... Und wenn Hilfsmittel angeschafft werden müssen, musst du dich kümmern.
    Mit der Vorsorgevollmacht kannst du Willkürmassnahmen eines Krankenhauses .. Ärzte ... widerstehen, die Kontovollmacht gilt auch nach dem Ableben, da kannst du eine Beerdigung bezahlen, wenn noch Geld da ist. Meine Mutter hat dann einfach die Rechnungen nicht mehr bezahlt, ich konnte den Gerichtsvollzieher dann noch verhindern, habe die Rechnungen einfach bezahlt. Wenn sie Rente bezieht, besser, Pension, da fällt immer Arbeit an.

  4. #4
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    Standard AW: Leben mit alten Verwandten

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Bei Pflegegraden geht es auch ums Geld. Wenn Du Dich schon um sie kümmerst, dann soll sie Dir auch entgegenkommen.
    Klar, perspektivisch wird jemand helfen müssen.

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Da lässt du dir - GANZ WICHTIG!!! die Kontovollmacht UND die Vorsorgevollmacht geben, und den Pflegegrad beantragst du - anschliessend. Hast ja auch die Arbeit, ich kenne das. Musst dich ja kümmern, da kommt die Krankenkasse, Pflegekasse, das Finanzamt will was, dann will die GEZ Geld, da beweist du denen, dass kein separater Haushalt existiert, ... Und wenn Hilfsmittel angeschafft werden müssen, musst du dich kümmern.
    Mit der Vorsorgevollmacht kannst du Willkürmassnahmen eines Krankenhauses .. Ärzte ... widerstehen, die Kontovollmacht gilt auch nach dem Ableben, da kannst du eine Beerdigung bezahlen, wenn noch Geld da ist. Meine Mutter hat dann einfach die Rechnungen nicht mehr bezahlt, ich konnte den Gerichtsvollzieher dann noch verhindern, habe die Rechnungen einfach bezahlt. Wenn sie Rente bezieht, besser, Pension, da fällt immer Arbeit an.
    Da muss ich mich noch durchwühlen, aber außer Pflegegrad ist sie zugänglich. Man muss nur an so viel denken! Danke für die Tipps. Vorsorgevollmacht haben wir schon gemacht.
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  5. #5
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    Standard AW: Leben mit alten Verwandten

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    Klar, perspektivisch wird jemand helfen müssen.

    Da muss ich mich noch durchwühlen, aber außer Pflegegrad ist sie zugänglich. Man muss nur an so viel denken! Danke für die Tipps. Vorsorgevollmacht haben wir schon gemacht.
    Mt der Vorsorgevollmacht beantragst du Pflegegeld. Du bist dann dazu berechtigt. Deine Oma weiss ja nicht, was da auf dich zukommt. Und Kontovollmacht ist ein Muss, auch, wenn sie im Moment ihr Konto ... noch selbst führen kann. Schon morgen kann das ganz anders aussehen. Wehe, wenn du dann keine Vollmacht über ihr Konto hast, und nicht die Ein - und Ausgaben kennst und diese beeinflussen kannst. Wenn sie Mieteinnahmen ... hat, brauchst du auch dort eine umfassende Vollmacht.

  6. #6
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    Standard AW: Leben mit alten Verwandten

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    Klar, perspektivisch wird jemand helfen müssen.



    Da muss ich mich noch durchwühlen, aber außer Pflegegrad ist sie zugänglich. Man muss nur an so viel denken! Danke für die Tipps. Vorsorgevollmacht haben wir schon gemacht.

    Ist die Vorsorgevollmacht auch eingetragen ,oder nur aus dem Internet gezogen ?

    Hatte die Schulfreundin meiner Tochter auch aus dem Internet,wurde bei Pflegefall nicht anerkannt.
    Schwupps gabs einen Berufvormund ,Opa ins Pflegeheim und das Haus wurde verkauft,und der Typ kassierte richtig ab.

  7. #7
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    Standard AW: Leben mit alten Verwandten

    Zitat Zitat von Sitting Bull Beitrag anzeigen
    Ist die Vorsorgevollmacht auch eingetragen ,oder nur aus dem Internet gezogen ?

    Hatte die Schulfreundin meiner Tochter auch aus dem Internet,wurde bei Pflegefall nicht anerkannt.
    Schwupps gabs einen Berufvormund ,Opa ins Pflegeheim und das Haus wurde verkauft,und der Typ kassierte richtig ab.
    So ein handgeschriebenes Exemplar, vom Vollmachtgeber selbst geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen, und die Unterschriften aller Zeugen darunter ist ein wertvolles Papier. Dazu sollte man sich ein Formular aus dem Internet ziehen, die korrekte Formulierung. Der Hausarzt sollte mit unterschreiben, um die geistige Verfassung zu dokumentieren.
    Auf dem Rathaus gibts das Schiedsgericht, welches die Echtheit des Dokuments für etwa 15 € bestätigt.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Standard AW: Leben mit alten Verwandten

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Da lässt du dir - GANZ WICHTIG!!! die Kontovollmacht UND die Vorsorgevollmacht geben, und den Pflegegrad beantragst du - anschliessend. Hast ja auch die Arbeit, ich kenne das. Musst dich ja kümmern, da kommt die Krankenkasse, Pflegekasse, das Finanzamt will was, dann will die GEZ Geld, da beweist du denen, dass kein separater Haushalt existiert, ... Und wenn Hilfsmittel angeschafft werden müssen, musst du dich kümmern.
    Mit der Vorsorgevollmacht kannst du Willkürmassnahmen eines Krankenhauses .. Ärzte ... widerstehen, die Kontovollmacht gilt auch nach dem Ableben, da kannst du eine Beerdigung bezahlen, wenn noch Geld da ist. Meine Mutter hat dann einfach die Rechnungen nicht mehr bezahlt, ich konnte den Gerichtsvollzieher dann noch verhindern, habe die Rechnungen einfach bezahlt. Wenn sie Rente bezieht, besser, Pension, da fällt immer Arbeit an.
    Mein Bruder hat sich auch eine Vollmacht von meinem dementen Vater im Pflegeheim ausstellen lassen.

    Dann hat er hinter meinem Rücken mein Elternhaus verkauft und ausgeräumt.

    Mein Vater war entgeistert, so hatte er sich das nicht vorgestellt.

    Wenn man erst mal eine Vollmacht ausstellt, ist es Zeit fürs Sterben.

    Ich bring mich mal lieber um, bevor ich mich unter die Vollmacht irgendwelcher Menschen begebe.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Leben mit alten Verwandten

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Mein Bruder hat sich auch eine Vollmacht von meinem dementen Vater im Pflegeheim ausstellen lassen.

    Dann hat er hinter meinem Rücken mein Elternhaus verkauft und ausgeräumt.

    Mein Vater war entgeistert, so hatte er sich das nicht vorgestellt.

    Wenn man erst mal eine Vollmacht ausstellt, ist es Zeit fürs Sterben.

    Ich bring mich mal lieber um, bevor ich mich unter die Vollmacht irgendwelcher Menschen begebe.
    Ja, mit Vollmachten ist es so eine Sache. Allerdings auch mit Patientenverfügungen in eigener Sache.

  10. #10
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    Standard AW: Leben mit alten Verwandten

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ja, mit Vollmachten ist es so eine Sache. Allerdings auch mit Patientenverfügungen in eigener Sache.
    Manchmal geht es auch ohne Patientenverfügung. Anekdotisches Beispiel: (Privat) Patient hirntot, nach 1 Woche wurden auf Wunsch der Familie die Maschinen abgeschaltet. In Buntland, 2016.

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