Zustimmung.Zitat von Sophisticated
Genau so halte ich es auch.
Zustimmung.Zitat von Sophisticated
Genau so halte ich es auch.
Da halte ich es wie Sophisticated
D E R Beweis für die Inkompetenz des Fahrlehrers......Zitat von Odin
Und zugleich für die des Fahrschülers.......
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Ich ebenfalls.Zitat von George Rico
Mitglied der nationalbolschewistischen Front
"Der Prinz fürchtet lediglich, nun habe er eine Revolution am Hals. Lasst uns ihm zeigen, wie furchtbar er uns unterschätzt..."
-Harald, Brujah Primogen von New York City, zu Beginn der Zweiten Feuernacht
Zitat von Brotzeit
Mein Fahrlehrer hat mir schon prophezeit, daß ich in einem Graben landen werde, obgleich er mir selbstverständlich ein sehr hohe Kompetenz zugesprochen hat. Aber das eine schließt das andere ja nicht aus.
Laßt Lindenwirth fry!Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!
ist das nicht eigentlich verboten?
Wenn es meinem Chef beliebt, mich mit mit der Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle zu betrauen, bitte ich immer um vier Mann bzw.Frau.Zitat von Odin
Zwei bis drei führen die Lasermessung durch und die anderen zwei postiere ich etwa 100m weiter neben der Gegenfahrbahn.
Die haben die Aufgabe, jeden "Warner" wegen Mißbrauchs der Lichthupe mit 10 € zur Kasse zu bitten.
Da kommt richtig was zusammen!
§ 16 StVO WarnzeichenZitat von ciasteczko
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
Der Verstoß kostet 10 €.
Zitat von Mauser98K
Du erinnerst mich an den bluey von Radarfalle. Schweinerei, den Zusammenhalt der Volksgenossen auf diese Weise sabotieren zu wollen. Denk bitte noch einmal darüber nach.
Allerdings, die 10 "Euro" zahle ich dann gerne.
Laßt Lindenwirth fry!Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!
Meiner Interpretation der Sachlage zufolge ist das in solchen Situationen der Fall.Zitat von Mauser98K
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