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Thema: Politik: Quiz

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Banned
    Gast
    Wer eine Frage richtig beantwortet, darf die nächste Frage stellen. Entweder Multiple-Choise oder Fragen ohne Antwortenvorgabe.

    So, 1. Frage:

    Was regelte der Young Plan?

  2. #2

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    öhh. hmm. Auch wenn ich mich jetzt voll blamiere, aber regelte der nicht die deutschen Reparationszahlungen nach dem Versailes Vertrag ?(

  3. #3
    Banned
    Gast

    Standard

    Original von codemonkey
    öhh. hmm. Auch wenn ich mich jetzt voll blamiere, aber regelte der nicht die deutschen Reparationszahlungen nach dem Versailes Vertrag ?(
    Der Young Plan regelte Reparationszahlungen für Deutschland nach dem 1. Weltkrieg.
    Also stimmt die Antwort.
    Du darfst die nächste Frage stellen.

  4. #4

    Standard

    Was war Inhalt des Versailler Vertrags?

  5. #5
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    Gast

    Standard

    Im Versailler Vertrag wird geregelt was mit Deutschland geschehen sollte und wie hoch die Reparationszahlungen sind.

    Wieviele Jahre regierte Helmut Kohl in Deutschland?
    a) 8
    b) 12
    c) 16
    d) 20

  6. #6

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    Übrigens: Die Antwort war richtig


    c) 16

  7. #7
    in memoriam Benutzerbild von Klaus E. Daniel
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    Major-König

    Sie kommen vom Thema ab.
    __________________________________

    RB,

    ich bin mir durchaus bewußt. daß alles aus "Hindenburg" (Weimarer Republik) resultiert, aber warum eine so radikale Entscheidung - ich verstehe es nicht.

    Gruß

    Klaus

  8. #8
    GESPERRT
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    Zitat Zitat von Klaus E. Daniel
    RB,

    ich bin mir durchaus bewußt. daß alles aus "Hindenburg" (Weimarer Republik) resultiert, aber warum eine so radikale Entscheidung - ich verstehe es nicht.

    Gruß

    Klaus
    Klaus,

    es war meines erachtens nicht nur Hindenburg; sicher spielte die noch graviererndere erfahrung des "Führers und Reichskanzlers", also die vereinigung der ohnehin starken funktion des Reichspräsidenten mit der des schwächeren Reichskanzlers, eine rolle.
    man darf auch nicht übersehen, daß schon in der Weimarer nationalversammlung die stellung des Reichspräsidenten umstritten war, schon damals sprach man von diesem als "ersatzkaiser".

    hinzu trat 1948/49 natürlich die unmittelbar davor liegende erfahrung einer diktatur; deshalb, und weil man auch bewußt an die demokratischen wurzeln der Deutschen verfassungsgeschichte anknüpfen wollte, stellte man in das zentrum der neuen verfassung den souverän - das volk.

    das schloß einen so starken präsidenten wie den der Weimarer verfassung aus.

    ich bin auch nicht der auffassung, die in letzter zeit aus eher populisitscher motivation als forderung durch die öffentlichkeit geistert, daß man den Bundespräsidenten direkt vom volke wählen lassen sollte.

    warum? das gestaltprinzip unserer verfassung ist das der repräsentativen demokratie, was ja auch in den erfahrungen der Weimarer republik begründet ist.

    ob und in welchem maße man auf den anderen ebenen der politischen willensbildung die bevölkerung direkter einbezieht, ist eine ganz andere frage, die man, durchaus im sinne eines lebendigen föderalismus, je nach den lokalen gegebenheiten unterschiedlich ausgestalten kann.

    auf länderebene existieren ohnehin vielfältige möglichkeiten, die bevölkerung mittels volksbegehren oder volksentscheiden mitgestalten zu lassen.

    insgesamt sollte man aber bei der bewährten form bleiben und eher bei der monopolstellung der parteien ansetzen, die ich für die ärgste bedrohung und eine permanente verletzung demokratischer spielregeln halte.

    hier sind wir schon deutlich zu einer oligarchie verkommen. aber das ist ein anderes thema.

    RB

  9. #9
    in memoriam Benutzerbild von Klaus E. Daniel
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    So sehr ich Dein Gedankenkonstrukt anerkenne, gebe ich doch zu bedenken, daß unser Grundgesetz nur in diesen schlimmen Zeiten und unter dem Einfluß von Heuss und (dem Gedankengut von Neumann) enstehen konnte.

    Heuss hat sich ja später selbst geärgert, dem "Buprä" > eigene Bezeichnung - so wenig Einfluß gegeben zu haben. Heuss war die geistige Größe auf Hohenchiemsee, die anderen konnten nicht mithalten.

    Ob er eine volksunmittelbare Wahl gewollt hätte, wage ich zu bezweifeln - diesmal wirklich aus den Erfahrungen der Weimarer Republik. So sehr man Heuss bewundern kann, da lag der Fehler.
    Zudem wäre er auf Dauer mit Adenauer nicht überein gekommen > der Schöngeist gegen den Machtmenschen.

    Gruß

    Klaus

  10. #10
    GESPERRT
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    Zitat Zitat von Klaus E. Daniel
    So sehr ich Dein Gedankenkonstrukt anerkenne, gebe ich doch zu bedenken, daß unser Grundgesetz nur in diesen schlimmen Zeiten und unter dem Einfluß von Heuss und (dem Gedankengut von Neumann) enstehen konnte.
    das "gedankenkonstrukt" würde ich als argumentation bezeichnen. in der sache widerspreche ich. meines erachtens bewertest Du die rolle von heuß im Parlamentarischen Rat falsch; daß das GG in einer schlimmen zeit entstanden ist, gehört zum unbestrittenen fundament unserer diskussion. den "anti-Weimar-affekt" sollte man aber nicht mit wachsendem zeitlichem abstand zum ende des III. Reichs relativieren oder verwässern, denn die daraus resultierenden schutzkonstruktionen und -vorschriften des GG haben sich in nunmehr 55 jahren seiner geltung bewährt.


    Heuss hat sich ja später selbst geärgert, dem "Buprä" > eigene Bezeichnung - so wenig Einfluß gegeben zu haben. Heuss war die geistige Größe auf Hohenchiemsee, die anderen konnten nicht mithalten.
    immo vero! bei aller achtung vor Heuß, der geistige Vater des GG, gerade in verfassungsrechtlicher hinsicht, war ohne zweifel Carlo Schmid.
    zudem lag die schließliche gestaltungshoheit bei den alliierten, wie sich ja schon in der frage der ausgestaltung der föderalen struktur der Bundesrepublik und hinsichtlich des anteils sozialistischer ideen in der gestaltung der eigentumsrechte gezeigt hat.

    daß Heuß sich über die - für einen Machtpolitiker - zu geringen rechte des Bundespräsidenten geärgert hat, glaube ich; nur erscheint es mir fragwürdig, ob er während der debatten im Parlamentarischen Rat, die er, wie ich bereits ausführte, nicht allein und schon gar nicht federführend mitgestaltete, bereits im sinn hatte, daß er der erste Bundespräsident würde.

    der fehler in Deiner argumentation liegt meiner einschätzung nach in der verkürzung des handlungsrahmens auf das wollen eines einzigen beteiligten (Heuß) und die vernachlässigung der anderen figuren in diesem spiel (Adenauer, Schmid, die alliierten).

    Ob er eine volksunmittelbare Wahl gewollt hätte, wage ich zu bezweifeln - diesmal wirklich aus den Erfahrungen der Weimarer Republik. So sehr man Heuss bewundern kann, da lag der Fehler.
    Zudem wäre er auf Dauer mit Adenauer nicht überein gekommen > der Schöngeist gegen den Machtmenschen.
    es ist im Parlamentarischen Rat über die möglichkeit der direktwahl im zusammenhang mit der grundsätzlichen frage diskutiert worden, wie weit das volk unmittelbar an der politischen willensbildung beteiligt werden solle. aus der entscheidung in dieser frage resultierte ein gestaltprinzip, aus diesem gestaltprinzip folgte das andere; wie sich die verhältnismäßig schwache stellung des Bundespräsidenten begründet, habe ich bereits ausgeführt.

    sei gegrüßt,

    RB

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