+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 27

Thema: Absurdistan pur: Persilschein für Kinderschänder durch OLG-Urteil.

  1. #1
    Deutscher Benutzerbild von Der Kamerad
    Registriert seit
    26.10.2003
    Ort
    Österreich/Zell am See
    Beiträge
    925
    Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht in München im März diesen Jahres einen Kinderschänder aus der Haft entlassen mit der Begründung, daß die mißbrauchten Kinder durch ihre sozial schwache Umgebung ohnehin bereits schon vorgeschädigt seien. Weiter heißt es in dem Urteil, daß über den Milieuschaden hinaus keine weitere Schädigung durch den sexuellen Mißbrauch feststellbar sei.

    Der Angeklagte hatte sich in München in das Vertrauen von sozial schwachen Frauen mit Kindern eingeschlichen und die 6- bis 13-jährigen Kinder in pornografischen Stellungen fotografiert. Der Pädophile ist heute auf freiem Fuß.


    Quelle: RockNORD

    Ich glaub ich spinn die können so ein Gesindel doch nicht einfach wieder freilassen. Tolles Gesetz haben wir super!

    http://www.ystart.net/upload/20040512/1084395015.gif
    Meine Heimseite
    "Wenn wir Nationalen so im Unrecht sind, warum verbietet man uns dann?"

    Zitat Zitat von Konfuzius_sagt
    demokratie bedeutet toleranz, nationalismus intoleranz, das sind gegensätze, das geht nicht.
    sagt seine Mami...
    Ich bin Offizier

  2. #2
    Mitglied
    Registriert seit
    24.12.2003
    Ort
    -
    Beiträge
    59

    Standard

    BRD eben...

    Minusauslese und Verfall.

  3. #3
    Großadmiral
    Gast

    Standard

    Original von Offizier
    Der Pädophile ist heute auf freiem Fuß.
    !
    Das ist das schlimmste and der Sache...

  4. #4

    Standard

    Heisst das sogenannte "vorgeschädigte" Kinder und Frauen missbraucht und vergewaltigt werden können? Der Richter, der dieses Urteil gefällt hat, sollte man entlassen und wegen Mithilfe auch grad anklagen.
    Dieses Urteil hat einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.

  5. #5
    Großadmiral
    Gast

    Standard

    Wäre es übertrieben zusagen, Kinderschänder müssten an die Wand?

  6. #6

    Standard

    Nein, eigentlich nicht. Aber wir sind ja in einem sogennanten Rechtsstaat, da kann man halt nicht einfach Kinderschänder an die Wand stellen.

    Abgesehen davon, hatten wir schon mal eine Diskussion über mögliche (Todes)Strafen für solche Leute: [Links nur für registrierte Nutzer]

  7. #7
    Großadmiral
    Gast

    Standard

    Ich weis, war ja nur eine Frage, Kamerad.

  8. #8
    A.D. Benutzerbild von Siran
    Registriert seit
    19.04.2003
    Ort
    BW
    Beiträge
    4.765

    Standard

    Dazu habe ich einen Artikel gefunden:

    Juristische Argumente statt aufgeregter Rhetorik
    - Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e.V. (AHS) zu einer Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichtes, einen des sexuellen Missbrauchs von Kindern Verdächtigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen -

    In München wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28. März 2003 ein Haftbefehl gegen einen 65-jährigen Mann, gegen den wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern ermittelt wurde, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Außervollzugsetzung des Haftbefehles hat insbesondere in den süddeutschen Medien, vornehmlich der Süddeutschen Zeitung, in den letzten Tagen - 9 Monate nach der Entscheidung - erhebliche Unruhe ausgelöst, u.a. spricht die Süddeutsche Zeitung von einer "Freifahrkarte für Kinderschänder" und einem "Skandal", da das Gericht als Grund für die Haftentlassung u.a. aufführe, die betroffenen Kinder seien durch die sexuellen Handlungen wenig geschädigt worden.

    Die AHS möchte mit dieser Presseerklärung den Beschluss des Oberlandesgerichts nicht bewerten, denn auch der AHS sind genauer Wortlaut des Beschlusses und Hintergründe des Falles nicht bekannt, da sie ihre Informationen auch nur über die Medien beziehen kann. Sie sieht sich in dieser Situation daher nicht in der Lage, die Entscheidung des Oberlandesgerichts seriös bewerten zu können. Die AHS möchte die Gelegenheit aber nutzen, auf einige juristische Hintergründe hinzuweisen, die in der Aufregung der Tagespresse leider untergehen:

    Dass das Oberlandesgericht München bei der Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft sich damit auseinandergesetzt hat, wie schwer die durch die mutmaßlichen Handlungen des Untersuchungshäftlings verursachten Schäden waren, ist alles andere als skandalös, sondern ein normaler Vorgang. Die Untersuchungshaft auf Grund Wiederholungsgefahr nach § 112a StPO erfordert nach den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass durch die Anlasstat eine "schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung" (Kleinknecht, StPO § 112a Rn. 9) erfolgt sein muss, eine solch enge Auslegung ist grundrechtlich geboten. Ferner ist juristisch allgemein erkannt, dass es innerhalb des Tatbestands des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB leichte und schwere Fälle gibt - wegen des weitreichenden Tatbestands fallen unter § 176 StGB nämlich oberflächliche Berührungen ebenso wie brutale Vergewaltigungen. Es war daher juristisch korrekt, dass sich das Oberlandesgericht mit der Frage der Schwere des Schadens durch die mutmaßlichen Handlungen des Untersuchungshäftlings auseinandergesetzt hat.

    Ferner wird dem Oberlandesgericht zum Vorwurf gemacht, es habe den Untersuchungshäftling freigelassen, obwohl er eventuell vermindert schuldfähig sei und daher möglicherweise in nächster Instanz in die Psychiatrie eingewiesen werde. Die Süddeutsche Zeitung betrachtet es in ihrem Artikel vom 09.12.2003 als Widerspruch, dass einerseits verminderte Schuldfähigkeit diskutiert werde, andererseits der Verdächtige aber "frei herum läuft". Hierzu sei angeführt, dass nicht jeder Mensch, der auf Grund einer psychischen Störung vermindert schuldfähig ist, automatisch gefährlich ist. Erforderlich für die einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO ist über die zu erwartende verminderte Schuldfähigkeit hinaus eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit. Dass also das Gericht nicht automatisch wegen der Möglichkeit verminderter Schuldfähigkeit die vorläufige Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet hat, ist ebenfalls nicht nur als juristisch korrekt anzusehen, sondern es ist sogar grundrechtlich geboten.

    Abschließend empfindet die AHS es als rechtsstaatlich höchst problematisch, wenn bundesweit anerkannte Zeitungen wie die Süddeutsche Zeitung die juristische Frage der Haftentlassung eines Untersuchungshäftlings ausschließlich unter Zuhilfenahme von Opferhilfevereinen und deren Psychologen diskutieren und dabei völlig vernachlässigen, dass Untersuchungshaft einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen darstellt, der stets einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Es hat den Anschein, dass juristische Argumentation auch gar nicht gewünscht ist, sondern stattdessen dem "gesunden Volksempfinden" breiter Raum gelassen wird. Letztendlich sieht die AHS darin auch eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz: Es muss einem Richter möglich sein, unpopuläre Urteile zu fällen, ohne daraufhin sofort von der Presse massiv unsachlich angefeindet zu werden. Kritische Auseinandersetzung mit Gerichtsurteilen ist in einer demokratischen Gesellschaft selbstverständlich notwendig und erwünscht, ein gewisses Maß an Sachkompetenz sollte aber schon gewahrt bleiben, Begriffe wie "Freifahrkarte für Kinderschänder" bedienen dagegen nur Emotionen und verhindern sogar notwendige sachliche Auseinandersetzung.

    Für die Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e. V.,

    Dr. E. Bayer, Geschäftsführer
    Es handelt sich also nicht um einen verurteilten Kinderschänder, sondern um eine Person, der dieses vorgeworfen wird. Der Mann ist nicht aus der Haft entlassen worden, sondern aus der Untersuchungshaft auf freien Fuß bis zur Verhandlung gesetzt worden. Wie genau bei der Verhandlung entschieden worden ist, steht zu dem Zeitpunkt noch überhaupt nicht fest.

    Dein Artikel, Offizier, ist schlampig recherchiert.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  9. #9
    Deutscher Benutzerbild von Der Kamerad
    Registriert seit
    26.10.2003
    Ort
    Österreich/Zell am See
    Beiträge
    925

    Standard

    Mein Artikel ist die Tatsache und deiner ist vertuscht und zugunsten der BRD verdreht. Woher sollen wir wissen was die Wahrheit ist wenn jeder es so wiedergibt wie es dem Staat am besten Gefällt?^^

    http://www.ystart.net/upload/20040512/1084395015.gif
    Meine Heimseite
    "Wenn wir Nationalen so im Unrecht sind, warum verbietet man uns dann?"

    Zitat Zitat von Konfuzius_sagt
    demokratie bedeutet toleranz, nationalismus intoleranz, das sind gegensätze, das geht nicht.
    sagt seine Mami...
    Ich bin Offizier

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von pavement
    Registriert seit
    15.09.2003
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    3.389

    Standard

    Mein Artikel ist die Tatsache
    das ist eine behauptung deinerseits. aber ich denke, da du seit zig jahren in deutschland jura studierst & in kürze deine habilitation ablegen wirst, kennst du dich da bestens aus.

    Woher sollen wir wissen was die Wahrheit ist wenn jeder es so wiedergibt wie es dem Staat am besten Gefällt?^^
    das werden wir ganz einfach feststellen: du hast mit einem artikel den thread hier eröffnet, siran hat mit einen beitrag gekontert, und nun liegt es an dir, siran ebenfalls schlampige recherche bzw. unhaltbare thesen nachzuweisen.
    Es ist ein hartes Wort und dennoch sag ichs, weil es Wahrheit ist: ich kann kein Volk mir denken, das zerrißner wäre, wie die Deutschen. Handwerker siehst du, aber keine Menschen, Denker, aber keine Menschen, Priester, aber keine Menschen, Herrn und Knechte, Jungen und gesetzte Leute, aber keine Menschen - ist das nicht, wie ein Schlachtfeld, wo Hände und Arme und alle Glieder zerstückelt untereinander liegen, indessen das vergoßne Lebensblut im Sande zerrinnt?

    Friedrich Hölderlin

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben