Die Inquisition:
Papst Gregor veröffentlichte im Jahr 1232 eine Bulle, mit der er die Inquisition gründete. Er ordnete an, daß Ketzer, (diejenigen, die gegen irgendeine päpstliche Verlautbarung waren) den weltlichen Behörden zur Verbrennung zu übergeben seinen. Sollte ein Ketzer bereuen, sollte er nur lebenslänglich in ein Gefängnis. (Natürlich wurden auch schon vorher Ketzer durch Staat und Kirche verfolgt, doch nicht so organisiert, wie bei der Inquisition!)
Im Jahr 1233 war die Inquisition noch auf einen Bettelorden beschränkt, doch schon bald hatten die Dominikaner die Ehre für sich allein. Am 27.7.1233 wurden die ersten beiden Inquisitatoren ernannt: Es waren Petrus Seila und Wilhelm Arnald. Schnell waren die Scheiterhaufen errichtet, schnell waren die ersten Opfer am Brennen. Dieses geschah, obwohl die Kirche Im Jahre 384 die Anwendung von Folter verurteilt hatte. Selbst im 6. Jahrhundert hatten die Richter, auf Befehl von Gregor dem Großen, unter Anwendung von Folter erzwungene Aussagen zu ignorieren. Nikolaus I. hatte noch im finstersten Mittelalter die Folter als Verletzung des göttlichen Rechtes verurteilt. Doch Papst Innoznez IV. verfügte, mit einer Bulle, daß die Anwendung der Folter bei der Inquisition erlaubt sei.
Ab jetzt war selbst das freie Denken gefährlich, denn schlechte Gedanken bedrohten die Einheit der Kirche, die ja angeblich von Jesus ins Leben gerufen wurde.
Es war alles erlaubt:
Da die dominikanischen Inquisitoren vom Papst ernannt wurden, waren sie niemandem unterworfen und Rechenschaft schuldig.
Der Angeklagte hatte keine bürgerlichen und kirchliche Rechte. Sein Besitz wurde eingezogen und er wurde verbannt bzw. verbrannt. Auch hatte er keinen Anspruch auf einen Anwalt, und konnte auch keine Berufung einlegen, denn der Vorsitzende war Ankläger, Richter und Beichtvater in ein und der selben Person! Die Inquisitoren konnten deswegen auch nach ihrem Prinzip handeln: "Es ist besser daß hundert Unschuldiger sterben, als ein Ketzer davonkommt." Der Papst verbot ihnen ausdrücklich Mitleid und Erbarmen mit den Angeklagten zu haben
Auszüge aus dem Buch, welches zur Anleitung der Inquisition geschrieben wurde, lesen sich so:
"Wenn jemand alles gesteht, dessen er angeklagt wird, ist er ohne Frage in allem schuldig; wer aber nur einen Teil gesteht, sollte trotzdem als schuldig in allem betrachtet werden, denn was er gesteht, zeigt, daß er in den anderen Anklagepunkten schuldig sein kann. (...) Körperliche Folter hat sich schon immer als höchst heilsames und wirksames Mittel erwiesen, um zu geistiger Reue zu führen. (...) Wenn der Unselige trotz aller angewandten Mittel seine Schuld weiter leugnet, hat er als Opfer des Teufels zu gelten.(...) Er ist ein Sohn des Verderbens. Er sterbe mit den Verdammten."
Die Inquisitatoren verloren mit dieser Grundlage ausgestattet, keinen einzigen Fall. Es gibt keinen einzigen Bericht von Freispruch.
Eigentlich durften die mittelalterlichen Inquisitoren bei Anwendung der Folter nicht verstümmeln oder töten. Doch man hielt sich einfach nicht dran:
Arme und Beine wurden oft gebrochen, Finger und Zehen abgedreht. Ein Opfer verlor zwei Finger. Kein hinreichender Grund, das Verhör zu unterbrechen. Es war während der historischen Inquisition nicht unüblich, den Opfern die Zunge herauszuschneiden, sie zu erwürgen oder sie im Feuer zu verbrennen. Die angeblich Schuldigen wurden gefoltert, bekamen Spanische Stiefel, und glühende Kohlen zu spüren, während die Guten ihren Rosenkranz bearbeiteten. Es ging sogar soweit, daß man Zeugen foltern durfte. Es gab sogar Fälle in denen ganze Familien gefoltert wurden, damit sie ein Familienmitglied belasteten. Wurde jemand verbrannt, so wurde die Plätze, von wo man die Verbrennung am Besten beobachten konnte, meistbietend verkauft. Auch bekam man vollkommenen Ablaß, wenn man das Brennholz für die Verbrennung holte. Papst Urban II. behauptet, daß es kein Mord währe, wenn jemand für die Kirche getötet hat.
So kam es, daß der Großinquisitor Torquemada in Spanien 10.220 Menschen verbrennen ließ und 97.371 auf Galeeren schickte. Daß der Züricher Reformator Zwingli zuerst erschlagen. Danach wurde er gevierteilt und danach verbrannt wurde. Unter das Feuer mischte man Schweinescheiße um seine Asche noch zu verunreinigen. Daß man unter den Scheiterhaufen von Jan Hus, der durch die Hand der Kirche 1415 verbrannt wurde, ein verfaultes Maultier steckte.
Noch 1853 wurde die Inquisition durch die vatikanische Jesuitenzeitung als: "ein erhebendes Schauspiel sozialer Vollkommenheit" gepriesen.
Man hatte nicht nur Lebende verurteilt, auch Tote hat man noch rückgehend verdammt. Wurde ein Toter verurteilt, dann hatte sein Sohn plötzlich weder Besitz noch Bürgerrechte. Dies geschah nicht ohne Grund, denn die Inquisitoren wurden aus dem Vermögen der Verurteilten bezahlt. Deswegen hatten die Reichen noch mehr Angst vor ihnen als die Armen. Wurde jemand schuldig befunden, so wurden von seinem Besitz erst die Schreiber bezahlt. Den Rest teilten sich der Papst und die Inquisitoren dann brüderlich. Einige Päpste, wie Nikolaus III. (1277-1280) rafften so ein wahres Vermögen zusammen.
Doch die schlimmsten Inquisitoren waren die, die für Gott folterten. Sie hatten weder finanzielle Interessen, noch politische Motive. Diese Art von Inquisitatoren quälten sich selbst und litten selbst für Gott. Für sie waren die Schreie ihrer Opfer Musik. Sie dachten wirklich, es wäre der Satan, der da schrie, da er Schmerzen zugefügt bekäme.
Wie lief ein Inquisitionsprozeß ab?
Immer wenn die Inquisitoren in eine neue Stadt kamen, so mußten die Regierenden mit ihnen zusammenarbeiten und die Bevölkerung erhielt danach einige Tage Bedenkzeit, um sich selbst anzuklagen.
Hatten die Inquisitoren einen vermeintlichen Ketzer lokalisiert, so wurde dieser von plötzlich vom Polizeichef, bewaffneten Wachen und einem Dominikaner besucht. Er hatte sie zur "Casa Santa" zu begleiten und wurde der Ketzerei beschuldigt. Seine Schuld wurde vorausgesetzt. Er durfte nicht fragen. Keine einzige Frage durfte von ihm zu irgend einem Zeitpunkt gestellt werden. Auch bekam er keinen Rechtsbeistand. Es würde ihn auch niemand verteidigen wollen. Denn der Verteidiger wäre dann sofort der nächste auf der Liste des Dominikaners. Zum Zweiten gab es sowieso nie einen Freispruch bei solch einem Prozeß. Zeugen der Verteidigung wurden nicht zugelassen. Doch dafür die Zeugen der Anklage. Deren Identität wurde geheim gehalten und sie hatten alle den selben Status:
Es konnten Dienstboten sein, die der Angeklagte wegen Diebstahls entlassen hatte. Es konnten Personen sein, die vor einem zivilen Gericht nicht zugelassen wurden oder Verrückte oder Menschen, die Rache an dem Angeklagten nehmen wollten usw.. Man köderte oft Familienmitglieder des Beschuldigten, indem man ihnen klarmachte, daß der Angeklagte keine Chance mehr hätte, doch daß die Familie davonkäme, wenn sie ein umfassendes Geständnis ablegen würde.
Gegen das Urteil der Dominikaner war keine Berufung möglich, denn sie arbeiteten ja im Namen des Papstes. Kein Gericht würde das Urteil aufheben. Da die Dominikaner freie Hand hatten, konnten sie jeden verhaften. Wegen einem noch so trivialen Grund:
Wenn jemand freitags Fleisch aß, so war er ein Kandidat. Wenn jemand seine Osterpflicht nicht erfüllte, so war er ein Kandidat. Jede Bemerkung gegen die Kirche, war ein Verbrechen. Selbst Bemerkungen von Betrunkenen wurden ernst genommen.
Während des Verhöres wiederholte der Richter nur einen Satz: "Sag die Wahrheit." Immer wenn der Gefangene wissen wollte, wessen man ihn bezichtigte, wurde ihm geantwortet: "Sag die Wahrheit." Blieb der Angeklagte schweigsam, so wurde er zum Henker geschleppt. Der Angeklagte wurde als Ketzer verurteilt. Nun begann der Henker ihm die Kleider auszuziehen und ihn an ein Gerüst zu hängen. Der Dominikaner forderte ihn noch mal auf: "Sag die Wahrheit, die Inquisitoren wollen dich nicht Leiden sehen." Arme und Beine wurden mit Stricken befestigt. Jedesmal, wenn die Stricke angezogen wurden, so unterbrach der Dominikaner sein Rosenkranzgebet zu Ehren der Jungfrau und sagte: "Sag die Wahrheit." Wirkte diese Art nicht, um den Angeklagten zum Reden zu bekommen, so wurde er an einen Flaschenzug gehängt und wurde vom Boden bis zur Decke gezogen. Wirkte dieses auch nicht, so kam eine andere Folter, die Wasserfolter: Man steckte dem Angeklagten ein Stück Stoff in den Hals und goß danach langsam Wasser in den Mund. Das Resultat bei den Angeklagten war, daß er sich fühlte wie ein Ertrinkender. Einige bekamen sechs bis acht Kannen Wasser verabreicht und erstickten daran.
Diese geschah Millionen von Menschen, deren einziges Verbrechen darin bestand, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein.