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Thema: Rücktritt - Nichtrücktritt - oder Politische Verantwortungslosigkeit

  1. #11
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    Standard AW: Rücktritt - Nichtrücktritt - oder Politische Verantwortungslosigkeit

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Bei beamteten Politikversagern kommt noch hinzu das Ruecktritte der Staatskasse, respektive dem Steuerzahler teuer kommen, weil die Amtstraeger einen Pensionsanspruch haben, der auch nach Ruecktritt bestehen bleibt.
    Muss man um als Regierungsmitglied (also Kanzler / Minister) nicht mindestens 4 Jahre im Amt gewesen sein um einen Pensionsanspruch als Kanzler / Minister zu haben? So zumindest mein (veralteter?) Kenntnisstand.
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  2. #12
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Rücktritt - Nichtrücktritt - oder Politische Verantwortungslosigkeit

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Muss man um als Regierungsmitglied (also Kanzler / Minister) nicht mindestens 4 Jahre im Amt gewesen sein um einen Pensionsanspruch als Kanzler / Minister zu haben? So zumindest mein (veralteter?) Kenntnisstand.
    Von der fuer Bundes- und Landesbeamte gleichermaessen geltenden Grundregel nach 5 Jahren Amtszeit einen Pensionsanspruch zu haben, gibt es Ausnahmen. Bundesminister erwerben unter bestimmten Umstaenden schon nach 2 Jahre Amtszeit einen Pensionsanspruch.

    Sueddeutsche Zeitung / 30.10.2020 von Robert Rossmann


    Bundesregierung
    Zwei Jahre Minister, 4500 Euro Ruhegehalt


    Unter bestimmten Umständen erwerben Bundesminister schon nach zwei Amtsjahren einen hohen Ruhegehaltsanspruch. Die Altersversorgung ehemaliger Ressortchefs ist in bestimmten Fällen allzu üppig, findet die FDP. Sie möchte das nicht länger hinnehmen. Am Freitag debattiert der Bundestag darüber.

    Bundesminister können sich über ihre Altersversorgung nicht beschweren. Bereits nach vier Jahren im Amt erwerben sie einen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Er liegt dann gleich bei etwa 4500 Euro im Monat - und steigt mit weiteren Amtsjahren. Gezahlt wird das Ruhegehalt ab Erreichen der Regelaltersgrenze, mit einem vergleichsweise geringen Abschlag können es die Ex-Minister aber bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres beziehen. Und als ob all das nicht reichen würde, gibt es auch noch eine Sonderregelung:

    In bestimmten Fällen erwerben Ressortchefs bereits nach zwei Jahren den Anspruch auf die 4500 Euro Ruhegeld im Alter.

    Die FDP will das nicht mehr hinnehmen. Sie hat deshalb einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, das Parlament wird an diesem Freitag über den Entwurf debattieren und abstimmen. Die FDP findet, dass "Regierungsmitglieder in zwei besonderen Fällen unverhältnismäßig hohe Versorgungsansprüche" bekommen - und will diese beiden Punkte jetzt ändern.

    Bisher greift eine "rechtliche Fiktion"

    Bisher gilt für Minister, die nach einer Amtszeit von mehr als zwei, aber weniger als vier Jahren durch Ausscheiden des Kanzlers oder Auflösung des Bundestages ihren Job verlieren, eine sogenannte rechtliche Fiktion, wonach ihre abgeleistete Amtszeit bei der Berechnung des Ruhegehalts als Amtszeit von vier Jahren gewertet wird. Deshalb erwerben sie auch gleich den Anspruch von rund 4500 Euro. Die FDP möchte das abschaffen: Wer zwei Jahre im Amt war, soll künftig nur noch die Hälfte des Anspruches bekommen, den ein Minister mit vier Jahren erreicht.

    "Dabei geht es nicht darum, die Arbeitsleistung der Bundesministerinnen und Bundesminister infrage zu stellen",

    sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr der Süddeutschen Zeitung. Aber es sollte "genau wie für alle anderen Menschen, die arbeiten, gelten: Die Ansprüche auf Ruhegehalt müssen sich nach der Amtszeit richten".

    Niemand habe "Verständnis dafür, dass ein Minister, der nur zwei Jahre im Amt war, trotzdem die Bezüge für vier Jahre erhält".

    Die FDP will außerdem, dass Minister, die ihr Ruhegehalt schon mit 60 statt mit 67 Jahren beziehen wollen, dies nicht mehr mit einem vergleichsweise niedrigen Abschlag machen können. Bisher kann das Ruhegeld höchstens um 14,4 Prozent gekürzt werden. Künftig soll der Abschlag in diesem Fall 25,2 Prozent betragen.

    Durchschnittsrentner können davon nur träumen

    Aber auch mit diesen Änderungen hätten Minister noch Konditionen, von denen gesetzlich Rentenversicherte nur träumen können. Im Dezember teilte die Deutsche Rentenversicherung mit, dass ein bei ihr Versicherter "nach 45 Jahren durchschnittlichem Arbeitsentgelt monatlich rund 1487 Euro Rente (brutto)" erhalte. Vergleiche zwischen einer Anwartschaft aus der gesetzlichen Rente mit einem Versorgungsanspruch von Ministern hinken zwar ein wenig, denn es handelt sich um zwei verschiedene Versorgungssysteme mit unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen. Aber der Vergleich zeigt zumindest, dass sich die Leistungen gewaltig unterscheiden.

    Das kritisiert auch Linksfraktionschef Dietmar Bartsch: "Mehr als 4000 Euro, ohne Beiträge geleistet zu haben", das stehe "in keinem Verhältnis zum Durchschnittsrentner".

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  3. #13
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    Standard AW: Rücktritt - Nichtrücktritt - oder Politische Verantwortungslosigkeit

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Von der fuer Bundes- und Landesbeamte gleichermaessen geltenden Grundregel nach 5 Jahren Amtszeit einen Pensionsanspruch zu haben, gibt es Ausnahmen. Bundesminister erwerben unter bestimmten Umstaenden schon nach 2 Jahre Amtszeit einen Pensionsanspruch.
    Danke, war mir so nicht bekannt - und man sieht wieder einmal - die Partei, welche da in Deutschland was zum Wohle des Landes und der Bürger gerne ändern würde fliegt aus den Parlamenten, während die "Absahner" weiterhin fleißig gewählt werden - typisch deutsch halt.
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