Bei den Wahlen zum PREUSSISCHEN LANDTAG (NICHT Reichstag, sondern nur in Preussen) galt von 1871 bis 1918 das 3-Klassen-Wahlrecht. Funktionierte so:
Jeder Wähler hatte 1, 2, oder 3 Stimmen bei der Wahl zum Landtag. Wieviele Stimmen jeder bekam, hing von der Höhe seiner EK-Steuerzahlung ab. Also, z.B. der Industrielle, wohlhabende Kaufmann, Adel (mit Einkommen) usw. 3 Stimmen.
Der Handwerker, Kleinunternehmer usw. 2 Stimmen, alle unter einem bestimmten Steuersatz 1 Stimme.
Das funktionierte ein bisschen nach dem Motto "Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was gespielt wird". Übrigens, Preussen hatte bis 1914 KEINEN einzigen Negativ-Haushalt. Es wurde nur ausgegeben was auch da war.
Das sowas heute (zumindest so) nicht mehr umsetzbar ist, ist klar. Mich interessiert trotzdem was ihr dazu sagt und ob man daraus neue Ideen für unser marodes System entwickeln kann.
Gruß
Gero