Durch die Beweislastumkehr muß ich jetzt meine Unschuld beweisen!Bisher war es so, wenn man jemand beschuldigt, muß man seine Schuld beweisen!
Dieser Staat verkommt immer mehr zu einem Willkürstaat.
Beim neuen ADG kann ich einfach etwas behaupten, z.B.: die Stelle war noch frei, als ich anrief, ergo muß sie mir zugesprochen werden!
Da dies jetzt nicht mehr geht, habe ich jetzt Anspruch auf Schadenersatz.
Worin allerdings der Schaden besteht, ist mir nicht ganz geläufig!
Gut, er ist nicht eingestellt worden und bekommt auch deswegen kein Geld, aber um Geld zu bekommen, muß man arbeiten. Wenn man dies nicht kann, habe ich als AN auch keinen Schaden erlitten.
Es kann eigentlich nur mit diesen verqueren sozialistischen Ideen zusammenhängen. Nach dieser erhält man Lohn durch Aufenthalt in der Firma, wenn man dann noch zusätzlich zum Aufenthalt arbeiten muß, hat man noch mehr Lohn zugute.
Das neue ADG ist ein neues Arbeitsverhinderungsgesetz. Ich falle doch als AG nicht ständig auf dem Gericht herum, nur weil einer meint, er sei zu Unrecht nicht eingestellt worden, ergo muß die Abwehr von Nichteingestellten verfeinert werden.
Unter Umständen kann man den Urheber der Anzeige auf Schadenersatz verklagen, wenn man als Unternehmer gewonnen hat. Dann wird es teuer für den Verlierer.
Weiterhin kann man Datenbanken erstellen mit der vollständigen Anschrift der Prozeßhanseln und deren Briefe einfach nicht mehr öffnen und sie ungeöffnet zurückschicken.
Dies gibt eine Prozeßflut, die kommen garnicht mehr zum Verurteilen von ausländischen Straftätern, vielleicht ist dies gewollt?