Lese einmal Art. 16a GG - Du brauchst das Asylrecht nicht abschaffen, denn lt. Grundgesetz hat nicht EIN einziger Asylbewerber rechtlichen Anspruch auf Asyl in Deutschland.
Es ist - wie so oft in Deutschland - nicht das Gesetz, welches etwas nicht hergibt - es sind, wie zumeist, die Verwaltung und die Justiz, welche geltenes Recht aushöhlen.