So, hier einmal mein alter, aber immer noch aktueller Vorschlag zur Steigerung der Verkehrssicherheit:
Jeder darf soviel trinken, wie sein Körper verträgt.
Eine einheitliche Grenze für Männer bis zur Ordnungswidrigkeitengrenze: 1,1.
Straftatengrenze: 1,6
Frauen: 0,5 und 0,8
Wer mehr trinken möchte kann auf eigene Kosten ein Gutachten anfertigen lassen, daß - über mehrere Wochen - die Reaktionsfähigkeit im alkoholisierten Zustand dokumentiert.
Auf diese Weise kann man einen Eintrag im Führerschein bekommen, der einem das Trinken bis zu 2,0 Promille Blutalkoholgehalt erlaubt. Danach kommen Ordnungswidrigkeiten und Straftatengrenzen (2,5 bzw. 2,9)
Unter alkoholbedingte Verkehrsauffälligkeiten fallen dann auch keine Geschwindigkeitsübertretungen oder ähnliches, sondern nur tatsächlich auf Alkohol zurückzuführende Fehlverhaltensweisen.
Die MPU wird abgeschafft und durch eine ordentliche Gesamtbetrachtung der Person ersetzt.