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ÜBERFALL IN WISMAR
Mann aus Togo zusammengeschlagen - Tatverdächtige gefasst
Zehn Tage nach dem folgenschweren Überfall auf einen Deutsch-Äthiopier in Potsdam ist erneut ein Afrikaner bei einer Gewalttat verletzt worden. Der Togoer soll in Wismar von drei Männern zusammengeschlagen worden sein. Die Polizei nahm die mutmaßlichen Täter fest.
Wismar/Schwerin - Der aus Togo stammende Mann sei in der Nacht zu heute in Wismar angegriffen worden und habe dabei Schädel-Hirn-Verletzungen erlitten, sagte der Schweriner Oberstaatsanwalt Hans-Christian Pick. Seinen Angaben zufolge wurden drei Tatverdächtige aus der Region gefasst. Gegen einen 23 und einen 24 Jahre alten Mann, die beide kurz vor Mitternacht festgenommen worden waren, erließ das Amtsgericht Wismar am Abend Haftbefehle. Ein 19-Jähriger, der erst am Nachmittag gefasst worden war, soll morgen dem Haftrichter vorgeführt werden, sagte Pick.
Den drei Männern aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg werde gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Motive des Übergriffes seien nach den ersten Befragungen nicht zu erkennen. Ausländerfeindliche Beweggründe könnten aber nicht ausgeschlossen werden. Es gebe jedoch auch keine Erkenntnisse, dass die Beschuldigten der rechtsextremistischen Szene angehören. Bei dem 23- Jährigen sei kurz nach der Tat ein Alkoholpegel von 1,56 und bei dem 24-Jährigen von 1,85 Promille festgestellt worden.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge hatten die Tatverdächtigen den 39-jährigen Asylbewerber in der Wismarer Innenstadt umstellt, zu Boden gestoßen und getreten. Laut NDR kann das Opfer vermutlich morgen das Krankenhaus aber wieder verlassen. Er wurde damit offenbar weit weniger schwer verletzt als der Deutsch-Äthiopier aus Potsdam, der heute noch immer in Lebensgefahr schwebte. auszug spiegel.de
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Nehm braucht nicht übernehmen.
Die örtliche Staatsanwaltschaft macht es. Erst mal geräuschlos - Beweise sammeln dann zuschlagen. Presse informieren.
Mutmassungen über Rechtsradikale werden erst mal aussen gelassen.
Jetzt können die Kerle mit einer ordentlichen Strafe rechnen.
Ist das der richtige Weg ?:] :]