Nach langem Hin und Her hat sich die große Koalition nun gestern doch noch über das Antidiskriminierungsgesetz (ADG), das jetzt "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" heißen soll, geeinigt. Danach darf ab dem 1. August 2006 im Arbeits- und Geschäftsleben niemand wegen seiner ethnischen Herkunft oder Rasse, seines Geschlechtes oder Alters, seiner Behinderung, sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden. Das Gesetz geht im Zivilrecht damit über die EU-Vorgaben hinaus, die hier nur auf die Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlechtszugehörigkeit beschränkt sind.
Roger Köppel von der Welt kommentiert:
Die große Koalition hat nun also die von der rot-grünen Regierung aufgerüstete Antidiskriminierungsrichtlinie der EU umgesetzt. Die gummiweichen Paragraphen waren schon in ihrer Urfassung ein Irrtum. Die von Ministerin Zypries gegen schwächlichen Widerstand durchgedrückte Luxusvariante ist ein Manifest antimarktwirtschaftlicher Gesinnung. Dank der Maßnahme dringt die Justiz immer tiefer in die ohnehin schon kolonisierten Arbeitsmärkte. Arbeitnehmer, die sich aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht oder Alter diskriminiert fühlen, dürfen durch den Betriebsrat die Firma verklagen. Arbeitgeber, die Bewerbungen ablehnen, laufen Gefahr, unter den Unterdrückungsparagraphen zu fallen. Arbeitsjuristen und Euro-Bürokraten freuen sich über die vollkommen sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, von der die Falschen profitieren werden. Wer solche Gesetze erläßt, traut der Gesellschaft nicht, zu deren Wohl er sie angeblich einführt. Wie soll der Tatbestand gefühlter Diskriminierung eigentlich bewiesen werden? Die neuen Regeln befördern Heuchelei und Mißbrauch. Sie vergiften das Arbeitsklima, weil sie von einem methodischen Vorurteil gegen Unternehmer, Chefs und ihre Firmen ausgehen. Indem sie die Möglichkeiten von Klagen offerieren, behindern sie das offene Gespräch über Leistung in Betrieben, die immer internationaler werden. Wieder wagt die Koalition mehr Unfreiheit.
PI meint: Köppel hat Recht - das Antidiskriminierungsgesetz ist das falsche Instrumentarium im Kampf gegen jegliche Form von Diskriminierung.