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Thema: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

  1. #1
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    Daumen hoch! Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

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    VERFASSUNGSGERICHT

    Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hätte den Verteidigungsminister zum Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Zivilflugzeuges ermächtigt.

    Karlsruhe - Damit hatte die Verfassungsbeschwerde der früheren FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum sowie weiterer vier Beschwerdeführer im entscheidenden Teil Erfolg. Sie hatten das Anfang 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz als Preisgabe fundamentaler Rechtssätze kritisiert.

    Die Abschussermächtigung verstößt nach dem Urteil des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gegen die verfassungsrechtlichen Einschränkung des Bundeswehreinsatzes im Innern. Das Grundgesetz beschränke den Einsatz im Innern auf Hilfe bei Naturkatastrophen sowie schwere Unglücksfälle und erlaube nicht auch den Einsatz militärischer Waffen. Laut Papier ist die Regelung zudem weder mit dem Recht auf Leben noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar. "Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich."

    Das noch unter Rot-Grün vom damaligen Innenminister Otto Schily eingebrachte Gesetz sah als letzte Möglichkeit vor, zur Abwehr eines Terroranschlags im Extremfall auch ein voll besetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn nur so das Leben anderer Menschen gerettet werden kann. Die Kläger hielten eine derartige Abwägung Leben gegen Leben für einen Verstoß gegen die Grundrechte auf Leben und auf Menschenwürde. Dem folgten die Richter insofern, dass sie den Schutz der Menschenwürde für strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich erklärten.

    Von politischer Brisanz ist auch der vom Verfassungsgericht angeführte Verstoß gegen die Beschränkung der Bundeswehraufgaben im Inneren. "Der Einsatz der Streitkräfte zu anderen Zwecken als zur Verteidigung ist nach geltendem Verfassungsrecht an enge Voraussetzungen gebunden", betonte Papier in der Urteilsverkündung.

    Das Grundgesetz lasse ihn nur "zur Hilfe" oder "zur Unterstützung" der Polizeikräfte der Länder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall zu. Diese Voraussetzung sei in dem angegriffenen Punkt des Luftsicherheitsgesetzes nicht erfüllt.

    Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Günter Beckstein (CSU) dringen seit geraumer Zeit auf einen Einsatz der Bundeswehr auch zur Sicherung der Fußball-Weltmeisterschaft, den SPD, Grüne und FDP dagegen strikt ablehnen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD im Bund vereinbart, nach dem Karlsruher Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung zu prüfen.

    AZ: 1 BvR 357/05 - Urteil vom 15. Februar 2005
    auszug spiegel.de Eilmeldung
    .................................................. .................................................. ..

    Hirn hat sich durchgesetzt !

    Ist es doch in der kleinen BRD schon zeitlich kaum möglich eine solche Sache auf den Weg zu bringen.

    Richtige Entscheidung - ja - nein ?


    :]

  2. #2
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    Standard AW: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    Schwachsinnige Entscheidung, die schon jetzt an der Praxis total vorbeigeht, da die Sicherung des deutschen Luftraumes immer schon durch die Bundesluftwaffe durchgeführt wurde.

    Ebenso wie die Radarstationen der Bw für die zivilen Luftsicherheit genutz twurden. Soll der BGS jetzt etwa mit Radar, Jagdflugzeuge und Flugabwehrraketen ausgerüstet werden ?
    MfG LL

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  3. #3
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    Augenzwinkern AW: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    Zitat Zitat von LuckyLuke
    Schwachsinnige Entscheidung, die schon jetzt an der Praxis total vorbeigeht, da die Sicherung des deutschen Luftraumes immer schon durch die Bundesluftwaffe durchgeführt wurde.

    Ebenso wie die Radarstationen der Bw für die zivilen Luftsicherheit genutz twurden. Soll der BGS jetzt etwa mit Radar, Jagdflugzeuge und Flugabwehrraketen ausgerüstet werden ?
    Zustimmung !

    Das Ganze ist nur ein blödes Gerangel. In der Wirklichkeit käme es nie zu einem Abschuss:

    1. Die Politiker sind viel zu feige

    2. Ein Flugzeug müsste schon im vergleichsweise kleinen Luftraum der BRD kreisen um zum Abschuss zu kommen.

    3. Die Entscheidungs- und Verhandlungslinen sind viel zu lang.

    4. Sobald ein Politiker im Flugzeug sitzen würde, ging gar nichts mehr.

    Der Rest wurde bereits von LuckyLuke gesagt.

    mfg

  4. #4
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    Standard AW: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    Tja.. dann muss BGS und BKA eben auch ein paar Piloten einstellen und günstig ein paar Tornados von der Bundeswehr erwerben.

    Das aber eine solche Möglichkeit des eingreifens wichtig ist, sthet ausser Frage.

    Bis vor 9 Monaten wohnte ich ca 2km von einem AKW entfernt. 2 mal passierte es das plötzlich 2 Tornados herbeikamen, weil Hobbypiloten sich verflogen hatten, oder sonst dem AKW zu nahe kamen.

    Auch passierte es das letztes jahr ca. August eine Passagiermaschine sich nicht bei der Müncher Luftüberwachung meldete, daraufhin durften 2 Bundeswehrpiloten, welche sich auf einem Übungsflug über Würzburg befanden, mal so richtig Gas geben.

    Sie hauten den Schub rein, durchbrachen die Schallmauer und flitzten mit 2,3 Mach Richtung Regensburg.

    Als die Jagdmaschinen sich neben das Passagierflugzeug begaben. Hat der Pilot plötzlich ganz aufgregt angefangen mit der Luftüberwachung zu reden....

  5. #5
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    Standard AW: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    Das Gesetz sollte ja die Grundlage für eine entsprechende Leitstelle im Verteidungsministerium schaffen.

    Jetzt bleiben ziemlich genau zwei Möglichkeiten.

    Die Bundesregierung gliedert entsprechende Luftwaffen-Einheiten und -einrichtungen aus der Bundeswehr aus und in den BGS ein oder sie passt das Grundgesetz der seit Jahrzehnten gängigen Praxis an.
    MfG LL

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  6. #6
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    AW: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    Zitat Zitat von LuckyLuke
    Das Gesetz sollte ja die Grundlage für eine entsprechende Leitstelle im Verteidungsministerium schaffen.

    Jetzt bleiben ziemlich genau zwei Möglichkeiten.

    Die Bundesregierung gliedert entsprechende Luftwaffen-Einheiten und -einrichtungen aus der Bundeswehr aus und in den BGS ein oder sie passt das Grundgesetz der seit Jahrzehnten gängigen Praxis an.
    ein Abschuss ist dann aber auch nicht drin!
    weil der nämlich gegen die unabänderlichen Grundrechte (Recht auf Leben) verstoßen würde, die man auch mit 2/3-Mehrheit nicht abschaffen kann.

  7. #7
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    Standard AW: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    2. Ein Flugzeug müsste schon im vergleichsweise kleinen Luftraum der BRD kreisen um zum Abschuss zu kommen.
    Mit Boden-Luftraketen ließe sich das vergleichsweise schnell erledigen und eine Tornado oder ein Typhoon braucht nur wenige Minuten um in Abschussreichweite zu kommen.
    AMRAAMs haben in etwa eine Reichweite von 50km






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  8. #8
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    Standard AW: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    Zitat Zitat von Ohrenspender
    ein Abschuss ist dann aber auch nicht drin!
    weil der nämlich gegen die unabänderlichen Grundrechte (Recht auf Leben) verstoßen würde, die man auch mit 2/3-Mehrheit nicht abschaffen kann.
    Lies nochmal den Eingangsbeitrag, davon hatte das Verfassungsgericht kein Wort gesagt, sondern sich nur über das Verbot der Bundeswehr im Innern ausgelassen.
    MfG LL

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  9. #9
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    Standard AW: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    Zitat Zitat von LuckyLuke
    Lies nochmal den Eingangsbeitrag, davon hatte das Verfassungsgericht kein Wort gesagt, sondern sich nur über das Verbot der Bundeswehr im Innern ausgelassen.
    da steht auch:

    >>Laut Papier ist die Regelung zudem weder mit dem Recht auf Leben noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar. "Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich.""<<

  10. #10
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    Standard AW: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

    Die Kläger... sind dieser Ansicht.

    Ich übrigens nicht, da die Leute, welche in einem solchen Fall in dem Flugzeug sitzen eh schon tot sind, im Gegensatz zu denen, welchen der Terroranschlag gilt.
    MfG LL

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