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VERFASSUNGSGERICHT
Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hätte den Verteidigungsminister zum Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Zivilflugzeuges ermächtigt.
Karlsruhe - Damit hatte die Verfassungsbeschwerde der früheren FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum sowie weiterer vier Beschwerdeführer im entscheidenden Teil Erfolg. Sie hatten das Anfang 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz als Preisgabe fundamentaler Rechtssätze kritisiert.
Die Abschussermächtigung verstößt nach dem Urteil des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gegen die verfassungsrechtlichen Einschränkung des Bundeswehreinsatzes im Innern. Das Grundgesetz beschränke den Einsatz im Innern auf Hilfe bei Naturkatastrophen sowie schwere Unglücksfälle und erlaube nicht auch den Einsatz militärischer Waffen. Laut Papier ist die Regelung zudem weder mit dem Recht auf Leben noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar. "Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich."
Das noch unter Rot-Grün vom damaligen Innenminister Otto Schily eingebrachte Gesetz sah als letzte Möglichkeit vor, zur Abwehr eines Terroranschlags im Extremfall auch ein voll besetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn nur so das Leben anderer Menschen gerettet werden kann. Die Kläger hielten eine derartige Abwägung Leben gegen Leben für einen Verstoß gegen die Grundrechte auf Leben und auf Menschenwürde. Dem folgten die Richter insofern, dass sie den Schutz der Menschenwürde für strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich erklärten.
Von politischer Brisanz ist auch der vom Verfassungsgericht angeführte Verstoß gegen die Beschränkung der Bundeswehraufgaben im Inneren. "Der Einsatz der Streitkräfte zu anderen Zwecken als zur Verteidigung ist nach geltendem Verfassungsrecht an enge Voraussetzungen gebunden", betonte Papier in der Urteilsverkündung.
Das Grundgesetz lasse ihn nur "zur Hilfe" oder "zur Unterstützung" der Polizeikräfte der Länder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall zu. Diese Voraussetzung sei in dem angegriffenen Punkt des Luftsicherheitsgesetzes nicht erfüllt.
Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Günter Beckstein (CSU) dringen seit geraumer Zeit auf einen Einsatz der Bundeswehr auch zur Sicherung der Fußball-Weltmeisterschaft, den SPD, Grüne und FDP dagegen strikt ablehnen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD im Bund vereinbart, nach dem Karlsruher Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung zu prüfen.
AZ: 1 BvR 357/05 - Urteil vom 15. Februar 2005
auszug spiegel.de Eilmeldung
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Hirn hat sich durchgesetzt !
Ist es doch in der kleinen BRD schon zeitlich kaum möglich eine solche Sache auf den Weg zu bringen.
Richtige Entscheidung - ja - nein ?
:]