[Links nur für registrierte Nutzer]Zitat von Kazuya
Aber muss man, um beim Friedensschluss den Königstitel beanspruchen zu können, nicht einen bestehenden Anspruch darauf haben, den zu erheben, ähem, das Prestige eines Herzogs ein wenig überfordert?Zitat von Kazuya
Du bist Dir aber schon im Klaren, dass auch die Verwaltungsfähigkeiten eines Königs relativ enge Grenzen haben? Auch in meinen Partien mit den von Frankens habe ich dauerhaft eigentlich nie mehr als etwa 15 Grafschaften direkt gehalten.Zitat von Kazuya
Wobei das Chaos, das durch Überschreiten der Verwaltungsfähigkeit entsteht, in den neuen Versionen meines Erachtens auch erheblich schlimmer ist, womit insgesamt alles etwas realistischer wird. (wobei ich von Version 1.05 auf Englisch spreche).
Falls Du dir die draufpackst, sei übrigens vorgewarnt: Die Grenze für Eigenterritorien berechnet sich hier nach dem Intrigen-, nicht mehr nach dem Verwaltungswert.