Umfrageergebnis anzeigen: Warnst Du Deine Volksgenossen mit der Lichthupe oder auch anders?

Teilnehmer
49. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, selbstverständlich. Alles gegen das System.

    37 75,51%
  • Nein, ich bin Liberalist - nach mir die Sintflut.

    6 12,24%
  • Weiß nicht.

    6 12,24%
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Thema: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

  1. #11
    Mitglied
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    Standard AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    Zitat Zitat von Sophisticated
    Es kommt darauf an - wenn ich Polizisten mit Radarpistolen in einer 30er-Zone vor einer Schule sehe, dann warne ich zum Beispiel die anderen Autofahrer ganz sicher nicht. Da muss Strafe sein.

    Oft kann man sich allerdings an einer Hand ausrechnen, dass die Radarfalle reinste Abzocke ist, und dann habe ich auch absolut kein Problem damit, andere Autofahrer davor zu warnen. Z.B. per Lichthupe.

    mfG
    Zustimmung.
    Genau so halte ich es auch.

  2. #12
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    Da halte ich es wie Sophisticated

  3. #13
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    Zitat Zitat von Odin
    Du solltest einmal Dein Gehirn benutzen. Wir befinden uns im ewigen Kampf für das Gute. Gesetze sind dazu da gebrochen zu werden.
    D E R Beweis für die Inkompetenz des Fahrlehrers......
    Und zugleich für die des Fahrschülers.......
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  4. #14
    Antimodernist vom Dienst Benutzerbild von Sauerländer
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    Standard AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    Zitat Zitat von George Rico
    Da halte ich es wie Sophisticated
    Ich ebenfalls.
    Mitglied der nationalbolschewistischen Front
    "Der Prinz fürchtet lediglich, nun habe er eine Revolution am Hals. Lasst uns ihm zeigen, wie furchtbar er uns unterschätzt..."
    -Harald, Brujah Primogen von New York City, zu Beginn der Zweiten Feuernacht

  5. #15
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    Zitat Zitat von Brotzeit
    D E R Beweis für die Inkompetenz des Fahrlehrers......
    Und zugleich für die des Fahrschülers.......

    Mein Fahrlehrer hat mir schon prophezeit, daß ich in einem Graben landen werde, obgleich er mir selbstverständlich ein sehr hohe Kompetenz zugesprochen hat. Aber das eine schließt das andere ja nicht aus.
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  6. #16
    GESPERRT
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    Standard AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    ist das nicht eigentlich verboten?

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    Zitat Zitat von Odin
    Beim heutigen Ausritt habe ich die Wegelagerer auf der Gegenseite beobachten dürfen - Natürlich an einer sehr gut ausgebauten Stelle mit 50er-Begrenzung - außerhalb der Ortschaft.

    Pflichtgemäß habe ich die nächsten Kilometer alle entgegenkommenden Volksgenossen mit der Lichthupe vor dieser hinterhältigen Falle gewarnt.

    Macht Ihr das auch so ordentlich?
    Wenn es meinem Chef beliebt, mich mit mit der Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle zu betrauen, bitte ich immer um vier Mann bzw.Frau.

    Zwei bis drei führen die Lasermessung durch und die anderen zwei postiere ich etwa 100m weiter neben der Gegenfahrbahn.
    Die haben die Aufgabe, jeden "Warner" wegen Mißbrauchs der Lichthupe mit 10 € zur Kasse zu bitten.

    Da kommt richtig was zusammen!

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    Zitat Zitat von ciasteczko
    ist das nicht eigentlich verboten?
    § 16 StVO Warnzeichen

    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

    wer sich oder andere gefährdet sieht.

    (2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

    (3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

    Der Verstoß kostet 10 €.

  9. #19
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    Zitat Zitat von Mauser98K
    Wenn es meinem Chef beliebt, mich mit mit der Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle zu betrauen, bitte ich immer um vier Mann bzw.Frau.

    Zwei bis drei führen die Lasermessung durch und die anderen zwei postiere ich etwa 100m weiter neben der Gegenfahrbahn.
    Die haben die Aufgabe, jeden "Warner" wegen Mißbrauchs der Lichthupe mit 10 € zur Kasse zu bitten.

    Da kommt richtig was zusammen!

    Du erinnerst mich an den bluey von Radarfalle. Schweinerei, den Zusammenhalt der Volksgenossen auf diese Weise sabotieren zu wollen. Denk bitte noch einmal darüber nach.
    Allerdings, die 10 "Euro" zahle ich dann gerne.
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  10. #20
    GESPERRT
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    Bayern (muss erst mal reichen)
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    Standard AW: Lichthupe bei Geschwindigkeitskontrolle

    Zitat Zitat von Mauser98K
    § 16 StVO Warnzeichen (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder wer sich oder andere gefährdet sieht.
    Meiner Interpretation der Sachlage zufolge ist das in solchen Situationen der Fall.

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