...ohne dafür zu bezahlen?
Ist der Deutsche Krankenversicherungszahler für Anatolien und Arabische Grossfamilien in Anatolien und anderen arabischen Ländern beitragspflichtig?
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Krankenkassen müssen für Eltern
von Ausländern in deren Heimat
zahlen
Behandlung in der T ürkei und auf dem Balkan - Deutsche
benachteiligtIm Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.
Meine Meinung: Sofort Vertrag kündigen!!!