+ Auf Thema antworten
Zeige Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Sollte man Mißachtung von Gerichtsurteilen unter Strafe stellen?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard Sollte man Mißachtung von Gerichtsurteilen unter Strafe stellen?

    Über Gerichtsurteile liest man so manches und so manches kann man kritisieren. Mal ist das Strafmaß gering, mal versteht man nicht warum sich die Richter so entschieden haben etc. Aber darum geht es mir nicht.
    Es geht mir um ganz bestimmte Fälle und das Verhalten von Menschen trotz eines Urteils.
    Es geht mir um Freisprüche. Um genauer zu sagen um Menschen, die diese gerichtliche Entscheidung missachten und das Leben des ehemals Angeklagten und weil unschuldig freigesprochenen Menschen schwer machen, weil sie einfach der Meinung sind, wer angeklagt worden ist, ist auch schuldig. Diverser solcher Fälle sind bekannt.

    Das der Rechtsgrundsatz "Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist" für die meisten Menschen in unsere Gesellschaft keine Bedeutung hat, solange sie selber nicht betroffen sind, ist klar, Beweise dafür haben wir hier genug im Forum.
    Auch kann ich verstehen, das Kritik an Entscheidungen geübt wird, die auf dem Grundsatz "In dubio pro reo" beruhen.
    Wird jemand aber freigesprochen, weil er bewiesenermaßen unschuldig ist, so müsste dies aber durch die Gesellschaft anerkannt werden.

    Wer dies nicht tut, und zu obengenannten Verhalten neigt gehört bestraft, am besten durch die Umkehr der Beweislast für solche Personen, wenn sie selber angeklagt werden.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
    Kenshin-Himura
    Gast

    Standard AW: Sollte man Mißachtung von Gerichtsurteilen unter Strafe stellen?

    Zitat Zitat von Gerhirnnutzer
    Um genauer zu sagen um Menschen, die diese gerichtliche Entscheidung missachten und das Leben des ehemals Angeklagten und weil unschuldig freigesprochenen Menschen schwer machen, weil sie einfach der Meinung sind, wer angeklagt worden ist, ist auch schuldig.
    Na ja, die Medien dürfen ja laut Pressegesetz nicht Personen als schuldig erklären, bevor sie schuldig gesprochen wurden. Halten tun sich natürlich nur wenige dran, da die Strafen bei Weitem nicht empfindlich genug sind. Wegelagerei, Bedrohung etc. sollte auch bei Privatpersonen bestraft werden, unabhängig davon, ob der Auslöser ein fragwürdiges Gerichtsurteil war oder nicht. Verstehen kann ich solche Personen aber natürlich bei dieser Banana-Demonkratur.

  3. #3
    Werbeträger Benutzerbild von LuckyLuke
    Registriert seit
    05.09.2004
    Beiträge
    4.571

    Standard AW: Sollte man Mißachtung von Gerichtsurteilen unter Strafe stellen?

    Das normale Strafrecht ist hierfür vollkommen hinreichend.

    Belästigung, Verleumdung, Beleidigung, Köperverletzung und demnächst auch Stalking, alles strafbewehrt.


    PS: Was ist mit Staatanwälten, welche in Revision gehen ?

    :2faces:
    MfG LL

    Schreibt (als Mod)
    in Rot

  4. #4
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
    Registriert seit
    22.11.2005
    Ort
    eingekerkert in Tempelhof
    Beiträge
    18.341

    Standard AW: Sollte man Mißachtung von Gerichtsurteilen unter Strafe stellen?

    Zitat Zitat von LuckyLuke
    Das normale Strafrecht ist hierfür vollkommen hinreichend.
    lucky luke hat mal wieder völlig recht.

    abgesehen davon, dass manchmal auch das BGB herhalten müsste.

    allerdings gibt es noch immer kein gesetz gegen scheele blicke.
    meinst du sowas ?
    ansonsten könnte ich das problem nicht sehen.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Sollte man Mißachtung von Gerichtsurteilen unter Strafe stellen?

    Zitat Zitat von LuckyLuke
    Das normale Strafrecht ist hierfür vollkommen hinreichend.

    Belästigung, Verleumdung, Beleidigung, Köperverletzung und demnächst auch Stalking, alles strafbewehrt.


    PS: Was ist mit Staatanwälten, welche in Revision gehen ?

    :2faces:
    LuckyLuke, ich habe mich nicht klar ausgedrückt, ich meinte rechtskräftige Urteile.
    Falls du es nicht weist, solange die Fristen für die Einlegung der Rechtsmittel (in deinem Fall der Revisionsantrag des Staatsanwaltes) noch nicht abgelaufen sind und/oder bei Rechtsmitteleinlegung über deren Anerkennung noch nicht entschieden worden ist, so unterliegt das Urteil dem Suspensiveffekt. Es befindet sich in der Schwebe und ist noch nicht wirksam.
    Nebenfolgen (z.b. Aufhebung eines Haftbefehls) eines Urteils unterliegen aber nicht diesem Suspensiveffekt, was dazu führt, das manche Leute glauben, das Urteil sei wirksam.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von RosaRiese
    Registriert seit
    25.01.2006
    Beiträge
    3.881

    Standard AW: Sollte man Mißachtung von Gerichtsurteilen unter Strafe stellen?

    Aber das kann doch nicht als Missachtung ausgelegt werden sondern als Verfahrensbestandteil.

    Als Missachtung würde ich es verstehen wenn sich ein Angeklagter absichtlich der Strafe entzieht so er denn Schuldig gesprochen wurde. Oder aber wenn er frei gesprochen wurde durch ein Gericht und nun von jemand anderen auf privater Basis als Racheakt in welcher Form auch immer belangt wurde. Dies ist dann aber unter dem Aspekt Selbstjustiz zu führen.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben