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Thema: "Meinungsfreiheit" für Neofaschisten - Ja oder Nein?

  1. #91
    Mitglied
    Registriert seit
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    5.215

    Standard AW: "Meinungsfreiheit" für Neofaschisten - Ja oder Nein?

    Zitat Zitat von Paradox
    Diese Tendenz ist zutiefst undemokratisch. Über viele Themen wird eine sachliche Diskussion verhindert. Bestimmte Informationen werden von den Mendien unterdrückt und eine wirkliche Meinungsbildung ist nicht möglich.
    Damit hast du recht.Deswegen kann ich die Befürworter einer weiteren Zensur auch nicht verstehen.Die "öffentliche Meinung" wird heutzutage nur noch von den westlich-liberalen Medien und deren geistigen Gleichschaltung dominiert.Die Vielfalt der unabhängigen Informationsquellen ist eine Mär.Deswegen bin ich auch in Sachen "Iranfrage" sehr skeptisch.

  2. #92
    meh
    Registriert seit
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    12.774

    Standard AW: "Meinungsfreiheit" für Neofaschisten - Ja oder Nein?

    Meine Haltung dazu: keine gesetzlich legale Meinungsfreiheit für Faschisten, auch wenn sie sich noch so tarnen als "Patrioten", "Deutscher Wald Liebhaber" oder "Kinderficker-gehören-in-den-Knast"-Law & Order Junkies.
    Damit beginnst Du selbst, faschistische Methoden anzuwenden.

    Und, "wer Neofaschist ist, bestimme ich!" - der Satz könnte wohl auch von Dir kommen, oder?

  3. #93
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: "Meinungsfreiheit" für Neofaschisten - Ja oder Nein?

    Ein Glück, das wir in einer Zeit leben, in der es eine Menge Menschen gibt die den direkten Vergleich der Systeme, aus eigener oft bitterer Erfahrung, anstellen können.
    Die Träumer, die immer noch vom besseren System, dem des Sozialismus/Kommunismus schwärmen und die Linke Weltrevolution herbeisehnen, jagen einer Utopie hinterher! Der über 40 jährige Versuch, dieses System zu errichten und vor allem es zu erhalten ist gescheitert. Ich will hier nicht auf die Einzelheiten der realen sozialistischen Gesellschaft eingehen, nur soweit, dass sie durchaus eine Form des Lebens ermöglichte.
    Inwieweit man sich damit zufrieden gab und arrangierte, lag an den Anforderungen die man an sich und seine Umgebung stellte!
    Sobald man die gesellschaftlichen Verhältnisse hinterfragen oder sogar kritisieren wollte, stieß man sehr schnell an die Toleranzschwelle der Systemwächter! Und damit begann das eigentliche Problem! Die Unfähigkeit des Sozialismus, irgendeine Form von Individualismus zuzulassen, ohne sofort Gesellschafts- schädigendes Verhalten zu vermuten. Die Kontroll- und Überwachungsmechanismen hatten paranoide Formen angenommen und brachten eine enorme Beschneidung und Einschränkung der Individuellen Freiheiten mit sich.
    Vom wirtschaftlichen Versagen des Systems Sozialismus, brauch ich erst gar nicht zu reden!
    Trotz dieser von Gesellschaftswissenschaftlern und Politologen ausführlich beschriebenen Ideologie, gibt es immer noch einen großen Teil Menschen, die den Irrglauben anhängen, eine sozialistische Gesellschaft mit demokratischen, menschlichen, freiheitlichen Antlitz erschaffen zu können.
    Gefährlich sind die Typen, die zu wissen meinen, was gut für andere ist. Die linken Intellektuellen, die neuerdings auch so genannten „Gutmenschen“, die Volksbeglücker. Die, deren verquaster, einseitiger Weltanschauung man mit keiner Logik der Welt zu Leibe rücken kann, weil Gegenargumente entweder ein/aussortiert, diffamiert oder schlicht ignoriert werden. Was nicht passt, wird passend gemacht!
    Das alles soll aber in keiner Weise die Unvollkommenheit der zurzeit herrschenden Gesellschaftsform relativieren. Eine Reform und Veränderung ist auch hier, wenn auch in eine andere Richtung, dringend geboten!

  4. #94
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: "Meinungsfreiheit" für Neofaschisten - Ja oder Nein?

    Für die ganz Linken ist die Mitte schon Rechts!
    Meinungsfreiheit bedeutet auch falsche Sichtweisen zu revidieren!
    Man kann seine eigene Meinung nicht durchsetzen, indem man die andere einfach als "rechtsextrem" oder "neofaschistisch" diffamiert!



    Berlin darf Republikaner nicht im Verfassungsschutzbericht nennen
    - Oberverwaltungsgericht bestätigt Urteil von 1998

    Das Land Berlin darf die Republikaner nicht mehr als rechtsextreme Organisation in seinem Verfassungsschutzbericht aufführen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Hauptstadt entschied, das Gesamtbild der Partei ermögliche Behördenerkenntnissen zufolge nicht die Feststellung, sie verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen. Deshalb sei die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Landes rechtswidrig gewesen.
    Geändert von bernhard44 (24.04.2006 um 19:52 Uhr)

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