Zitat von
Hay
Wenn man sich nur die Eckrenten anschaut und dies ab dem Jahr 2010, scheint dies lange nicht so dramatisch wie es sich in Wirklichkeit verhält.
Früher wurden Schul- und Ausbildungsjahre für die Rente anerkannt. Ohne Bestandsschutz wurde dies gekippt. Früher waren die Renten steuer- und sozialversicherungsbefreit. Vorbei. Auf Renten, übrigens auch auf Waisen- und Halbwaisenrenten fallen Sozialversicherungsbeiträge an und Steuern auf Renten. Früher wurde nicht mit Strafabschlägen gearbeitet. Geht jemand zu früh in Rente oder wird in Rente geschickt, erhält er einen lebenslangen Strafabschlag auf seine Rente von 10 Prozent. Tendenz steigend, parallel dazu steigt das Rentenalter. Für die Jahrgänge 1963 und 1964 beispielsweise gilt bereits ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren + 10 Monate bzw. 67 Jahren. Die etwas frühere Renteneintrittsalter für Frauen wie auch die Frühverrentung für Frauen wurde komplett gekippt. Die Rentenberechnung hat sich bereits seit Jahrzehnten geändert, seit Blüm, und wurde seitdem mehrfach reformiert. Wer heute unterhalb des relativ hoch angesetzten Durchschnittsverdienstes arbeitet, dessen eingezahlte Beiträge werden mit einem Faktor unterhalb von 1 multipliziert (0,...), d.h. bleiben als Anrechnung nicht in voller Höhe erhalten. Überdurchschnittliche Verdiener bekommen dafür einen Bonus, denn deren eingezahlte Beiträge werden mit einem Faktor höher als 1 multipliziert (1,5 bsp. oder 2) und erhöhen daher ihre eingezahlten Beiträge als Anteil. Die Rentenversicherung kann es sich leisten, weil überdurchschnittlich Verdienende in der Minderheit sind. Früher wurde die Rente von den letzten Verdiensten berechnet, heute zählt die Lebensleistung. Beförderungen und hohe Entgelte kommen daher weniger zum Tragen als es früher der Fall war. Die Abwärtsspirale in der Rente besteht schon seit 3 Jahrzehnten und wird von Jahr zu Jahr dramatischer. Die Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwerrenten) wurde fast wegreformiert. Neben der Anrechnung auf eigene Einkünfte wurde die kleine und die große Witwenrente geschaffen. Für Frauen unter 47 Jahren gilt nur noch eine zeitlich begrenzte Witwenrente von 2 Jahren. Die kleine Witwenrente beträgt etwas mehr als 20 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch hatte. Auch diese Rente unterliegt dem Strafabschlag, falls der Ehepartner zu früh starb, also vor seinem Rentenbeginn. Die große Witwenrente wird für Frauen (bzw. Männer) über 47 Jahren gezahlt und beträgt statt 60 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes anspruch gehabt hätte, nur noch 55 Prozent.
Halbwaisenrenten wurden auch gen Null reformiert. Hier werden gerade noch einmal 10 Prozent der Rente ausbezahlt, auf die der verstorbene Elternteil zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Auch hier kommt der Strafabschlag in Anrechnung, regelmäßigerweise. Ein Elternteil mit minderjährigen Kindern, die Halbwaisenrente beantragen können, ist logischerweise in den seltensten Fällen älter als 63 Jahre. Auch Halbwaisenrenten unterliegen der Sozialversicherung.
Es wurde also an so vielen Stellen reformiert, dass von der ursprünglichen Absicherung sehr wenig übrigblieb.