Zuschussfähig sind nach § 10 WoGG die Kosten für den Kapitaldienst, wenn die Wohnung oder das Haus noch abgezahlt werden müssen, und die Nebenkosten (Bewirtschaftungskosten), also u.a.
Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten für den Bau, Kauf oder für Modernisierungsmaßnahmen,
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und weitere Nebenkosten, derzeit pauschal berücksichtigt mit 36 Euro pro Quadratmeter im Jahr,
Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben,
Versicherungsbeiträge für das Eigenheim und
Verwaltungskosten.
Ob und wie viel Lastenzuschuss bezahlt wird, hängt von drei Faktoren ab, von:
der Höhe des Hausgeldes von Eigentumswohnungen bzw. der Ausgaben für das Eigenheim,
der Höhe des Einkommens und
der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.