D ie Staatsanwaltschaft hält das Urteil gegen den Kannibalen von Rotenburg für grundfalsch und kündigte umgehend Revision an. Armin Meiwes habe sich des Mordes aus niedrigen Beweggründen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Marcus Köhler am Freitag. Die Anklagebehörde werde das Urteil gegen den Kannibalen von Rotenburg daher nicht akzeptieren und gegen den Richterspruch in Revision gehen.
Das Landgericht Kassel hatte den 42-jährigen Computertechniker wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.
Meiwes hatte vor knapp zwei Jahren den 43-jährigen Bernd Jürgen B. getötet und anschließend Teile seines Fleisches gegessen. Die Staatsanwaltschaft hatte daher eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
Befriedigung beim Horror-Video
Meiwes habe sein Opfer getötet, um sich die Tat später auf seinen Video-Aufnahmen ansehen und sich dadurch sexuell befriedigen zu können, hatte der Staatsanwalt schon in seinem Plädoyer erklärt. Meiwes hatte selbst vor Gericht eingeräumt, sich beim Betrachten des Films befriedigt zu haben.
Das Landgericht Kassel stufte die Tat von Armin Meiwes als Totschlag ein. Die Richter folgten mit ihrem Urteil weder dem Antrag der Staatsanwaltschaft noch dem der Verteidigung. Die Verteidigung hatte die Tat als Tötung auf Verlangen eingestuft, wonach höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können.
Menschenfleisch in der Gefriertruhe
Mit dem Urteil entschied die Sechste Große Strafkammer einen weltweit beachteten Präzedenzfall der deutschen Rechtsgeschichte. Der Angeklagte hatte die Tötung und Verspeisung des Menschenfleischs mit seinem lebensmüden Opfer beim Chatten im Internet verabredet. B. besuchte Meiwes dann am 9. März 2001 auf dessen altem Gutshof in Rotenburg-Wüstefeld. Dort ließ er sich von Meiwes entmannen und wollte das Geschlechtsteil mit ihm gemeinsam essen, was sich jedoch als unmöglich herausstellte.
Suche nach „Frischfleisch“
Am frühen Morgen des 10. März 2001 tötete Meiwes sein bereits leblos scheinendes Opfer mit einem Stich in den Hals, zerlegte die Leiche und verpackte große Teile für die Gefriertruhe. Das Fleisch aß er nach eigenen Angaben zu seinen normalen Mahlzeiten. Die gesamte, viereinhalb Stunden dauernde Tat hatte er auf Video aufgenommen.
Die Polizei hatte das Verbrechen erst anderthalb Jahre später, im Dezember 2002, aufgedeckt. Meiwes hatte im Internet weiter nach jungen Männern gesucht, die sich „schlachten“ lassen wollten.
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Unglaublich!