Ist die Feindstaatenklausel in Österreich genauso "obsolet" wie in Deutschland, oder wurde sie im Staatsvertrag gestrichen?
Ist die Feindstaatenklausel in Österreich genauso "obsolet" wie in Deutschland, oder wurde sie im Staatsvertrag gestrichen?
1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
Die Feindstaatenklausel ist v.a. irrelevant, weil für oder gegen das Kriegführen und überhaupt die grosse Staatspolitik keine Wische vom Amtsgericht helfen.
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
Dein Geschreibsel zeigt auf, dass du weder weißt, was die Feindstaatenklauseln sind, noch was sie beinhalten.
Schließen wir mal deine Wissenlücke
Wir können vereinfachend zusammenfassen, die Feindstaatenklauseln erlauben besagten Staaten Maßnahmen, die gemäß Charta der UN vorbehalten oder verboten sind.Artikel 53(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
Artikel 77
(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden:
a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;
c) Hoheitsgebiete, die von den für ihre Verwaltung verantwortlichen Staaten freiwillig in das System einbezogen werden.
(2) Die Feststellung, welche Hoheitsgebiete aus den genannten Gruppen in das Treuhandsystem einbezogen werden und welche Bestimmungen hierfür gelten, bleibt einer späteren Übereinkunft vorbehalten.
Artikel 107
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.
Warum Sie obsolet sind? Die UN-Charta ist Völkerrecht, aber nur ein Teil des Völkerrechtes. Wir haben Bündnisabkommen, völkerrechtlich Verträge zwischen den Staaten etc. pp., all das macht diese Klauseln nicht mehr anwendbar. Hinzukommt, dass Deutschland und Österreich mittlerweile selber Mitglieder der UN sind.
Da die Änderung der Charta ein komplexes Verfahren ist (siehe Artikel 109 der Charta), die Klauseln jedoch nicht mehr anwendbar sind, kann man sich mit der Streichung bis zur einer größeren Reform der Charta Zeit lassen.
Natürlich werden wieder einige kommen, die Verträge etc. pp. könnten ja gebrochen werden, nur spielt die Streichung der Klauseln dann auch keine Rolle, denn dann machen die Staaten so oder so was sie wollen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Die "Feindstaatenklausel" ist ein Teil der UN-Charta. Sie kann nicht durch einen Vertrag zwischen Staaten gestrichen werden.
Allerdings ist dort nur von Staaten die Rede, die während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren. Und das war Österreich nicht, weil es ja seit 1938 gar kein eigener Staat mehr war. Es dauerte aber bis 1955 (nach dem Staatsvertrag), bis es den UN beitreten durfte.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Würden die Deutschen ihr Geld wieder in deutsche Unternehmen stecken, dann wäre Deutschland längst souverän. Dann würde ein Siemensboss niemals den Bückling vor irgendwelchen ausländischen Potentaten machen. Dann würde Nordstream 2 und 3 einfach gebaut werden, egal was irgendwelche US Deppen sagen.
Während den Südtirolern die österreichische Staatsbürgerschaft nach wie vor vorenthalten wird, erhalten sie andere ohne Bindung an Österreich.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
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