Zitat von
Chaos
Diese Frage dürfte anhand der Statistik leicht zu beantworten sein: Es geht.
Viele Fälle von erneutem Kindesmissbrauch ist auch auf Schlampigkeit der Psychologen zurückzuführen, dabei kann ich nicht verstehen, wie man in solch einer wichtigen Position seine Pflicht vernachlässigen kann.
Man muss versuchen, die nicht therapierbaren besser zu erkennen und auch ganz wegzusperren. Auch sollte klar sein, dass es mit einer Haftstrafe allein nicht getan ist.
Natürlich stellt der Kontakt zu Kindern eine erhöhte Rückfallgefahr dar, weswegen ich es auch nicht gutheißen könnte, einem vorbestraften Sexualstraftäter eine Arbeit zu geben, bei der er mit Kindern zu tun hat/sich in der Nähe von Kindern aufhält. Genrelles Kontaktverbot zu Kindern halte ich für nicht kontrollierbar.
Man sollte eventuell darüber nachdenken, nach der Haftentlassung befristete spezielle Bewährungsauflagen für Sexualverbrecher einzuführen. Denn scheinbar werden ja die meisten fälschlicherweise entlassenen recht schnell wieder rückfällig.