Bei einer Genossenschaft hat oder kauft man Anteile,daraus ensteht ein Wohnungsanspruch,da fragt keine nach Schufa,oder holt diese dort ein.
Die Scheibe bezahlt die Versicherung der Genossenschaft,wie auch die Versicherung WEG.
Hatten einen Glasbruch bei der Haustür bei einer vermieteten Wohnung 2 x in den letzten Jahren,wurde ohne Probleme reguliert.