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Thema: Welche Kriterien sollten erfüllt sein um nach dem ADG am erfolgreichsten zu klagen ?

  1. #1
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    Standard Welche Kriterien sollten erfüllt sein um nach dem ADG am erfolgreichsten zu klagen ?

    Welche Kiriterien sollte man erfüllen um nach dem ADG am erfolgreichsten klagen zu können.

    Macht mal Vorschläge:

    Meiner Vorschlag
    : Einbeiniger, schwarzer Homosexueller

  2. #2
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    Standard AW: Welche Kriterien sollten erfüllt sein um nach dem ADG am erfolgreichsten zu klagen ?

    Hauptsache gerissen und kein deutsch-deutscher Nichtmigrant ...

  3. #3
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    Standard AW: Welche Kriterien sollten erfüllt sein um nach dem ADG am erfolgreichsten zu klage

    Mein Vorschlag: Unpigmentierter, unbeschnittner, Nichtmigrant.
    Geändert von SAMURAI (09.05.2006 um 08:50 Uhr) Grund: txt

  4. #4
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    Standard AW: Welche Kriterien sollten erfüllt sein um nach dem ADG am erfolgreichsten zu klage

    Hm, und der wird bei welchen Gelegenheiten ausgegrenzt?

    Einen Klagegrund solltest du in diesem Zusammenhang schon formulieren.

    :2faces:
    MfG LL

    Schreibt (als Mod)
    in Rot

  5. #5
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    Standard AW: Welche Kriterien sollten erfüllt sein um nach dem ADG am erfolgreichsten zu klage

    Mein Vorschlag: Unpigmentierter, unbeschnittner, Nichtmigrant.

    Es wurde ein Blinder, ungebildeter, Migrant für eine VS-Aufgabe vorgezogen !

    Nun ??

  6. #6
    Werbeträger Benutzerbild von LuckyLuke
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    Standard AW: Welche Kriterien sollten erfüllt sein um nach dem ADG am erfolgreichsten zu klage

    Dann reiche mal Klage ein!



    PS: Hattest du die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse ?
    MfG LL

    Schreibt (als Mod)
    in Rot

  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: Welche Kriterien sollten erfüllt sein um nach dem ADG am erfolgreichsten zu klage

    Zitat Zitat von LuckyLuke
    Dann reiche mal Klage ein!



    PS: Hattest du die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse ?
    -----------------------------------------------------------------------------
    Mein Vorschlag: Unpigmentierter, unbeschnittner, Nichtmigrant.

    Es wurde ein Blinder, ungebildeter, Migrant für eine VS-Aufgabe vorgezogen !

    Na, na - es ist ein Verfassungsschutzauftrag, da darf alles nur hinter dem Vorhang ablaufen. :2faces: :2faces: :2faces:

    Blinder - weil er nur zuhören braucht.

    ungebildet - er soll in der Szene nicht auffallen.

    Migrant - für die Szene.

    Stimmt das qualifiziert natürlich.:2faces: :2faces: :2faces: :2faces: :2faces: :2faces: :2faces:

  8. #8
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Welche Kriterien sollten erfüllt sein um nach dem ADG am erfolgreichsten zu klagen ?

    Bewerbung als Sekretärin bei Firma XX

    Muslimin 25 J alt, Kopftuchträgerin, mässige Deutsch-und-Tükischkenntnisse.

    Eingestellt wurde: Deutsche 25 J alt, hübsch, Mehrsprachig.

    Hier kann die Muslimin doch klagen, der Chef soll hat Geschäftsverbindungen mit der Türkei aufnehmen. Das kann sie erwarten.
    Wenn nicht, dann muss er halt ein bischen Geduld haben mit ihr.:2faces:

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

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