Praxisgebühr gilt auch für Ex-Beamte
Auch ehemalige Beamte mit kleinen Pensionen müssen nach Angaben des Bundesinnenministeriums die Praxisgebühr beim ersten Arztbesuch zahlen. Zwar seien Pensionäre mit den geringen Bezügen seit Jahren von Zuzahlungen und damit auch von der seit Jahresbeginn geltenden Praxisgebühr befreit, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. In Kürze werde aber eine Verordnung in Kraft treten, mit der rückwirkend zum 1. Januar die Praxisgebühr auch für diesen Personenkreis zur Pflicht werde. Das Ministerium warte nur noch auf eine Stellungnahme aus dem Anhörungsverfahren. Sobald diese eingetroffen sei, werde die Verordnung in Kraft gesetzt.
Das Ministerium widersprach damit einer Meldung der "Bild"-Zeitung. Diese hatte berichtet, Beamte, die nur die so genannte Mindestversorgung von 1266 (Ost: 1128) Euro pro Monat erhalten, sollten keine Zuzahlungen leisten müssen.