Ich habe in der Zwischenzeit in Erfahrung gebracht, dass es mit der Anmeldung eines Balkonkraftwerks gar nicht getan ist. Denn es ist unwahrscheinlich, dass man damit auch nur die Hälfte des Stroms selbst verbraucht, auch wenn man einen Zweirichtungszähler hat, denn bei der jährlichen Zählerstandsmeldung zur Verbrauchsermittlung wird nur der verbrauchte Strom abgefragt und eingetragen. Wenn wie sehr oft im Sommer, mehr eingespeist als augenblicklich selbst verbraucht wird, läuft der eingespeiste Strom auf dem Einspeisezähler auf, verschwindet im Netz, und wird bei der Stromrechnung gar nicht berücksichtigt, weil der ja nicht vom Verbrauch abgezogen werden darf. Dafür braucht man dann einen komplett anderen "Antrag", der genauso gut mit der Anmeldung des Balkonkraftwerks abgehandelt werden könnte, aber bei den Fachidioten ist ja dafür ein ganz anderer zuständig.
99% der Balkonkraftwerbsbetreiber wissen gar nicht, dass sie auch für kleine Mengen eine Vergütung bekommen. Aber die kann man online nicht beantragen. Und auch telefonisch ist da selten was zu machen. Im Photovoltaikforum wurde mir dazu geraten, die Clearingstelle, die Verbraucherzentrale oder gleich einen Anwalt einzuschalten.
Willkommen in der Bananen- und Korruptionsrepublik Deutschland. Wenn der Verbraucher systematisch Strom klauen würde, wäre es auch bei kleinen Mengen eine Straftat. So ist es für die Netzbetreiber nur eine Rechtslücke.