"Unsere mit Sanktionen belegten staatlichen Banken und unsere mit Sanktionen belegten Banken im Allgemeinen haben ernsthafte Schwierigkeiten bei der Problemlösung ihrer Auslandsgesellschaften. In einigen Fällen können wir sogar beobachten, dass die ausländische Aufsichtsbehörden das Recht des Aktionärs auf Geschäftsführung abschaffen – ein echter juristischer Eklat. Wir haben in unserem Unterausschuss besprochen, dass wir keine Genehmigung für den Verkauf von Vermögenswerten ausländischer Banken in Russland erteilen werden – solange sich die Situation nicht verbessert."
Sollten Anträge auf Genehmigung des Verkaufs von Vermögenswerten jedoch eingehen, werde das Ministerium diese ablehnen, erklärte er.