Umfrageergebnis anzeigen: Finden sie das Urteil über den Kannibalen gerecht?

Teilnehmer
23. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja!Ausreichend.

    6 26,09%
  • Nein!Viel zu wenig.

    15 65,22%
  • Nein!Viel zu viel.

    2 8,70%
  • Weiß nicht.

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Thema: Unglaubliches Urteil!Nur ein paar Jahre für den Menschenfresser!Sch*** Justiz!

  1. #1
    .
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    D ie Staatsanwaltschaft hält das Urteil gegen den Kannibalen von Rotenburg für grundfalsch und kündigte umgehend Revision an. Armin Meiwes habe sich des Mordes aus niedrigen Beweggründen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Marcus Köhler am Freitag. Die Anklagebehörde werde das Urteil gegen den Kannibalen von Rotenburg daher nicht akzeptieren und gegen den Richterspruch in Revision gehen.

    Das Landgericht Kassel hatte den 42-jährigen Computertechniker wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

    Meiwes hatte vor knapp zwei Jahren den 43-jährigen Bernd Jürgen B. getötet und anschließend Teile seines Fleisches gegessen. Die Staatsanwaltschaft hatte daher eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

    Befriedigung beim Horror-Video

    Meiwes habe sein Opfer getötet, um sich die Tat später auf seinen Video-Aufnahmen ansehen und sich dadurch sexuell befriedigen zu können, hatte der Staatsanwalt schon in seinem Plädoyer erklärt. Meiwes hatte selbst vor Gericht eingeräumt, sich beim Betrachten des Films befriedigt zu haben.

    Das Landgericht Kassel stufte die Tat von Armin Meiwes als Totschlag ein. Die Richter folgten mit ihrem Urteil weder dem Antrag der Staatsanwaltschaft noch dem der Verteidigung. Die Verteidigung hatte die Tat als Tötung auf Verlangen eingestuft, wonach höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können.

    Menschenfleisch in der Gefriertruhe

    Mit dem Urteil entschied die Sechste Große Strafkammer einen weltweit beachteten Präzedenzfall der deutschen Rechtsgeschichte. Der Angeklagte hatte die Tötung und Verspeisung des Menschenfleischs mit seinem lebensmüden Opfer beim Chatten im Internet verabredet. B. besuchte Meiwes dann am 9. März 2001 auf dessen altem Gutshof in Rotenburg-Wüstefeld. Dort ließ er sich von Meiwes entmannen und wollte das Geschlechtsteil mit ihm gemeinsam essen, was sich jedoch als unmöglich herausstellte.

    Suche nach „Frischfleisch“

    Am frühen Morgen des 10. März 2001 tötete Meiwes sein bereits leblos scheinendes Opfer mit einem Stich in den Hals, zerlegte die Leiche und verpackte große Teile für die Gefriertruhe. Das Fleisch aß er nach eigenen Angaben zu seinen normalen Mahlzeiten. Die gesamte, viereinhalb Stunden dauernde Tat hatte er auf Video aufgenommen.

    Die Polizei hatte das Verbrechen erst anderthalb Jahre später, im Dezember 2002, aufgedeckt. Meiwes hatte im Internet weiter nach jungen Männern gesucht, die sich „schlachten“ lassen wollten.

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    Unglaublich!

  2. #2
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Das Problem ist, dass Kannibalismus im deutschen Gesetzbuch nicht belangt wird. Wohl wegen dem einfachen Grund, dass es so gut wie nie vorkommt.

    Das andere Problem ist, dass das Opfer ja mit seiner Tötung einverstanden war.

    Meiner Meinung nach hätte man vor allem die Frage überlegen sollen, in wie weit so jemand psychisch normal ist.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  3. #3
    Forever closed blue eyes Benutzerbild von Frank Sinatra
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    Original von Siran
    Das Problem ist, dass Kannibalismus im deutschen Gesetzbuch nicht belangt wird. Wohl wegen dem einfachen Grund, dass es so gut wie nie vorkommt.
    Weißt Du das oder vermutest Du das?

    Den Verdacht habe ich nämlich auch, aber wissen tu ich es nicht. Vielleicht kommt ja noch Thomas I, der wird's wissen...

    Naja, aber zum Urteil:
    Da es ja der Gefressene so gewollt hat denke ich es ist vom rechtlichen Standpunkt her als "Sterbehilfe" anzusehen und nicht als Mord, oder??(

    (Was nicht heißt, daß ich mit dem Urteil einverstanden wäre)
    Ich bin raus!
    "So I face the final curtain"
    Frank Sinatra, größter Entertainer aller Zeiten

  4. #4
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Original von Frank Sinatra
    Weißt Du das oder vermutest Du das?

    Den Verdacht habe ich nämlich auch, aber wissen tu ich es nicht. Vielleicht kommt ja noch Thomas I, der wird's wissen...

    Naja, aber zum Urteil:
    Da es ja der Gefressene so gewollt hat denke ich es ist vom rechtlichen Standpunkt her als "Sterbehilfe" anzusehen und nicht als Mord, oder??(

    (Was nicht heißt, daß ich mit dem Urteil einverstanden wäre)
    Also in verschiedenen Zeitungsartikeln wird mehrfach erwähnt, dass Kannibalismus in Deutschland kein eigener Straftatbestand ist. Dementsprechend gehe ich mal davon aus, dass es der Wahrheit entspricht.

    Die Verteidigung plädierte übrigens auf "Tötung auf Verlangen", was mit höchstens 5 Jahren bestraft wird.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  5. #5
    :-) Benutzerbild von fryfan
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    Original von Siran
    Die Verteidigung plädierte übrigens auf "Tötung auf Verlangen", was mit höchstens 5 Jahren bestraft wird.
    töung auf verlangen? wen sich jemand umbringen will so er das selber tun!



    und wenn es keine tötung auf verlangen war sondern mord würde ich den täter auf den elektrischen stuhl schiken oder ihm ne giftspritze geben...ah, ne des gibts ja leider in deutschland ned...
    Smashing your face
    Crushing your race
    Christraping black metal to Satan gives praise

    Spilling your blood
    Killing your god
    The ripped and torn angels will bleed like a flood

  6. #6
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Original von fryfan
    und wenn es keine tötung auf verlangen war sondern mord würde ich den täter auf den elektrischen stuhl schiken oder ihm ne giftspritze geben...ah, ne des gibts ja leider in deutschland ned...
    Jawoll, endlich einer von der "Rübe ab!"-Fraktion. Wann lernt ihr endlich, daß die Todesstrafe nicht zur Senkung der Mordrate beiträgt?
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  7. #7
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    Original von Der Gelehrte
    Original von fryfan
    und wenn es keine tötung auf verlangen war sondern mord würde ich den täter auf den elektrischen stuhl schiken oder ihm ne giftspritze geben...ah, ne des gibts ja leider in deutschland ned...
    Jawoll, endlich einer von der "Rübe ab!"-Fraktion. Wann lernt ihr endlich, daß die Todesstrafe nicht zur Senkung der Mordrate beiträgt?
    ... wirkt aber für die Zukunft präventiv!
    Vintage MoJo

  8. #8
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Original von MoJo
    ... wirkt aber für die Zukunft präventiv!
    Im Einzelfall vielleicht... aber nicht generell.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  9. #9
    Großadmiral
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    Gelehrter, wie auch immer, ob die Todesstrafe die Mordrate senkt oder nicht. Es ist dann eine Person weniger, aus der eine Gefahr für die Gesellschaft hervor geht.

  10. #10
    2009, das wird MEIN Jahr! Benutzerbild von MoJo
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    So war mir mein Beitrag auch gemeint.
    Vintage MoJo

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